Hallo,
bei einem Gespräch über einen entfernten Nachbarn schnappte ich gerade auf, dass der Verstorbene Vater seinem Sohn ein Grundstück vermachte, mit der Auflage, dieses mindestens 20 Jahre behalten zu müssen.
Wenn das „nur“ im Testament steht, hat das irgendwelche rechtliche Bindung? Oder muss sowas im Grundbuch vermerkt werden?
Nein. Es betrifft mich nicht. Und nein, ich habe so etwas selbst nicht vor. Mir geht es nur um den theoretischen Gedanken.
Danke
Pierre