Hallo,
In der Heizkostenabrechnung auf Basis von Wärmemengenzählern müssen den kWh ein spezifischer Pelletsverbrauch und somit Kosten zugeordnet werden.
Im Prinzip könnte man den gemittelten Jahrespelletsverbrauch, also zB 4T nachgefüllt, geteilt durch die kWh aller Zähler hernehmen.
Das gefällt mir aber nicht so gut da der Pelletsverbrauch stark von der Auslastung der Heizung abhängt, Teillast in der Übergangszeit = viele Pellets pro kw/h, Winter, Vollast = wenige Pellets pro kWh.
Gibts da eine bessere Methode oder ist das so „de lege artis“ ? Bzw was macht man wenn man noch gar keinen gemittelten Wert hat weil die Heizung neu ist ?
Danke, ,Peter
Servus,
wenn Du den Verbrauch in kürzeren Zeiträumen ermitteln willst, musst Du über kürzere Zeiträume ablesen und abrechnen.
Der jeweilige Restbestand an Pellets muss dann je nachdem, wie sie gebunkert sind, in geeigneter Weise gemessen werden.
Sobald das erste Pfund Pellets in die Heizung gerutscht ist, kann der Verbrauch bestimmt werden.
Schöne Grüße
MM
Ist das bei anderen Energieträgern anders ?
Die Wärmemenge in kWh die man aus 1 kg Pellets entnehmen kann ist doch gleich,ganz egal ob viel oder wenig benötigt wird. Das „Viel“ steckt doch in den kWh schon drin.
Die Verteilung auf die einzelnen Mieter nach WMZ ist klar. Problem ist nur die Ermittlung der verbrauchten Pelletsmenge. Im Gegensatz zu Heizöl kann man die Verbrauchsmenge nur schwer aus Lagerbestand plus Nachfüllung minus Endbestand = Verbrauch ermitteln.
Aber im Grunde müsste man das so machen.
Hier eine Hilfe dazu:
https://depv.de/de/heizungsbetrieb#2c1n
MfG
duck313
Servus,
das ist nicht so sehr schwer - man muss die Dichte der lose geschütteten Pellets bestimmen, dann lässt sich anhand des gemessenen Volumens der Bestand berechnen.
Konkrete Einzelheiten lassen sich sagen, wenn konkrete Angaben zum Bunker oder sonstwie gearteten Lagerraum vorliegen.
Schöne Grüße
MM
ja, ganz anders, bei allen Feststoffheizungen steht und fällt der Wirkungsgrad ganz massiv mit der Einschaltdauer, da hat man dann eben kaum kWh aber ganz viel Rauch und Asche. Ein Gasbrenner hat praktisch sofort seinen vollen Wirkungsgrad, eine Ölheizung ist nur kurz hintendran.
Mein Pelletskessel etwa köchelt derzeit im Dauerbetrieb leicht vor sich hin anstatt im Taktbetrieb die Wärme aus dem Puffer zu ziehen, das scheint die Steuerung so für zwekckmäßig zu halten.
OK, der Bunker hat eine geometrisch komplexe Form, da liesse sich der Füllstand aber dennoch in eine Füllmenge umrechnen. Unpraktisch ist eher die inhomogene Schütthöhe, ja mehr eine Gebirgslandschaft. Da die Heizkostenverordnung eine monatliche Abrechnung verlangt m.E. ein Ding der Unmöglichkeit. Da ist der ermittelte Wert dann gleich der Messtoleranz.
Ich habe bislang die Betriebszeit der Einschubschnecke gemessen. Einmalig hatte ich die Fördermenge abhängiig von der Zeit ermittelt, genauer mit der Briefwaage abgewogen. Das als Mittelwert über mehrere Durchläufe. Diese Methode schien mir perfekt. Inzwischen habe ich aber zu hohe Verbrauchswerte, scheint das die zuletzt geförderten Pellets eine andere Konsistenz haben so dass die ermittelten Werte nicht mehr stimmen.
Danke jedenfalls zu dem Link, wenn die das so schreiben wird es wohl so passen, auch wenn ich das Ergebnis für sehr unbefridigend halte
Servus,
Mal umgekehrt angeschaut: Unterscheiden sich die Verbräuche der verschiedenen Parteien in ihrer Verteilung über die Perioden mit unterschiedlicher Last der Heizung so stark, dass eine Abrechnung über einen kürzeren Zeitraum eine nennenswert andere Verteilung der Kosten zwischen den Parteien mit sich brächte?
