Hallo alle zusammen. Ich bin derzeit im Öff. Dienst tätig, bin in der Basisstufe eingestellt. Danach richtet sich mein Gehalt. Nun möchte ich von der Arbeit gehen. Eine neue habe ich auch schon und das auch im öff. dienst einer kirchlichen gemeinde. Die haben mir auch schon gesagt wieviel ich bei denen verdienen werde. Nun ist es weniger wie ich jetzt bekomme obwohl ich die 3jährige ausbildung habe und eine 2 jährige Berufserfahrung mitbringe. Ich weiss dass man auch erst nach einer zeit hochgestuft wird und dann mehr bekommt aber es sind doch auch schon über 100€ weniger im Brutto bei der neuen Arbeit. Und ich weiss nicht ob die von der kirche auch das Gehalt nach einer Zeit erhöhen. Weiss jemand etwas? Danke schon mal
Hallo Lena
Ich wohne in der Schweiz und kenne mich in der EU diesbezüglich nicht aus.
Tut mir Leid.
Liebe Grüsse
Hakan
Hallo,
sorry, aber mit dem Öffentlichen Dienst und deren Gehälter, Einstufungen habe ich absolut keine Ahnung von.
Viel Glück )
Gruß
Schnucki
sorry leider kann ich die frage nicht beantworten. Tut mir leid
Hallo Lena,
leider kann ich dir dazu nichts sagen.
Hallo Lena, ich bin seit 20 Jahren im öffentl. Dienst einer Kommune, mein Mann ist im kirchlichen Dienst. Daher weiß ich Folgendes:
- Die Tarifverträge der Kirche „richten“ sich nach denen des öffentlichen Dienstes, sind aber etwas Eigenes. Man kann das nicht 1 zu 1 vergleichen.
- Das neue Tarifrecht benachteiligt neu eingestellte und jüngere Menschen.
- Das Wechseln zwischen Arbeitgebern ist damit unattraktiver geworden, weil man nach einem Wechsel niedriger eingestuft wird, quasi so, als hätte man keine Berufserfahrung.
Das ist etwas verkürzt das, was ich dir sagen kann. Meines Erachtens haben die Gewerkschaften sich bei den damaligen Tarifverhandlungen über den Tisch ziehen lassen (oder gepennt, je nachdem…). Ändern wird sich für mein Empfinden vermutlich aber erst etwas, wenn der öffentliche Dienst nicht mehr genug qualifizierte und engagierte Mitarbeiter bekommen wird. Dies zeichnet sich im Erziehungsdienst schon langsam ab.
Informiere dich zu deiner Frage zusätzlich bei deiner Personalstelle (z.B. Ordinariat im Fall der kath. Kirche). Fragen, ob sie außertariflich mehr bezahlen (wenigstens in Höhe deines früheren Gehaltes) wenn sie dich gerne haben möchten kostet außerdem nichts.
Viele Grüße!
Hallo Ev, danke für deine Antwort. Dann versteh ich aber folgendes nicht, die haben mir gesagt dass sie mir die 2jahre berufserfahrung anrechnen. Und noch was, es ist ja dann ok wenn ich runtergestuft werde aber werde ich dann wieder hochgestuft??
guten tag
es war immer schon so und es wird so bleiben
kirche zahlt weniger als staat
das macht einges aus
gruss und trotzdem versuchen Sie mehr durch verhandeln herauszuholen
Hallo Lena,
ich kenne mich nicht wirklich aus, da ich nicht beim öffentlichen Dienst beschäftigt bin. Ich kenne aber jemand, der dort arbeitet. Dieser ist der Meinung, dass die Kirche einen eigenen Tarif hat, der dem TVÖD angelehnt ist. Die Abstufung ist ähnlich, aber immer schlechter als beim öff. Dienst.
Gruß Miriam
Hallo,
das richtet sich danach, nach welchem Tarifvertrag die Bezahlung passiert. Wenn die überhaupt nach Tarif bezahlen. Da mußt Du Dich schon informieren.
Es ist nicht so unüblich, im Arbeitsvertrag Gehaltssteigerung nach der Probezeit zu vereinbaren. Wenn der Arbeitgeber das in Aussicht stellt, lass es in jedem Fall in den Vertrag schreiben. Wenn es denn wirklich ernsthaft gemeint ist, kann er dass auch schriftlich geben! Aber verlaß Dich nicht darauf, dass irgendwas automatisch passiert. Da sind auch die Kirchen erstmal Arbeitgeber und nicht automatische gute Menschen!!
Einfach noch einmal nachfragen, wie die Gehaltsstufung geregelt ist. LG
Du musst schon sagen, als was und nach welchem Tarif Du eingestellt wirst. Wenn Du nach AVR bezahlt wirst, kannst Du Dein zukünftiges Gehalt der Tabelle entnehmen. Die Tabelle findest Du im Internet unter AVR
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Hallo Lena,
ich war in Urlaub, und kann mich daher jetzt erst melden.
In den Tarifen im öffentl. Dienst kenne ich mich gar nicht aus
Ich weiß aber, dass in anderen Tarifen die Bezahlung auch von der „Gruppe“ abhängig ist, d. h., man wird auch nach der Tätigkeit, die man dann ausübt, bezahlt.
Les’ einfach mal hier nach, was auf Dein künftiges Tätigkeitsgebiet passt?
http://www.oeffentlichen-dienst.de/entgeltgruppen.html
Viel Erfolg!
LG… Hoelti
Hallo Lena,
ich denke diese Frage wird sich nur aus deinem Tarifvertrag, den ich nicht kenne, beantworten lassen.
Freundliche Grüße
Eric