Hallo (grußlose/r) Fragesteller/-in,
eine Neuversiegelung ist nur ganzflächig durchführbar, wenn verhindert werden soll, dass die Ansätze/Übergänge zwischen ALT und NEU erkennbar bleiben.
Außerdem ist das ausschließlich Sache des Vermieters bzw. des Eigentümers des Wohnobjektes!
Filzgleiter hinterlassen keine Kleberreste, denn der Trockenklebstoff befindet sich ausschließlich zwischen der Aufstandsfläche des Möbels und der Nutzseite des Schutzfilzes.
Üblicherweise wird eine versiegelte (sprich. glänzende) Parkettoberfläche alleine durch die Nutzung stumpf bzw. matt werden.
Insofern besteht kein Handlungsbedarf, wenn nachbehandelte Flächenteile mit höherem Glanzgrad verbunden sind. Das wird sich in den nächsten Monaten sicherlich an die restliche Parkettfläche angleichen.
Wenn Du allerdings schreibst:
Wie bekomme ich den Boden nochmal
einheitlich glänzend?
… dann wird es möglicherweise doch so sein, dass die nachbehandelten Teilbereiche der Parkettoberfläche matt sind (und nicht glänzend wurden?).
Sollte dies der Fall sein, so wurde die Versiegelung entfernt.
Hier solltest Du einmal mit Deinem Vermieter sprechen.
Die Parkettleger haben mit Sprühlack durchaus die Möglichkeit, mit geringem Aufwand eine optische Angleichung zu erzielen.
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Gruß: Klaus