Wie entstehen Gesetze in der EU?

Hallo,

ich stell mir schon seit längerem die Frage wie das mit unserer EU funktioniert, ich hab mir mal nen Fernsehbericht dazu angeschaut aber irgendwie wurde ich daraus nicht schlau. Und zwar sind durch den Bericht folgende Fragen aufgekommen:

  1. Wie entsteht ein Gesetz in der EU? Welche Instanzen erarbeiten das Gesetz und wer beschließt es?

  2. Was haben die EU-Bürger damit zu tun, können wir abstimmen ob das Gesetz jetzt kommt oder nicht, oder was können wie beteiligen wir uns daran.

  3. Was haben unsere Verwaltungen in Deutschland damit zu tun und was ist deren Aufgabe, wenn ein Gesetz umgesetzt wird? Können die Verwaltungen wie Finanzamt etc. Einfluss nehmen?

  4. Was hat unsere Regierung damit zu tun wenn ein EU-Gesetz beschlossen wird oder kann die Regierung es bei der entstehung beeinflussen?

  5. Was für Aufgaben hat die EU-Kommission und das EU-Parlament bei der entstehung eines Gesetzes?

Es wäre nett wenn ich auf diese Fragen ein paar Antworten haben könnte, da ich den Bericht den ich mir da angeguckt habe nicht so wirklich verstanden habe und mich das irgendwie plagt und im Internet werde ich nicht wirklich schlau.

Ich würde mich über ein paar ausführliche Informationen sehr freuen. vielen dank

Jo, ich versuche es mal in aller Kürze.

Frage 1: Die EU verabschiedet als Legislativakte Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen werden direkt europäisches Recht und gelten für die ganze EU. Richtlinien müssen von den nationaelen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden und geben diesen einen gewissen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Umsetzung.

Die Legislativakte kommen meistens durch drei Entscheidungsverfahren zustande. Es ist vertraglich festgelegt, welche Politikbereiche durch welches Entscheidungsverfahren geregelt werden. Die Entscheidungsverfahren ihrerseits regeln die Kompetenzen des Rats der europäischen Union und des EP bei der Entscheidungsfindung.

Man unterscheidet das Konsultationsverfahren (etwa für die Agrarpolitik), das dem EP gegenüber dem Rat das geringste Mitspracherecht einräumt. Dann gibt es noch das Verfahren der Zusammenharbeit. Da kann der Rat gegen den Willen des EP einen Legislativakt nur mit HIlfe einer qualifizierten Mehrheit durchsetzen. Am stärkten ist das Mitsrpacherecht des EP beim Mitentscheidungsverfahren. Ohne Zustimmung des EP geht da garnichts (etwa drei Viertel der Legislativakte funktionieren nach diesem Verfahren in der EU). Eine besondere Rolle bei der Entscheidungsfindung kommen noch den Fachausschüssen in der EU (Komitologie) zu. Das ist aber eine Wissenschaft für sich.

Frage 2: Die EU-Bürger wählen direkt oder indirekt ihre nationalen Parlamente oder Regierungen. Die vertreten die Interessen des EU-Lands im Rat der EU. Direkt wird alle fünf Jahre das EP gewählt. Die Legitimationskette eines Legislatiaktes ist also sehr lang, aber auch nicht viel länger als im Institutionengefüge Der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Bundestag, seinem Bundserat und seinen zustimmungspflichtigen Gesetzen. Wie auf Landes und Bundesebene kann man auch auf EU-Ebene Petitionene einbringen.

Frage 3:smiley:ie Verwaltungen sind die Exekutive und nehmen die gleichen Aufgaben wahr, wie bei der Umsetzung von Bundes- oder Landesgesetzen, je nach deren Zuständigkeit.

Frage 4: Ja, direkt über den Rat der EU. Jedes Land hat je nach Größe im Rat ein bestimmtes Stimmengewicht.

Frage 5: Die Kommission hat das Initiativmonopol. Nur sie darf Legislativakte zur Abstimmung in Rat der EU und EP einbringen. Das EP wird in die Gesetzgebung eingebunden (siehe Antowort 1)