Wie erfährt man, ob verstorbener Vater ein Bankkonto hatte?

Ich habe folgendes Problem: Mein Vater ist vor einiger Zeit gestorben und da ich Angst hatte, Schulden zu erben, hatte ich jemanden bei der Bank gefragt, ob es Schulden gibt. Ich habe ausschließlich die Daten meines Vaters genannt. Der Bankangestellte erklärte, dass es keine Schulden auf dem Konto gäbe, sondern Guthaben. Da ich nur Pflichtteilsberechtigt bin, sagte mir der Angestellte, er hätte mir diese Auskunft gar nicht geben dürfen und mehr dürfe er auch nicht sagen.

Nun meine Frage: Die Witwe meines Vaters hat bei der Vermögensaufkunft gesagt, mein Vater habe kein Konto besessen, sondern alles sei über ihr Konto gegangen und es sei auch kein gemeinsames Konto.

Was muss meine Anwältin nun tun, um zu erfahren, ob es ein Konto meines Vaters gab? Sie fragt nämlich immer mich, was nun getan werden soll.

Für Antworten danke ich sehr.

Hallo!

Als Pflichtteilsberechtigter kann man keine Schulden erben.
Da kannst du ganz unbesorgt sein.

Du bist ja kein Erbe. dein Anspruch ist ein anderer, direkt gegen den Erben, er muss den Nachlass bewerten und dich in Geld auszahlen.

Und wenn die Erbsumme wegen Schulden negativ wäre, so erbst du auch wenig oder nichts. Aber niemals musst Du für Schulden haften.

Wie man Konten ermittelt ?
ich weiß nicht, ob Du (die Anwältin) das überhaupt kann, jedenfalls direkt.

Es gibt jedenfalls für das Finanzamt bundesweiten und neu auch EU-weiten Zugriff auf Kontendaten( ob Konten bestehen, noch nicht auf den Kontostand).

MfG
duck313

Wenn man schon von einem konkreten Kreditinstitut weiß, dann von der Erbin eine Negativbestätigung genau dieses Kreditinstituts verlangen. Dann wird man sehen, ob sie diese beibringen kann/wird.

Wurde das Nachlassverzeichnis notariell erstellt? Dann um entsprechende Nachbesserung bitten. Ansonsten den Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis geltend machen, wenn die Erbin nicht ausreichend vertrauenswürdig ist.

Aufgrund des einen bekannten und verheimlichten Kontos (es besteht hier ja ein ganz konkreter Verdacht der Verschleierung der Vermögensverhältnisse) könnte man vom Notar auch gleich verlangen, dass er Suchaufträge nach Konten über folgende Verbände veranlasst:

Bundesverband Deutscher Banken (BdB)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)
Verband Öffentlicher Banken (VÖB)

Hallo,

seit wann können die Erben der ersten Ordnung (also die direkten Nachkommen des Erblassers,Vulgo die Kinder)
keine Schulden erben ???

Ich habe folgendes Problem: Mein Vater ist vor einiger Zeit gestorben

Grundsätzlich natürlich schon, aber in der Ausgangsfrage steht eindeutig drin:

D.h. der Fragesteller kann hier in der Tat keine Schulden erben, weil er gerade eben nicht nach gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden ist, sondern durch gewillkürte Erbfolge (Testament/Erbvertrag) enterbt wurde, und nun allerdings als Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil geltend machen kann. Dieser kann aber im Gegensatz zu einem Erbteil nie negativ ausfallen.

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Ich würde mal die Anwältin hinterfragen. Schließlich bist Du Ihr Kunde / Mandant und nicht umgekehrt. Sie sollte schon vom Fach sein und Dich entsprechend beraten können.

So wie sich der Fall schildert, könnte man meinen (ohne jemanden bezichtigen zu wollen), dass Du einfach übervorteilt werden sollst. Gerade dann brauchst Du einen zu Dir ehrlichen und kompetenten Partner (Anwältin / Anwalt) an Deiner Seite.

