Wie berechnet sich die Nebenkostenvorauszahlung ?

Hallo,

die Hausverwaltung, die für meine Eigentumswohnung zuständig ist, verlangt immer so hohe Vorauszahlungen, dass ich regelmäßig 300 bis über 500 Euro pro Jahr retour bekomme. Die Vorauszahlungen werden eher erhöht (bei unter 500.- Rückzahlung), als veringert (2.- Euro bei über 500.- Euro Rückzahlung), bleiben also grundsätzlich deutlich zu hoch.
Also eigentlich immer ein inoffizieller Kredit.

Ist das rechtlich O.K.?

Gruß, Paran

Hi,

auf der anderen Seite: Wenn das Gemeinschaftskonto der WEG einen negativen Bestand hat muss die WEG die Strafzinsen tragen. Eventuelle Guthabenzinsen bleiben ja auf dem Konto was ggf. die Instandhaltungsrücklage erhöht.

Der zu zahlende Betrag wird bei der Eigentümerversammlung festgelegt.
Die Gemeinschaft hat ihm zugestimmt, wieso beschwerst Du Dich, wenn Du ihm zugestimmt hast oder Deine Stimme verfallen lässt indem Du nicht teil nimmst?

MFG

Hallo,

die Hausverwaltung ist zu ca. 40% Eigentümer bzw. Teilbetrieb einer Eigentümergemeinschaft.
Die Nebenkostenvorauszahlungen werden definitv nicht auf der Eigentümerversammlung festgelegt, nur die Rücklagenpauschale, aber um die geht es hier nicht.
Es geht schlicht um die reinen Betriebskostenvorauszahlungen (Heizung etc.), die grundsätzlich zu hoch angesetzt sind.

Gruß, Paran

Hi, im Mietrecht ist es zhumindest so, dass der VM die Nebenkosten anpassen muss und nicht fortwährend überhöhte Nebenkosten verlangen darf.
Die kann der Mieter dann auch selbst anpassen, wenn der VM nicht reagiert.
Wer oder was sollte einen als Eigentümer daran hindern können die NK dem aktuellen Stand anzupassen?
MfG ramses90

Hallo,

als Mieter hat man gegenüber Wohnungsverwaltungen deutlich mehr Rechte, als als Eigentümer, leider.
Die Lage ist daher nicht so einfach.

Trotzdem Danke, Paran

Hallo Paran,

als Mieter hat man gegenüber Wohnungsverwaltungen deutlich
mehr Rechte, als als Eigentümer, leider.

ich hätte jetzt gedacht, das 60% der Eigentümer bei Einsetzung und Kontrolle eines Verwalters schon Gehör finden. Daher die Fragen:

  • gibt es bei Euch langfristige Verträge oder ist die Mehrheit mit dem Verwalter zufrieden?
  • Zahlen bei Euch alle vorab zuviel oder fühlst Du Dich über Gebühr benachteiligt?
  • befürchtest Du, dass Geld (bzw. Zinsen) versickern oder empfindest Du die Liquiditätsreserve als zu unverhältnismäßig?
  • kann es sein, dass die 2 (hier) wirklich milden Winter in Folge einfach kollossal unterschätzt wurden? Zusammen mit den ebenso niedrigen Energiepreisen.

Gruß
achim

Hallo Achim,

ich hätte jetzt gedacht, das 60% der Eigentümer bei Einsetzung
und Kontrolle eines Verwalters schon Gehör finden. Daher die
Fragen:

  • gibt es bei Euch langfristige Verträge oder ist die Mehrheit
    mit dem Verwalter zufrieden?
  • Zahlen bei Euch alle vorab zuviel oder fühlst Du Dich über
    Gebühr benachteiligt?

