Wie breit muss den eine Straße wirklich sein?

Hallo,

Ich wohne an einer noch nicht endgültig fertiggestellten Straße in Bayern. Die Straße ist eine reine Anliegerstraße. Jetzt soll die Straße ausgebaut werden, auf eine Breite von 5,5m was natürlich Grundstücksverkauf für mich bedeutet und mein Vorgarten wird kleiner.

Wie breit muss den eine Straße wirklich sein?

Vielen Dank!

schön, Je nach Kommune wird die Breiten auch in den einzelne Satzungen geregelt. Vermute mal bei 5,5m breite, dass bei der Breite dort der Verkehrsraum für Fußgänger mit berücksichtige wird.

Wie wär´s wenn Du das mal ausführlicher schildern würdest?

Da z.B. wenn Du nicht verkaufst will die Stadt Dich dann enteignen?
Mit welcher Begründung plötzlich 5,5m wer hat´s beschlossen,
Höchstgeschwindigkeit auf der zukünftigen Strasse, denn ab 50 Kmh sind 5,50m vorgeschrieben u.s.w. ramses90

Hallo hier mal der Kartenausschnitt, es geht um den Hagenweg 8 und den Grünstreifen rechts daneben. Die Straße ist jetzt ca. 4,5m breit und soll eben auf 5,5m verbreitert werden.
Als Grundlage wurde uns die RAST06 genannt.
Ob die Stadt nun soweit geht und uns enteignet kann ich nicht sagen.

Mir geht es einfach darum zu wissen ob es irgendwo steht wie breit eine Straße mind. werden muss.

und dann schon mal rein geschaut?

ne, eher nicht. Wenn die Gemeindeverwaltung böswillig ist, dann baut die nicht aus und ihr dürft zukünftig eure Mülltonnen vor zur Hauptstraße rollen :slight_smile:

Vermutung: Es wird hier von Begegnungsverkehr zwischen Auto und LKW (Müllabfuhr) ausgegangen, ggf. auch noch von Anwohnerparken, vielleicht auch noch Winterdienst. Da dürften dann schon 5,5m drin sein, ohne nachgeschaut zu haben!

Edit: wobei 5,5m bei uns in BaWü schon Gemeindeverbindungsstraßen sind. Ganz wilde Vermutung: Könnte natürlich auch sein, dass das östlich vom Weg gelegene Gelände mit der Straße erschlossen werden soll und dort ein Baugebiet entstehen wird. Aber das sollte durch entsprechende Bauleitpläne (Flöchennutzungsplan oder gar schon Bebauungsplan) oder auch direkt durch Nachfrage bei der Gemeinde zu ermitteln sein…

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Die Richtlinie heißt RASt 06.

hier ein Auszug:
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Zweistreifige Erschließungsstraßen

sollen zwischen 4,50 m und 6,50 m breit sein, bei Linienbusverkehr: 6,50 m und bei geringem Linienbusverkehr mit geringem Nutzungsanspruch: 6,00 m.(RASt, 6.1.1.2)

Wenn also bisher 4,50 m breit, dann kann es keinen Fußweg geben.
Denn auch für Fußweg gibt es mIndestbreiten. Kann sein man will jetzt einen 1 m breiten Fußweg (wäre nicht normgerecht und viel zu schmal) erstmals anlegen.
Aber bei Anliegerstraßen mit geringem Verkehr (auch kein Linienbusverkehr) kann man Ausnahmen nutzen, vor allem wenn Platz eben nicht ausreicht.
Es ist dann ein Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit und den Möglichkeiten.
Auch die Umwandlung in eine Einbahnstraße kann Breite sparen helfen.

mfG
duck313

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Hallo,

wenn ich es richtig in Erinnerung haben muss, eine Straße nach StVO eine dauerhafte mindert Breite von 2,5 Metern auf weißen

Hast du nicht. Die STVO gilt auch auf Rad- und Gehwegen.

Ich bitte dich!
Dun musst dich nicht daran erinnern können, wenn du es jederzeit nachlesen kannst.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

Allerdings ist deine Vermutung, die Straßenverkehrsordnung können den Straßenbau regeln, schon recht abwegig, denn es ist ja die Straßenverkehrsordung, die ganz offensichtlich den Verkehr regelt und nicht den Straßenbau.

Ich möchte dich bitten, in Zukunft doch einmal durch die schon gegebenen Antworten zu schauen, denn das Regelwerk RASt wurde bereits genannt.

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