Denn Recht haben und das Recht bekommen - stehen leider manchmal auf unterschiedlichen Seiten.

Rechtsanwälte sind Juristen und nicht Bankbetriebswirte, Architekten oder Lebensmittelchemiker. Das sollte man sich stets vor Augen führen, wenn man von Anwälten fachfremde Beratung erwartet.

Das macht dann 10 Euro fürs Phrasenschwein.

Mit vollstem Respekt - kann Deinen Kommentar leider nicht ganz nachvollziehen / deuten.

Anwälte spezialisieren sich doch auf bestimmte Fachrichtungen. Es gibt doch Fachanwälte für z.B. Erbrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, usw.

Auf welches Fachgebiet der Anwalt des Fragestellers spezialisiert ist, weiss ich nicht. Selbstverständlich ist es sinnvoll sich von jemanden beraten zu lassen, der sich genau auf dem benötigten Gebiet auskennt. (gehe ja auch nicht zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt, wenn eine Knie-OP gemacht werden muss, nur weil der HNO auch Arzt ist :wink:)

Falls sein Anwalt vom Fach (in diesem Falle evtl. Erbrecht?) ist, dann darf sein Mandant erwarten, dass er auch kompetent beraten wird. Welche Möglichkeiten es gibt usw. (Dann wären dem Anwalt eventuell solche oder ähnliche Fälle bekannt und welche Vorgehensweisen angebracht wären?). Welche weiteren Schritte letztendlich getroffen werden, entscheidet dann selbstverständlich der Mandant.

Kann der Anwalt seinen Mandanten nicht wirklich beraten, weil es nicht sein Fachgebiet ist, gebe ich Dir recht, dass es dann eine fachfremde Beratung wäre. Genau „dann“ und aus diesem Grund sollte der Anwalt fairerweise einen Kollegen nennen, der sich damit auskennt.

Eventuell habe ich auch die Aussage des Fragestellers bzgl. was seine Anwältin nun tun muss, um zu erfahren, ob ein Konto seines Vaters gab - und sie „ihn“ immer fragt was getan werden soll, nicht korrekt verstanden. Vielleicht hat sie ja auch die vorhanden Möglichkeiten aufgezeigt und möchte nun nur wissen, für welche sich der Mandant entscheidet.

Bin immer davon ausgegangen, dass es nur 5,-€ wären.
Sind die Preise wirklich so stark gestiegen oder hab ich noch einen gut? :smile:

In Rechtsfragen; nicht in Bankfragen, nicht in handwerklichen Fragen und auch nicht in künstlerischen Fragen. Wenn man einen Malermeister beauftragt hat, der seine Arbeit schlecht ausgeführt hat, braucht man vom Anwalt auch keine Antwort auf die Frage zu erwarten, welche Farbe denn wohl besser geeignet gewesen wäre.

Sicherlich ist es wünschenswert, daß ein Anwalt auch etwas mehr als die reinen Rechtsthemen drauf hat, aber ist eben weder seine Pflicht noch hat man einen Anspruch darauf noch sollte man es erwarten. Zumal sich gerade im Bankbereich in den letzten Jahren so viel getan hat, daß selbst Leute aus der Branche Schwierigkeiten haben, den Änderungen zu folgen.

Ich habe das Gefühl, dass wir irgendwie aneinander vorbeischreiben…

a.) In der Frage geht es doch um juristische Schritte und die Rechtsfrage, was der Anwalt und Mandant tun könnte. Hat niemand etwas anderes behauptet. Hier geht es ja nicht um Bankfragen, handwerkliche oder künstlerische Fragen. Geschweige denn, welche Farbe für das Wohnzimmer passend gewesen wäre etc. - Hier geht es ausschließlich um die rechtliche Sache.

b.) Eine sehr gute und für den Fragesteller interessante Antwort hat @Wiz bereits gegeben. Doch diese Frage sollte ein kompetenter Anwalt vom Fach (für diesen Fall wahrscheinlich z.B. Erbrecht) auch wissen und beantworten können.

