Tach Rainer
Also entweder willst oder kannst du mich nicht verstehen.
Handelsstörer waren getarnte Kriegsschiffe mit einer starken Bewaffnung von Geschützen bis zu Kaliber 15 cm, starker Flak, Torpedos und Minen. Ausserdem wurden sie von den Briten als legitmes Mittel im Krieg akzeptiert…
Wovon ich rede sind normale Frachter die mit alten Geschützen ausgerüstet wurden um den Deutschen ein Aufbringen der Schiffe gemäß Prisenordnung zu erschweren bzw dies ganz zu verhindern.
Wenn dich die Anklage gegen Dönitz interessiert habe ich hier einen Link:
http://mitglied.lycos.de/navyhartmut/doen05.htm
Zitate:
‚Die rechtliche Grundlage für den deutschen U-Bootkrieg zu Beginn dieses Krieges bildete das Londoner Protokoll von 1936. Diese Bestimmungen wurden wörtlich übernommen in den Artikel 74 der deutschen Prisenordnung, die sogar von Herrn Roger Allen als vernünftiges und nicht unhumanes Instrument bezeichnet wird. Diese Prisenordnung ging im Entwurf 1938 an die beiden damals vorhandenen U-Boot-Flottillen und die U-Boot Schule und diente als Grundlage für die Ausbildung der Kommandanten.‘
‚Die Kampfanweisung für U-Boote vom 3. September 1938 befiehlt klipp und klar U-Bootkrieg nach Prisenordnung. Versenkungen waren demnach zulässig nach Anhaltung und Durchsuchung, es sei denn, daß das Schiff zu entkommen versuchte oder Widerstand leistete.‘
‚Den Ausschlag gab jedoch die vollständige Bewaffnung der feindlichen Handelsschiffe. Bereits am 6. September 1939 wurde ein deutsches U-Boot von dem britischen Dampfer „Mannaar" mit Artillerie beschossen und das war der Startschuß für die große Auseinandersetzung, die stattfand zwischen dem U-Boot auf der einen und dem bewaffneten, mit Kanonen und Wasserbomben ausgerüsteten Handelsschiff auf der anderen Seite als gleichwertigem militärischen Gegner.‘
Und dies hier sollte deine Frage nach den beschossenen U-Booten beantworten:
‚Trotzdem beließ es die deutsche Führung noch wochenlang bei dem Verfahren nach Prisenordnung. Erst nachdem feststand, daß es sich bei den Aktionen der feindlichen Handelsschiffe, insbesondere bei der Verwendung der Waffen nicht um Einzelfälle handelte, sondern um allgemein befohlene Maßnahmen, erging am 4. Oktober 1939 der Befehl zum warnungslosen Angriff auf alle bewaffneten feindlichen Handelsschiffe.‘
Fals du jetzt immer noch nicht den Unterschied zwischen einem Handelsstörer und einem ´zivilen Frachter mit leichter Artillerie verstehst kann ich dir nicht helfen.
PS: Ich will die Briten deswegen ja gar nicht anklagen oder schlecht machen. Aber diese Fakten haben nun ein Mal ihren Teil zum totalen U_Boot Krieg beigetragen und einem Mann wie Dönitz, der sich nichts zu Schulden kommen lies, zu einem Kriegsverbrecher gemacht und ihm 10 Jahre in Spandau eingebracht.
Dass den Deutschen der ‚grausame‘ U-Boot Krieg gegen hilflose Handelsschiffe noch heute vorgehalten wird finde ich einfach nur noch eine Frechheit…