Wie die Politik bei Abschiebungen versagt

Nicht nur im Falle des Attentäters von Berlin oder der Mitglieder krimineller Familienclans fragt man sich, warum diese Leute nicht abgeschoben werden. Die Liste lässt sich fast beliebig erweitern. Einige Beispiele:

Ein Asylbewerber, der seit 2013 in Deutschland lebt, soll eine 70 Jahre alte Rentnerin in ihrem Haus in Bad Friedrichshall-Untergriesheim im Schlaf erwürgt (haben). Ihr wurden Schmuck, ein Handy und Bargeld gestohlen. An den Wänden fanden die Ermittler arabische Wörter mit religiösem Hintergrund, unter anderem auch an einer Schrankwand im Schlafzimmer.

Ein mehrfach vorbestrafte Asylbewerber soll eine Frau vergewaltigt und gebissen haben, um sie mit Hepatitis C anzustecken.

Ein schwerkrimineller Intensivtäter soll 21 Jahre lang Straftaten begangen haben, ohne abgeschoben zu werden. Unter anderem soll das Verwaltungsgericht eine Abschiebeanordnung wieder einkassiert haben. Der Vergewaltiger durfte bleiben und machte munter weiter.

Die ganze Zeit hörten wir, dass die deutschen Behörden ständig auf Ersatzpapiere warten müssten. Und nun lesen wir dies vom Präsidenten der Bundespolizei: Außerdem seien Verbesserungen im Abschiebeverfahren mit jenen Ländern sinnvoll, die ihre Staatsbürger nur mit Papieren zurücknehmen wollten. Völkerrechtlich gebe es keine Verpflichtung, sie mit solchen Dokumenten auszustatten.

Wurden wir jahrelang belogen? Außerdem, warum ist die Zuständigkeit für das Ausreiseverfahren noch nicht auf den Bund übertragen worden? Schlafen unsere Politiker?

Und? Sollen wir bei Verdacht abschieben oder nach einem Urteil? Unklar ist, warum das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

Kann ich nichts zu sagen, weil ich aus Prinzip nicht mehr meine Browsereinstellungen abändere und ihn neustarte, um einen Artikel bei BILD lesen zu können.

Tja, die haben eben die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt. Die kann geändert werden, falls die pol. Mehrheiten dies zulassen. Zudem spielte er offenbar geschickt die föderalen, regionalen und lokalen Zuständigkeiten gegeneinander aus.

Zu dem Interview mit dem Chef der Bundespolizei gibt es mehr zu berichten: http://www.deutschlandfunk.de/innere-sicherheit-das-primaerziel-muss-bleiben-die.868.de.html?dram:article_id=376972

Clement: Ist eigentlich zwingend, dass bei jemandem, den man abschieben will, die Papiere vorhanden sind?

Romann: Völkerrechtlich ist jeder Staat verpflichtet, seine eigenen Staatsangehörigen wiederaufzunehmen. Es gibt keine Verpflichtung völkerrechtlicher Art und Güte, dieses abhängig zu machen von der Ausstellung von Passersatzpapieren oder Heimreisepapieren. Es gibt auch Staaten, deren Namen ich natürlich jetzt nicht nennen werde, die verlangen sogar, dass die abzuschiebende Person den Antrag auf Ausstellung von Passersatzdokumenten beim Herkunftsstaat selbst beantragt. Da können Sie sich ja in etwa vorstellen, wie erfolgreich hier der Vollzug geltenden Ausländerrechts ist. Hier sind Verbesserungen denkbar. Früher war es ausreichend, wenn ein nationales oder auch ein europäisches EU-Laissez-passer ausgestellt worden ist. Das kann die Bundesrepublik Deutschland alleine.

Nein. Zumindest nach meinem Kenntnisstand nicht. Denn das Laissez-passer ist weiterhin im Einsatz, nur als EU-Dokument auf einheitlicher Basis standardisiert (wie auch moderne Führerscheine und Ausweise in der EU).

Das Papier muss trotzdem von dem Herkunftsstaat akzeptiert werden. Insoweit ändert die Aussage des BPol-Chefs nix am Stand der Dinge. Allenfalls wir er andeuten, dass man (in Abstimmung mit dem Herkunftsstaat) gleich LPs verwenden könnte, um unnötige Wartezeiten wg. neu erstellter Ausweise aus xy Staaten zu vermeiden. Fragt sich nur, ob die Druckereien auch sehr zeitnah liefern können.

Ohne massiven Druck auf die Herkunftsstaaten werden sie schon aus Gewinnerzielungsabsicht ihre Strategie nicht ändern.

U.a. deswegen http://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/sonstiges/Zusammensetzung-BR.jpg?__blob=publicationFile&v=18

Belogen über was denn genau?

Es wird doch seit Jahren gesagt, dass Abschiebungen nicht das einzige Mittel sind und in vielen Fällen einfach garnicht angewendet werden können (aus verschiedenen Gründen).

Also?

Genau das ist doch die Lüge. Ich denke, es ließe sich bei den sogenannten Flüchtlingen eine Abschiebequote von 100% realisieren, wenn man das wirklich wollte. Ich wette mit dir, dass ich für jeden denkbaren Fall einen Rechtsgrund für eine Ausreise ermitteln kann oder eine geeignete politische Maßnahme vorschlagen kann. Du kannst mich gerne auf die Probe stellen.

Daher hat unsere Politik versagt. Hier mal ein Beispiel für dieses Versagen, schließlich nehmen wir immer noch Eritreer auf:

Viele Eritreer fliegen regelmässig zurück in das Land, in dem sie «an Leib und Leben bedroht» sind. Die Flüchtlinge, die hier meist von Sozialhilfe leben, sind für das Land willkommene Devisenbeschaffer.