Person A hat bspw. zum 1.1. bei Unternehmen Z als Teilzeitkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden angefangen. Der Urlaubsanspruch beläuft sich auf 20 Arbeitstage im Jahr ausgehend von einer 5-Tage-Woche. Gemäß mündlicher Vereinbarung hat A an zwei Wochentagen a 8 Stunden gearbeitet und an einem a 4 Stunden.
A hat den Vertrag während der Probezeit fristgerecht zum 25.4. gekündigt. Z hat die Kündigung bestätigt, sich aber nicht zum Urlaubsanspruch geäußert.
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Rechnerisch hat A pro Monat 1,67 Tage Urlaubsanspruch - wird das pro Monat auf 2 Tage aufgerundet oder für die drei vollen Monate zusammen genommen? Sind es also entweder 6 Tage oder 5 Tage?
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Besteht für den April ein anteiliger Urlaubsanspruch? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Sollte A bereits am 1.12. dort angefangen haben zu arbeiten, durfte AG den für Dezember anteiligen Urlaub ungefragt gewähren? Ein Blick auf die aktuelle Lohnabrechnung zeigt, dass kein Urlaub für das Vorjahr ausgewiesen ist.