Hallo,
meine Googelei war nicht zielführend, darum bitte ich hier um Info.
Hatte heute Kontakt mit einer Institution zwecks Sommerfererien für meine förderbedürftige Tochter.
Mit 15 Jahren darf man auch mal eine Woche im geschützten Rahmen ohne Mama verbringen.
Das Projekt kostet ca. 1400Euro. Wird erstmal über die Pflegekasse finanziert, weil es auch noch ein unangetastetes Restbudget gibt.
Ich will es ja nicht beschreien, aber sollte dem so sein, dass die Reise sehr kurzfristig abgesagt werden muss, dann trage ich die Kosten.
Darum überlege ich, eine einmalige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Nun stolpere ich über die Definition „schwere unvorhersehbare Krankheit“.
Wenn das Kind evtl. mit Magen-Darm-Infekt ansteckend krank ist, fällt das dann in unter diese Definition?
Danke für Hilfe.
( natürlich telefoniere ich die Tage mit der Versicherung, aber es ist halt beruhigend, nicht ganz blauäugig ins Gespräch zu gehen).
LG, Mao
Hallo
eine Reiserücktrittsversicherung, die nicht alle Krankheiten abdeckt, die die Reise unmöglich oder sinnlos*) machen, hätte für mich keinen Wert.
*man kann natürlich auch mit einem gebrochenen (gegipsten) Bein eine Reise in die Alpen machen, aber wenn es sich um einen Skiurlaub handelt, wäre das reichlich sinnlos
Ich denk schon.
Die Betonung liegt hier vermutlich auf „unvorhersehbar“, denn wenn man z.B. chronisch krank ist und jederzeit mit akuten Beschwerden rechnen muss, kann es sein, dass das dann nicht als unvorhersehbar gilt.
Beatrix
„Sinnlos“ oder „unmöglich“ sind aber keine Kriterien, die Versicherung oder auch Gerichte an eine Erkrankung stellen. Vielmehr ist die Frage, ob ein Antritt der Reise unzumutbar ist. Ob dem so ist, hängt nicht nur von der Art der Erkrankung, sondern auch von der Art der Reise ab. Handelt es sich um eine geführte Trekking-Tour durch die Alpen mit wechselnden Übernachtungsorten, ist bei einem Beinbruch eher von einer Unzumutbarkeit auszugehen als bei einem zweiwöchigen Aufenthalt in einer Ferienwohnung in den Bergen. Dort kann man seinen Beinbruch nämlich ganz wunderbar auskurieren.
Was den Skiurlaub angeht: sofern es sich um eine Reise handelt, bei der das Skifahren einen wesentlichen Teil der Kosten für die Reise ausmacht (also z.B. Skipass, Skikurs etc.), ist die Sache anders zu sehen als bei der o.g. Buchung einer Wohnung, von der aus man eigentlich vor hatte, auf eigene Faust täglich zu einem anderen Skigebiet zu fahren.
Es geht also um eine objektive Beurteilung und nicht um eine subjektive.
Hallo,
hier gilt genau das Gegenteil von dem, was ich oben zur Zumutbarkeit des Reiseantritts schrieb. Während dabei (also bei der Zumutbarkeit) die objektive Beurteilung gefragt ist, ist bei der Unvorhersehbarkeit auf die subjektive Sicht des Reisenden abzustellen. Wenn dieser also - selbst bei einer chronischen Vorerkrankung - nicht davon ausgehen mußte, daß sich vor oder während der Reise sein Zustand so weit verschlechtert, daß der Antritt oder das Fortsetzen der Reise nicht zumutbar ist.
Gruß
C.
Natürlich.
Oder kann man das vorhersehen ?
Du meinst doch hoffentlich nicht, Kind hat Magen-Darm-Infekt und verreist dann trotzdem.
Vorhersehbar sind Krankheiten die auf Vorerkrankungen beruhen, die dann im Urlaub sich verschlimmern oder neu ausbrechen.
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber sie meint bestimmt, dass ein Magen-Darm-Infekt eigentlich nicht das ist, was man sich als Laie unter ‚schwerer Krankheit‘ vorstellt. Das wäre eher sowas wie Krebs, Multiple Sklerose oder Angina Pektoris.
Wie das rechtssicher von einer Versicherung ausgelegt wird, weiß ich auch nicht.
Würde aber erstmal ganz pingelig der Reihe nach vorgehen.
- es muss eine schwere Erkrankung sein: irgendwelche kurzfristig auftretenden Infekte sind in der Regel keine schwere Krankheit.Anders sähe das z.B. bei Cholera oder Pest aus.
- unvorhersehbar und schwer wären z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt o.ä.
Nach meinem Verständnis müssten beide Bedingungen erfüllt sein.
Das ist bei annähernd normaler Erkrankung nicht der Fall.
LG
Amökoma1
Hallo,
hier ist noch ein Aspekt zu dem Thema, wann die Reise storniert werden muss, damit die Versicherung zahlt:
Es gibt keine eindeutige Definition für eine schwere Erkrankung.:
Die Versicherung wird sich zunächst mit dem Wortlaut der ärztlichen Bescheinigung befassen. Es ist ein großer Unterschied zwischen „Her X hatte Magen-Darm-Probleme und konnte die Reise nicht antreten.“ und „Herr X hatte eine Norovirus-Infektion und ich habe ihm 4 Tage strikte Bettruhe verordnet.“ (und der Reisebeginn fällt in diese 4 Tage).
Wer glaubt, die Reise nicht antreten zu können, sollte umgehend bei der Reiserücktrittsversicherung nachfragen. Wer zum Beispiel krank wird, sollte sofort den medizinischen Beratungsservice anrufen, den jede Versicherung anbietet. In jedem Fall müssen alle Gründe schriftlich belegt werden, die die Reise verhindert oder verzögert haben.
Quelle:
Gruß
RHW
Grossartig!
Besten Dank dafür!
LG, Mao
Gern geschehen!
Danke für die „Krone“!
Toi, toi, toi, dass das alles nur Theorie bleibt!