Wie Bundes-Immisionsschutzgesetz zitieren?

Ich muss in meiner naturwissenschaftl. Diplomarbeit das Bundes-Immisionsschutz gesetz zitieren, genauer § 3 Abs. 4 (steht bereits im Text) - jetzt frag ich mich nur wie ich das Gesetz im Literaturverzeichnis angeben soll, bin mit den ganzen Daten zu Inkrafttreten, Änderung etc. total verwirrt…will eigentlich nur die aktuelle Version zitieren, frage mich aber, ob ich nicht doch mehr angeben muss.
Herzlichen Dank für die Hilfe

§ 3 Abs. 4 BImSchG --> reicht völlig aus, jedenfalls im Jurastudium, und wieso sollte man Naturwissenschaftlern da mehr abverlangen?