Die bei fernablesbaren Wärmemengenzählern vorgeschriebene monatliche Information über den Energieverbrauch muss keine Angaben zu den anfallenden Kosten enthalten - die Angabe des Verbrauchs in kWh genügt.
Schöne Grüße
MM
Deshalb glaube ich das nicht. Ist das wirklich so?
Nein - wörtlich steht da:
§ 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
(1) Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, hat der Gebäudeeigentümer den Nutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern in folgenden Zeitabständen mitzuteilen:
1. für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen
a) auf Verlangen des Nutzers oder wenn der Gebäudeeigentümer sich gegenüber dem Versorgungsunternehmen für die Zustellung der Abrechnung auf elektronischem Wege entschieden hat, mindestens vierteljährlich und
b) ansonsten mindestens zweimal im Jahr,
2. ab dem 1. Januar 2022 monatlich.
D.h. es genügt nach dieser Vorschrift, wenn Verbrauchsinformationen monatlich gegeben werden und die Abrechnung selbst wie üblich im Turnus 12 Monate erfolgt.
Schöne Grüße
MM
Hier ein paar Informationen:
https://depv.de/nginx-ada-assets/034ad351-90c4-4a19-8220-fd3a819b7e69
Du musst den Verbrauch im Abrechnungszeitraum ermitteln. Du musst dazu die Bestände im Silo / Bunker so genau wie möglich erfassen. Sieh es als Chance, eingerostete Kenntnisse in Geometrie aufzufrischen.
das könnte man dann so interpretieren dass der tatsächliche Pelletsverbrauch nur einmal im Jahr ermittelt werden muss und ansonsten der Verbrauch in kWh angegeben wird. Mieter die unterjährig wechseln haben dann eben „Pech“ gehabt, denn da müssen dann die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden und die sind umso ungenauer je kürzer die Periode ist .
btw, macht das wirklich jmd so wie in der Heizkostenverordnung angegeben, d.h. all die Zusatzinfos, wie zB Hinweis zu Energieberatung, links zu Streitschlichtungsstellen und Vergleichsangaben zu Durchschnittverbräuchen usw. ?
Ja, im Abrechnungszeitraum - aber nicht monatlich. Monatlich muss den einzelnen Verbrauchern nur mitgeteilt werden, was sie (in kWh) verbraucht haben.
Schöne Grüße
MM
Servus,
das ist ein Text, der wie AGB einmal zusammengestellt wird und dann mit jeder Abrechnung, die man ausdruckt, alle Jahre wieder aus dem Drucker läuft.
Die Angaben zum Vergleich mit Otto Normalheizer sollten nicht sehr schwer aufzutreiben sein.
Schöne Grüße
MM
Nein.
Am Ende des Abrechnungszeitraums ermittelst du durch möglichst genaue Messung und nachvollziehbare Berechnung den Pelletverbrauch.
Durch die ebenfalls abzulesende Wärmemengenzähler ermittelst du nun den spezifischen Verbrauch in kg Pellets je kWh Wärme.
Beim Aus- und Einzug hast du die Zähler abgelesen und in den Protokollen festgehalten.
Du berechnest dann bei unterjährigem Mieterwechsel dem jeweiligen Mieter seinen abgelesenen Verbrauch in kWh, multipliziert mit dem nun bekannten Faktor.
Die nach Fläche umzulegenden Kosten müssen natürlich getrennt davon berechnet werden.
Hier kommt dann das Gradtagszahlen-Verfahren zur Anwendung.
Welchen Anteil du nach Fläche und welchen nach Verbrauch abrechnen musst (bzw. welchen Spielraum du bei den Mietverträgen diesbezüglich hast), steht in der Heizkostenverordnung.
Eine monatliche Information muss nur bei fernablesbaren Verteilern erfolgen, diese Information kann nach eine reine Verbrauchsinformation sein (also in kWh, nicht in Euro).
Beachte:
Ich bin kein Heizkostenabrechnungsexperte. Prüfe die Informationen, lass dich fachkundig beraten. Und lass um Himmels Willen, wenn du keine Ahnung hast, die Abrechnungen von einem Dienstleister erstellen!