Wie darf eine Kündigung übergeben werden?

Ein Bekannter von mir ist bis Ende des Monats krankgeschrieben, er hat drei Tage Kündigungsfrist. Kann er das Schreiben auch mit der Post schicken?

Ja. Oder mit reitendem Boten oder in einer Sänfte.

Er sollte es per Einwurfeinschreiben schicken, dann kann er gucken, ob es rechtzeitig angekommen ist, und es ggf. nachweisen.

Ein reitender Bote hätte allerdings sehr viel mehr Stil.

Analog zum Mietrecht dürfte es bei der Zustellung via Bote auch hier einige andere Pferdefüsse zu beachten geben: https://www.anwalt.de/rechtstipps/poststreik-und-die-zustellung-von-kuendigungen-im-mietrecht_070041.html

mfg M.L.

Ja. Er darf sie aber auch persönlich abgeben, solange der Weg dorthin nicht seine Genesung gefährdet. Ob das so ist, hängt vom Grund der Arbeitsunfähigkeit ab.

Gruß,

Kannitverstan

Die anderen Antworten sind mit Sicherheit alle korrekt, aber ich bin neugierig: was ist das denn für ein seltsamer Job bzw. dahinter stehender Vertrag, der drei Tage Kündigungsfrist hat?

Ich tippe mal Zeitarbeitsvertrag in der Probezeit. Die dürfen das. Haben sie sogar schriftlich. Steht im Tarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen. Du findest ihn z.B. hier zum Nachlesen.

Data

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ich würde es einfach per Einschreiben schicken :slight_smile:

und den Sklavenvermieter, dem alles recht ist, womit er den noch ausstehenden Lohn einbehalten kann, den Erhalt eines leeren Briefumschlags per Unterschrift bestätigen lassen?

Wenn jemand die Kündigung nicht erhalten will, ist die Einschreiberei für sich alleine für die Katz.

Schöne Grüße

MM

Eiwei, das ist ja eine üble Geschichte. Dann wünschen wir dem Fragesteller mal viel Erfolg… Danke Dir für Deine Antwort, das wusste ich in der Tat nicht.