Hallo zusammen,
da meine Mam gesundheitlich einen Schicksalsschlag hat und voraussichtlich in ein Pflegeheim muss und ich als Sohn voraussichtlich knapp die 100.000€ durchdringe wollt ich fragen ob diese Grenze auf das reine Brutto gerechnet wird oder ob hier Werte gegen gerechnet werden können wie z.B. Altersvorsorge, PKV usw. Bei der Berechnung des Betrages, also ab 100t€ kann man alles gegenrechnen aber bis 100t€ wäre man ja komplett raus.
Wäre sehr froh wenn mir jemand das beantworten könnte.
Vielen Dank
Servus,
es geht hier um das Gesamteinkommen gem. § 16 SGB IV, d.h. den Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinn des Einkommensteuerrechts. D.h. die von Dir vorgeschlagenen Sonderausgaben können nicht abgezogen werden, aber die Werbungskosten schon. Am einfachsten ist der Betrag zu ermitteln, indem Du den letzten Einkommensteuerbescheid hernimmst.
Schöne Grüße
MM
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Vielen Dank, den Einkommensteuerbescheid werde ich prüfen. Gibt man die aktuellen Daten ab oder die vom letzten Steuerbescheid? Da war mein Einkommen deutlich geringer.
Servus,
das bezieht sich schon auf die aktuellen Daten.
Schöne Grüße
MM