Nicht nur im Falle des Attentäters von Berlin oder der Mitglieder krimineller Familienclans fragt man sich, warum diese Leute nicht abgeschoben werden. Die Liste lässt sich fast beliebig erweitern. Einige Beispiele:
Ein Asylbewerber, der seit 2013 in Deutschland lebt, soll eine 70 Jahre alte Rentnerin in ihrem Haus in Bad Friedrichshall-Untergriesheim im Schlaf erwürgt (haben). Ihr wurden Schmuck, ein Handy und Bargeld gestohlen. An den Wänden fanden die Ermittler arabische Wörter mit religiösem Hintergrund, unter anderem auch an einer Schrankwand im Schlafzimmer.
Ein mehrfach vorbestrafte Asylbewerber soll eine Frau vergewaltigt und gebissen haben, um sie mit Hepatitis C anzustecken.
Ein schwerkrimineller Intensivtäter soll 21 Jahre lang Straftaten begangen haben, ohne abgeschoben zu werden. Unter anderem soll das Verwaltungsgericht eine Abschiebeanordnung wieder einkassiert haben. Der Vergewaltiger durfte bleiben und machte munter weiter.
Die ganze Zeit hörten wir, dass die deutschen Behörden ständig auf Ersatzpapiere warten müssten. Und nun lesen wir dies vom Präsidenten der Bundespolizei: Außerdem seien Verbesserungen im Abschiebeverfahren mit jenen Ländern sinnvoll, die ihre Staatsbürger nur mit Papieren zurücknehmen wollten. Völkerrechtlich gebe es keine Verpflichtung, sie mit solchen Dokumenten auszustatten.
Wurden wir jahrelang belogen? Außerdem, warum ist die Zuständigkeit für das Ausreiseverfahren noch nicht auf den Bund übertragen worden? Schlafen unsere Politiker?