Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung bei Urlaub?

Klar ist mir, dass hierfür bei schwankendem Einkommen die letzten 13 Wochen zu berücksichtigen sind. Was aber, wenn in diese 13 Wochen eine längere Krankheit mit Krankengeldbezug fällt. Wie ist dann
zu verfahren?

Die werden nicht mitberechnet. Nachzulesen hier, adäquat zur Entgeltfortzahlung am Feiertag.

Data

Oh Gott, falsches Gesetz, das ist das Richtige.

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… wobei die Berechnungsgrundlagen in beiden Fällen grundsätzlich gleich sind.

&Tschüß
Wolfgang

Bist du denn jetzt schon Rentner? Dann hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. An meiner ersten Antwort ändert es aber nichts.

Data

Kleine Geschichte aus der Praxis. Bei der letzten RV-Prüfung wurde explizit die Berechnung des Durchschnittslohnes geprüft! Lt. Aussage der Prüferin gibt es eine Anweisung, auf die Anwendung der beiden Gesetze verstärkt zu achten. Ich bezweifle allerdings, dass da die AN-Rechte im Vordergrund stehen, sondern die erhöhten Beiträge zur SV.

Data

Danke erstmal. Die Antworten helfen mir weiter. Inzwischen bin ich tatsächlich Rentner, aber das
kleine Problem mit meinem Arbeitgeber rührt aus der Zeit unmittelbar davor.

bega