Wie bzw Wo kann man sich über Gesetze

… beschweren bzw nachfragen warum die so sind?

mich interessiert es einfach mal, weil ich immer wieder mit diesen Hundegesetzen nicht zufrieden bin bzw nicht verstehen warum katzen nicht müssen bzw wenn pferde wo hin machen das egal ist…

Wer die Zeit hat, kann sich gerne bei der Legilative beschweren. Quasi an Diejenigen, die eine Kotbeseitigungspflicht ins Leben gerufen und verabschiedet haben. Ich glaube, dass diese Gesetze aber von keiner höheren Gewalt verabschiedet werden, sondern diese Entscheidung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.

Servus,

Gesetze, die in die Kompetenz von Gemeinden fallen und von kommunalen höheren Gewalten verabschiedet werden, nennt man Satzungen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

mich interessiert es einfach mal, weil ich immer wieder mit
diesen Hundegesetzen nicht zufrieden bin bzw nicht verstehen
warum katzen nicht müssen bzw wenn pferde wo hin machen das
egal ist…

Ich find deinen Schreibstil etwas schwierig zu verstehen, aber wenn ich es richtig verstehe, ärgert es dich, dass du das Geschäft deines Hundes beseitigen musst, dass deiner Katze oder deines Pferdes aber nicht?

Naja, wenn dein Hund das tut, bist du dabei, deine Katze sagt dir in der Regel nicht Bescheid.
Pferdeäpfel sind in den meisten großen Städten eher kein alltägliches Problem, darum hat sich wohl noch niemand damit befasst. In Städten, wo es ein Problem damit gibt, existieren bestimmt auch entsprechende Regeln.

Worüber möchtest du dich denn nun eigentlich beschweren? Ich verstehe das Problem nicht :smiley:

LG,
batz

… beschweren bzw nachfragen warum die so sind?

Bei dem, der sie gemacht hat. Bei Gesetzen ist das entweder der Bundestag oder der Landtag.

mich interessiert es einfach mal, weil ich immer wieder mit
diesen Hundegesetzen nicht zufrieden bin bzw nicht verstehen
warum katzen nicht müssen bzw wenn pferde wo hin machen das
egal ist…

In diesem Fall wäre, da es sich wohl um eine Satzung handelt, die Gemeindevertretung der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Dea

Beim Bundesverfassungsgericht z. B.
Über ein Normenkontrollverfahren.

Allerdings sollte man wissen, daß die Rotroben völlig überlastet sind mit Bildungsreisen und derweil Hiwis in Karlsruhe Klagen und Beschwerden von Bürgern abweisen. :wink: Nachdem die das nicht mal begründen müssen nach §93 d BVerfGG, und nur ein kaum wahrnehmbarer Prozentsatz angenommen wird für eine Beurteilung durch die Verfassungsschützer, sind die Chancen also ziemlich gering, damit eine Pferde- oder Katzensteuer zu provozieren.

Besser wäre, der kleine Volksherrscher würde rechtzeitig jedem, der was Unrechts tut, eine auf den Deckel geben mit seinem Zepter und dazu das wichtigste Bürgerrecht nutzen. Leider kennt das kaum jemand …