Wie Buchung von Erstattung der KFZ Versicherung

Hallo liebe Gemeinde, ich benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Ein KFZ Reparaturbetrieb repariert ein defektes KFZ und rechnet mit der Versicherung direkt ab. Die Versicherung überweist den Rechnungsbetrag netto, also ohne Umsatzsteuer, da der Besitzer des KFZ Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Rechnungsbetrag wird außerdem um die Selbstbeteiligung gekürzt, die vom Besitzer des KFZ direkt an die Werkstatt zu zahlen ist. So die wohl gängige Praxis.
Frage:

  1. Ist die Erstattung der Versicherung als NETTOeinnahme beim KFZ Betrieb zu buchen, obwohl er der Umsatzsteuer unterliegt?
  2. Der KFZ Besitzer zahlt seine Selbstbeteiligung bei der Versicherung, also z.B.300 Euro,an die Werkstatt. Ist das genauso eine NETTOeinnahme für den KFZ Betrieb? Wenn dies so alles korrekt ist, könnte mir jemand das Buchungskonto für den SKR 03 nennen?

Vielen Dank im Voraus, Zero_560

Buchung bei einer Kfz-Versicherung
Hi !

  1. Ist die Erstattung der Versicherung als NETTOeinnahme beim
    KFZ Betrieb zu buchen, obwohl er der Umsatzsteuer unterliegt?

Nein. Die Werkstatt bucht
Debitor (10 000) an Umsatz 19% (8400)

und bei den drei Zahlungen

  1. Versicherung
  2. Selbstbeteiligung
  3. Umsatzsteuer
    jeweils Zahlungskonto gegen Debitor.
  1. Der KFZ Besitzer zahlt seine Selbstbeteiligung bei der
    Versicherung, also z.B.300 Euro,an die Werkstatt. Ist das
    genauso eine NETTOeinnahme für den KFZ Betrieb?

Nein. siehe oben. Sollte der Gewinn mittels Überschußrechnung ermittelt werden und umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung bestehen, löst jede einzelne Zahlung Umsatzsteuer aus. Jede der 3 Zahlungen würde dann als Brutto-Zahlung behandelt werden.

Gute Buchhaltungsprogramme lösen automatisch beim Ausgleich eines Deebitors die Umsatzsteuer aus, bei weniger guten Programmen empfiehlt es sich, die Zahlungen nur gegen das Erlöskonto (8400) zu buchen.

BARUL76

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Hallo BARUL76,
erst einmal vielen Dank. Also, der Gewinn wird per E/Ü berechnet und umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung besteht. Mal als Rechenaufgabe: Reparaturkosten brutto an die Versicherung abgerechnet = 1.271,17 €
Versicherungserstattung = netto 1.068,21 , weniger 150,00 Euro Selbstbeteiligung = Erstattung der Versicherung 918,21 Euro.
Verstehe ich jetzt richtig, das diese Summe eine Bruttoeinnahme der KFZ Werkstatt sein soll? (verbucht unter 8400 - 1200 bei SKR3) Somit hätte der Unternehmer ja nur eine Einnahme von 771,61 Euro + 126,05 Euro (150 Euro Selbstbeteiligung minus 19% USt) ergibt zusammen 897,66 Euro netto und somit ein Minus auf seine Nettoleistung von 170,55 Euro ?

Danke im Voraus

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Hi !

Verstehe ich jetzt richtig,

Jein

das diese Summe eine Bruttoeinnahme der KFZ Werkstatt sein soll?

Ja

Somit hätte der Unternehmer ja nur EINE Einnahme

Nein. Er hat drei Einnahmen. Denn er bekommt auch noch die € 150,00. Auch diese sind wieder Brutto (1200-8400) zu erfassen und schlussendlich ebenso die Überweisung der Umsatzsteuer des Kunden. Schlussendlich ist also die gesamte Rechnung ausgeglichen.

BARUL76

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Ich glaube jetzt hat es „klick“ gemacht, also der Kunde überweist der Werkstatt die Umsatzsteuer???
Dann stellt die Werkstatt dem Kunden eine Rechnung über die USt aus,wenn ja, wie wird diese jedoch verbucht (auf welches Konto SKR3)als Einnahme der Werkstatt? Ich war der Meinung, dass USt nur gebucht werden kann wenn auch ein Rechnungsbetrag vorhanden ist?
Danke

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Hi !

Ok. Es gibt einen Weg, den die Rechnung(skopien) läuft. Dieser ist wie folgt:

  1. Rechnung (mit Kopien) wird über den Gesamtbetrag und USt geschrieben.
  2. Rechnung (Kopie) wird zum Ausgleich an die Versicherung geschickt.
  3. Nachdem die Versicherung bezshlt hat, wird dem Kunden die Originalechnung gesendet und in einem beigelegten Schreiben mitgeteilt, in welcher Höhe noch eine Zahlung erwartet wird.

In der Buchhaltung kann der Rechnungdausgleich, wie in den oben gemachten Antworten, auf zwei Möglichkeiten erfolgen. Die Empfehlung ist üblicherweise, dass auch ein Überschussrechner zur besseren Kontrolle die Rechnungen erst auf ein Forderungskonto (Debitor) bucht und im Zeitpunkt der Zahlungen die Forderung gemindert/ausgeglichen wird und in diesem Zeitpunkt auch die USt entsteht.

BARUL76

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Hallo BARUL76,
vielen Dank für die Hilfestellung, jetzt habe ich es begriffen. Mit freundlichen Grüßen, Zero_560

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