Wie erfolgt eine Rüge bei fehlerhafter Ladung zur Stadtverordnetenversammlung?
Muss das Wort „Rüge“ direkt ausgesprochen werden.
Wie erfolgt eine Rüge bei fehlerhafter Ladung zur Stadtverordnetenversammlung?
Muss das Wort „Rüge“ direkt ausgesprochen werden.
HI
das Wort „Rüge“ muss nicht erwähnt werden. Man muss halt erkennen, dass die fehlerhafte Ladung gerügt werden soll.
Wie man das macht: egal.
Gruß
HaWeThie