Einen langfristigen Vertrag gibt es wohl nicht. Aber die 60% der Privateigentümer sind ein Problem. Teils sind die Einzelbesitzer Vermieter und wohnen weit weg, erscheinen auch nie auf den Versammlungen - 60% Eigentümer mind. per Vollmachten für einen Beschluss zusammen zu kriegen ist daher nicht so einfach. Hat in 14 Jahren nur einmal geklappt, als es um den Einbau von Aufzügen ging - unter den beengten Gegebenheiten eine sehr zweifelhafte und teure Idee mit dem Zweck, das Dachgeschoss (im Besitz der Alteigentümergemeinschaft = Hausverwaltung) besser verkaufen zu können.
Der so offensichtliche Abzockeversuch hat dann schon für einige Aktion gereicht.

  • befürchtest Du, dass Geld (bzw. Zinsen) versickern oder
    empfindest Du die Liquiditätsreserve als zu unverhältnismäßig?

Letzteres. Wenn die Hausverwaltung Kredit braucht, sollte sie m.E. zu einer Bank gehen.

  • kann es sein, dass die 2 (hier) wirklich milden Winter in
    Folge einfach kollossal unterschätzt wurden? Zusammen mit den
    ebenso niedrigen Energiepreisen.

Die letzten 2 Winter waren mild, ja. Aber ich habe auch nach den vorhergehenden drei kalten Wintern immer Rückzahlungen erhalten. Habe vor einigen Jahren marode Fenster abdichten / erneuern lassen, was sich stark bemerkbar macht, vor allem in kalten Wintern.

Außerdem finde ich das Argument „der nächste Winter könnte furchtbar kalt werden“ nicht überzeugender als das Gegenteil.
Im Schnitt haben wir hier auf 8 bis 10 milde Winter 2 bis 3 Kalte. Und die Energiepreise sind immernoch recht niedrig.

Gruß, Paran

hallo

also heizung, strom wasser, oder wenn du noch einen alten telefonvertrag hast, da kommt schon was zusammen. aber 500 euro nebenkosten scheinen mir echt zu viel. da würde ich mich beschweren

miau

Servus,

wie hast Du es denn sonst so mit dem Lesen? Geht so?

Neugierich

MM

Jeder Eigentümer hat aber auch nur ein Stimmrecht und dabei ist es völlig egal, wie viele Wohnungen dieser selbst hat.

https://dejure.org/gesetze/WEG/25.html

Gruß Apolon

Hallo,

nein. Das Stimmvolumen orientiert sich am Eigentumsanteil. Berechnet in 1/1000 Miteigentümeranteil. Also nicht je Eigentümer eine Stimme, sondern je 1/1000el Eigentumsanteil 1/1000el Stimmvolumen.
Das ist m.W. Usus in Mehrfamilieneigentumshäusern.

Gruß, Paran

Diese Regelung entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen.
Klar kann man auch davon abweichen wenn dies die Eigentümergemeinschaft so beschließt.
Aber welche Eigentümergemeinschaft lässt sich denn auf solch eine Regelung ein.

Gruß Apolon

Hallo,

eine Eigentümergemeinschafgt, die in München lebt, ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Berlin kauft und in der Teilungserklärung solche Regelung festlegt.
Sowas ist Gang und Gäbe. Wir nachträglichen Käufer können daran zunächst nichts ändern (2/3 Mehrheit erforderlich, haben wir nicht).

Und eh Du fragst, warum man unter solchen Bedingungen kauft - man kann froh sein, wenn man hier überhaupt eine passable Wohnung kaufen kann bzw. seinerzeit konnte, da mäkelt man nicht groß an der Teilungserklärung rum, schon garnicht an Bestimmungen, die man nicht beeinflussen kann. Wir haben zwei Jahre nach einer passenden Wohnung gesucht.
Letztlich haben wir diese Wohnung noch rechtzeitig gekauft, ehe hier der Boom losging, war also kein Fehler.
Aber die Betriebskostenvorauszahlung sollte trotzdem sinnig sein. Ich frage mich, ob ich eine passende Vorauszahlung einklagen kann? Wenn dem so ist, reicht verm. ein Brief vom Anwalt.

Gruß, Paran