Liebe Ratgeber,
ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antworten und hoffe, dass mein Dank und Zusatz Sie alle auf diesem Wege erreicht.
Die Anwältin ist eine Fachanwältin (Erbrecht) und darum wundert mich ja auch, dass sie mich eher fragt, was nun getan werden soll, anstatt Vorschläge zu machen.
Ich habe noch zwei Hinweise, die evtl. für die Antworten hier von Interesse sind:
- Die Frau /Erbin meines Vaters hat schon zwei Mal falsche Angaben gemacht
- Sie hat eine Kopie des Formulars der Spk. zur Erbschaftssteuer beugefügt. Ich habe gelesen, dass diese Meldung ein Monat nach dem Tod des Erblassers gemacht werden muss, bzw, nach dem die Bank vom Tod erfahren hat. Das wird der Bankmensch rasch erfahren haben. Die Meldung erfolgte allerdings erst 10 Wochen später und es sind handschriftliche Erklärungen darauf, welches Depot beiden gehörte.
Bei Guthaben und andere Forderungen, auch Gemeinschaftskonten ist nichts eingetragen.
Ich habe doch noch eine Frage an Sie: Ich musste, wo mein Mann verstorben war und ich die Erbin war, dem Finanzamt Meldung machen, was auf den Konten war etc, denn darauf musste ich Erbschaftssteuer zahlen. Kann man diese Meldung von der Erbin in Kopie verlangen?
Ich danke Ihnen/euch ganz herzlich für die Unterstützung
Herzliche Größe sendet Rosaly