Hi!
Eine Freundin, die uns besuchen kommt, könnte es mitnehmen
(Flugzeug) - aber wie geht das vor sich? Die Einfuhr hier ist
wohl kein Problem, da das Teil hier nicht unter das
Waffengesetz fällt (also nur verzollen). Welche Bedingungen
muss sie vorher in D erfüllen, irgendwelche Formulare
ausfüllen oder reicht es, wenn sie das Teil und die Patronen
im Gepäck aufgibt?
Der Schussapparat als solches stellt kein großes Problem dar, der könnte mit der Post augegeben werden, Zollerklärung ausfüllen - fertig.
Die Patronen stellen ein großes Problem dar, das sie ein Gefahrgut darstellen. Der Transport von Gefahrgütern in der Luftfracht wird von der Iata geregelt und untrliegt strengsten Vorschriften was Verpackung, Transportmenge usw. angeht.
Ich hab leider keine Ahnung was für einen Schussapparat für Patronen verwendet werden und hab einfach mal 2 eventuell in Frage kommende UN-Nummern (dient zur Klassifizierung des Gefahrgutes) herausgesucht, die da wären UN005 und UN0379.
In beiden Fällen gibt es keine Freigestellte Menge, das bedeutet, dass in jedem Fall sämtliche Vorschriften der Iata anzuwenden sind, als UN 0379 sind diese Treibladungshülsen mit Zünder sogar für Passagierflugzeuge verboten und dürfen nur mit Frachtflugzeugen versandt werden.
Die UN-Nr. kanst du dir vom Hersteller geben lassen oder du googelst mit der Handelsbezeichnung und Sicherheitsdatenblatt. Im Sicherheitsdatenblatt sind unter Punkt 14 dese Infos ersichtlich.
All das ist sehr umständlich und auch teuer, ich würde die Patronen im Empfangsland kaufen.
fg
MT