Klar ist mir, dass hierfür bei schwankendem Einkommen die letzten 13 Wochen zu berücksichtigen sind. Was aber, wenn in diese 13 Wochen eine längere Krankheit mit Krankengeldbezug fällt. Wie ist dann
zu verfahren?
… wobei die Berechnungsgrundlagen in beiden Fällen grundsätzlich gleich sind.
&Tschüß
Wolfgang
Bist du denn jetzt schon Rentner? Dann hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. An meiner ersten Antwort ändert es aber nichts.
Data
Kleine Geschichte aus der Praxis. Bei der letzten RV-Prüfung wurde explizit die Berechnung des Durchschnittslohnes geprüft! Lt. Aussage der Prüferin gibt es eine Anweisung, auf die Anwendung der beiden Gesetze verstärkt zu achten. Ich bezweifle allerdings, dass da die AN-Rechte im Vordergrund stehen, sondern die erhöhten Beiträge zur SV.
Data
Danke erstmal. Die Antworten helfen mir weiter. Inzwischen bin ich tatsächlich Rentner, aber das
kleine Problem mit meinem Arbeitgeber rührt aus der Zeit unmittelbar davor.
bega