Hallo liebe Gemeinde, ich benötige Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Ein KFZ Reparaturbetrieb repariert ein defektes KFZ und rechnet mit der Versicherung direkt ab. Die Versicherung überweist den Rechnungsbetrag netto, also ohne Umsatzsteuer, da der Besitzer des KFZ Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Rechnungsbetrag wird außerdem um die Selbstbeteiligung gekürzt, die vom Besitzer des KFZ direkt an die Werkstatt zu zahlen ist. So die wohl gängige Praxis.
Frage:
- Ist die Erstattung der Versicherung als NETTOeinnahme beim KFZ Betrieb zu buchen, obwohl er der Umsatzsteuer unterliegt?
- Der KFZ Besitzer zahlt seine Selbstbeteiligung bei der Versicherung, also z.B.300 Euro,an die Werkstatt. Ist das genauso eine NETTOeinnahme für den KFZ Betrieb? Wenn dies so alles korrekt ist, könnte mir jemand das Buchungskonto für den SKR 03 nennen?
Vielen Dank im Voraus, Zero_560