Wie berechnet sich der Zeitwert einer Dampfbügelstation?

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie der Zeitwert einer Dampfbügelstation (Haftpflichtschaden) berechnet wird? Gibt es da eine „Faustregel“? 50% nach ca. 2,5 Jahren kommt mir doch sehr wenig vor.

Viele Grüße
Christa

Hallo!

bei technischen Geräten (auch Haushaltsgeräten) geht man grob von 10 - 15 % je Jahr aus.

Weitere Abschläge kann es nach der Häufigkeit der Nutzung oder bei Vorliegen von Vorschäden(Zustand, Abnutzung, Reparaturen) kommen.
Gewerbliches Gerät (viel genutzt) hat höhere Abnutzung, da wird man schon bis 20 % ansetzen können.

MfG
duck313

Hallo,

bei technischen Geräten (auch Haushaltsgeräten) geht man grob
von 10 - 15 % je Jahr aus.

dann sind aber 50% für 2,5 Jahre locker 10-20% zu viel.

Weitere Abschläge kann es nach der Häufigkeit der Nutzung oder
bei Vorliegen von Vorschäden(Zustand, Abnutzung, Reparaturen)
kommen.

Das Gerät wurde am 2.4.12 (neu) gekauft, der Schaden war am 6.09.14, also nicht einmal 2,5 Jahre.

Gewerbliches Gerät (viel genutzt) hat höhere Abnutzung, da
wird man schon bis 20 % ansetzen können.

Nein, nicht gewerblich, sondern Privathaushalt.

Kann man als Geschädigter etwas gegen die zu geringe Zeitwertfestlegung machen? Wenn ja, was?

Aussage der Versicherungsvermittlerin war "Es wird eine Entschädigung von 80,- Euro zugrunde gelegt, dieser Betrag entspricht dem Zeitwert des Gerätes.

Bei Haftpflichtschäden gilt immer die Zeitwertregulierung."

Viele Grüße
Christa

Hallo nochmal,

ich habe ein bisschen recherchiert und bin dabei auf diese AfA-Tabelle für die Bekleidungsindustrie gestoßen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…

Gewerbliches Gerät (viel genutzt) hat höhere Abnutzung, da
wird man schon bis 20 % ansetzen können.

Da passt es auch, die meisten Einträge bei den Bügelmaschinen (bis auf einen) haben eine fünfjährige Abschreibungsdauer, aber die können keine gewerbliche Nutzung in einem Privathaushault zugrunde legen, oder??

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa.

Aussage der Versicherungsvermittlerin war „… :Bei Haftpflichtschäden gilt immer die Zeitwertregulierung.“

Womit er Recht hat. Bei Haftpflichtschäden sollte man sich immer die Frage stellen: „Wenn der Geschädigte nun Schadenersatz VON MIR haben wollte und nicht von der Versicherung - was würde ICH ihm noch bezahlen wollen?“
Rechtlich will er den Schadenersatz natürlich von Dir, aber im konkreten (fiktiven) Fall, kommt ja eine Versicherung dafür auf.

Die Antwort auf Deine Frage findest du letztlich hier: http://www.gfk.com/de/loesungen/produktkataloge/Seit… (allerdings muss man diesen Katalog kostenpflichtig kaufen). Dort sind Wertminderungen nach Zeit beschrieben und Schadenregulierer arbeiten mit diesen Katalogen.

Viele Grüße
Christa

Grüße zurück!

Claude Burgard
Unabhängiger Versicherungsmakler
Finanz- & Versicherungsfachwirt (IHK)
Link zur ViKa von Claude Burgard

Hallo Claude,

Aussage der Versicherungsvermittlerin war „… :Bei Haftpflichtschäden gilt immer die Zeitwertregulierung.“

ja, das ist auch einzusehen, sonst „sorge“ ich dafür, dass ein fast kaputtes Gerät „versehentlich“ von jemandem mit Haftpflichtversicherung zerstört wird und ich bekomme dafür ein Neues. Das kann logischerweise nicht sein.

Was ich nicht einsehe ist ein Wertverlust von 50% in knapp 2,5 Jahren. Wir reden hier quasi von einem Bügeleisen, du willst mir nicht erzählen, dass normale Haushalte alle 5 Jahre ein neues Bügeleisen kaufen.

Die Antwort auf Deine Frage findest du letztlich hier:
http://www.gfk.com/de/loesungen/produktkataloge/Seit…
(allerdings muss man diesen Katalog kostenpflichtig kaufen).

Davon abgesehen, dass ich dort keine Preise gesehen habe, ist es, glaube ich, auch zu viel verlangt, wegen EINER Sache einen ganzen Katalog zu kaufen. Ich bin ja kein Schadenregulierer. Also wirklich helfen tut’s nicht.

Gruß
Christa

Hallo,

aber die können keine gewerbliche Nutzung in einem
Privathaushault zugrunde legen, oder??

Die AfA sind eine gute Richtschnur für Versicherungen. Auch wenn Du ggf. sorgfältiger mit Deinen Haushaltsgegenständen umgehst.
Auch eine gute Hilfe ist ebay. Dort allerdings nicht die Angebote anschauen, sondern die beendeten Auktionen für einen gebrauchten Gegenstand.

VG