c.) Der Anwalt sollte sich in seinem Berufsstand und gerade auch auf seinem spezialisierten Gebiet weiterbilden (Gesetzesänderungen usw.). Das ist doch wohl Voraussetzung um überhaupt seine Arbeit korrekt ausüben zu können. Was machen dann die ganzen anderen Berufsgruppen, wenn es z.B. Gesetzesänderungen gibt? Das betrifft viele Berufsgruppen / Branchen.

d.) Das ist nur meine persönliche Meinung, dass man auch hinterfragen kann und sollte.

e.) Ist alles nicht persönlich gemeint. Dennoch sollte diesbezüglich keine weitere oder unnötige Diskussion entstehen, da es dem Fragesteller keinen Mehrwert bringt. (siehe b.)

Kernproblem der Frage ist, wie man an bis dato unbekannte Konten des Verstorbenen kommt, wenn der Haupterbe nicht kooperiert. Die richtige Antwort ist oben zu lesen, aber diese ist eben fachspezifisch und nicht juristisch. Daß ein Rechtsanwalt weiß, daß man sich an die Bankenverbände wenden kann, ist zwar wünschenswert, aber nicht vorauszusetzen.

Ich behaupte, daß nicht einmal zehn Prozent der Bankmitarbeiter dies wissen, weil die wenigsten von denen mal ein derartiges Rundschreiben eines Verbandes in den Fingern hielten. So etwas ist Praxiswissen und weder Bestandteil einer juristischen Ausbildung noch einer Ausbildung zum Bankkaufmann, um die Spezialität eines solchen Wissens zu verdeutlichen.

Ganz ehrlich: Ich wollte den hier betroffenen Kollegen nicht in die Pfanne hauen, zumal man hier natürlich nur eine äußerst bruchstückhafte Falldarstellung vor sich hat. Aber das Wissen, wie man unbekannte Bankkonten aufspürt, sollte jeder erbrechtlich tätige Kollege drauf haben.

Da ich keine streitige Tätigkeit mehr durchführe, und die Sache ohnehin nur noch nebenbei betreibe, habe ich mir nie die Fachanwaltschaft gegönnt, aber das gehört wirklich zum Standard-Repertoire jedes erbrechtlich tätigen Kollegen, und lässt sich BTW auch problemlos jederzeit im Internet in diversen Artikeln zum Thema finden, selbst wenn man keinerlei juristische Ausbildung hat.

Liebe Ratgeber,
ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antworten und hoffe, dass mein Dank und Zusatz Sie alle auf diesem Wege erreicht.
Die Anwältin ist eine Fachanwältin (Erbrecht) und darum wundert mich ja auch, dass sie mich eher fragt, was nun getan werden soll, anstatt Vorschläge zu machen.
Ich habe noch zwei Hinweise, die evtl. für die Antworten hier von Interesse sind:

  1. Die Frau /Erbin meines Vaters hat schon zwei Mal falsche Angaben gemacht
  2. Sie hat eine Kopie des Formulars der Spk. zur Erbschaftssteuer beugefügt. Ich habe gelesen, dass diese Meldung ein Monat nach dem Tod des Erblassers gemacht werden muss, bzw, nach dem die Bank vom Tod erfahren hat. Das wird der Bankmensch rasch erfahren haben. Die Meldung erfolgte allerdings erst 10 Wochen später und es sind handschriftliche Erklärungen darauf, welches Depot beiden gehörte.
    Bei Guthaben und andere Forderungen, auch Gemeinschaftskonten ist nichts eingetragen.

Ich habe doch noch eine Frage an Sie: Ich musste, wo mein Mann verstorben war und ich die Erbin war, dem Finanzamt Meldung machen, was auf den Konten war etc, denn darauf musste ich Erbschaftssteuer zahlen. Kann man diese Meldung von der Erbin in Kopie verlangen?

Ich danke Ihnen/euch ganz herzlich für die Unterstützung
Herzliche Größe sendet Rosaly