Hallo, ich werde ab 2020 mein bisheriges Kleingewerbe ummelden auf Kleinunternehmer. Ab dann werde ich ja keine Rechnungen mehr schreiben mit UST. Wenn ich jedoch eine Eingangsrechnung von gekauften Waren erhalte, zahle ich ja noch die UST. Wie kann ich diese dann weiterberechnen? Müsste ich die dann auf meinen Betrag den ich in Rechnung stelle dazurechnen?
Beispiel
Einkauf bedrucktes Briefpapier: 30 Euro + 5,70 Ust. = 35,70 Euro Brutto
Weiterberechnung an Kunden: 45 ,70Euro Netto/Brutto ohne USt
Bleiben mir dann quasi 10,00 Euro als Gewinn? Die 5,70 die ich als Vorsteuer/Umsatzsteuer gezahlt habe kann ich ja dann am Jahresende nicht wieder geltend machen oder?
Gruss
Holger