Wie berechnet sich das Netznutzungsentgelt?

Abhängig von den Benutzungsstunden sind 2 Tarife angegeben größer/kleiner 2.500 h/a, wie berechne ich das jetzt nun, wenn z.B. 3.000 Benutzungsstunden gegeben sind? Ich muss doch Jahresarbeit und Jahreswirkleistung nehmen, mache ich das dann einfach prozentual?!

Beispiel:

LP/€/kW (bei BD =2.500h/a) 30
AP/€/kW (bei BD =2.500h/a) 0,015

Jahreswirkarbeit = 600 MWh/a
Jahreshöchstleistung = 200 kW

Danke für die Hilfe!

Tut mir leid, das kann ich auch nicht.

Je nach den Benutzungsstunden gilt die entsprechende Zeile des Preisblattes für die Berechnung der Kosten. Schaue einfach in das Preisblatt des Netzbetreibers in deiner Stadt. Ist im Internet veröffentlicht. Dort ist alles beschrieben.

Für dein Beispiel musst du die Preise aus der Zeile größer 2500h nehmen.

Und nicht vergessen, Grundpreis, Messkosten, Rechnungskosten. Steht in einem weiteren Preisblatt.

Hallo andika,

zunächst einmal vorweg:
Der Arbeitspreis wird in ct/kWh berechnet, also mit dem Verbrauch multipliziert.
Der Leistungspreis hat die Einheit €/kW/a, das heißt es wird die Jahreshöchstleistung oder die höchste Leistung im Abrechnungsjahr herangezogen (normal in kW) und diese mit dem Leistungspreis multipliziert.

Die Benutzungsdauer oder „Vollbenutzungsstunden“ berechnen sich nun, indem du die Jahresarbeit (kWh/a) durch die Höchstleistung im selben Zeitraum teilst. Man bestimmt so also, wie viel Stunden im Jahr (von 8760h) ein Verbraucher bei gegebener Leistung gleichbleibend dem Netz entnehmen müsste, um auf die Jahresarbeit zu kommen.

Vgl.: http://energieeinkauf.info/faq/netznutzung/was-sind-…

Der Netzbetreiber berechnet ab 2.500 Bh einen höheren Leistungspreis und einen geringeren Arbeitspreis, da die Leistung einen geringeren Anteil einnimmt. Bei genau 2.500 Bh müsste bei beiden Preisen die gleiche Summe rauskommen.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, sonst frag einfach nochmal.

Gruß
Chris

Hallo Andika_12,

ich müsste erst mal wieder nachschlagen und denke, dass jemand, der noch näher am Studium dran ist, besser und schneller antworten kann.

Ufoo

Hallo,
ich bin aus dem Thema schon eine Weile raus. Der Netzbetreiber muss die Berechnungsgrundlagen seiner Netznutzungsentgelte im Internet veröffentlichen. Die Berechnung richtet sich nach der Verbändevereinbarung und ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Infos gibts auch über die Bundesnetzagentur.
MfG
Thomas

Hallo Guten Morgen,

dies ist ganz einfach. Du hast 2 Tarife die durch die Grenze 2.500 h/a definiert ist.
Du untersuchst die Benutzungsstundenzahl, ist Sie kleiner, gleich (das hast Du nicht geschrieben) dann gilt Tarif 1, ansonsten Tarif 2.
In Excel heißt die Formel =wenn(Benutzungsstundenzahl

Hallo,

sobald die 2500h überschritten sind rechnet sich der Komplettpreis aus dem Preis für >2.500h …

d.h. einfach 3.000h x dem Preis … eine Pönale für Leistungsüberschreitung kann es auch geben … aber die musst Du nochmal nachfragen , wenn deine Höchstleisstung überschritten wird.

Gruß MS

Hallo, Andika

Ich kann Dir da beim besten Willen nicht
weiter helfen.
Ich bin kein Rechenexperte mehr.

Was Du mir als Beispiel angibst kann
ich nicht verstehen. Dazu reicht mein
Wissen nicht aus.
Tut mir leid, dass ich erst heute an
Deine Anfrage komme.
Bitte befrage wirkliche Experten.

Sorry
Liebe Grüße

Hallo, die Anfrage ist zu alt und habe leider keine Antwort auf Ihre Frage. Trotzdem viel Erfolg