Wie erreichbar muss man in der Freizeit für den AG sein?

Inwiefern muss ein AN in seiner Freizeit für den AG erreichbar sein, bzw in welcher Frist auf Anrufe, bzw SMS/WhatsApp Nachrichten reagieren?

Hintergrund: Jemand arbeitet TZ in einer Einzelhandelsfiliale, kleines Team, 6 Leute. Jemand wäre nun eben nicht jeden Tag arbeiten, sondern nur 2-3mal die Woche.

Wenn nun z.B. ein MA krank wird, versucht natürlich der Filialleiter die anderen Mitarbeiter zu erreichen damit diese ggf. die Dienste des kranken MA übernehmen. Mal abgesehen von fairem/kollegialem Verhalten, MUSS Jemand ans Telefon gehen wenn der AG anruft? Muss er auf WhatsApp Nachrichten reagieren? Kann Jemand den AG bitten ihn nicht per WhatsApp zu kontaktieren?

Besten Dank im voraus

Hallo,

ein AN MUSS an seinen freien Tagen oder in bestimmten Zeiten nicht erreichbar sein.

Es ist aber im Sinne eines guten Arbeitsverhältnisses zumutbar, innerhalb eines Tages auf eine Nachricht (SMS, AB oder WhatsApp) zu antworten.
Zum Beispiel mit „nein, ich kann morgen Mittag nicht kommen“ Eine Begründung dafür braucht es nicht.

Es hat ja seinen guten Grund, warum ein AN nur an bestimmten Tagen und TZ arbeitet.

Der AG hat ebenfalls einen guten Grund, bei jedem freien AN nachzufragen. Er braucht Personal und es könnte ja sein, dass eine AN den Dienst gerne übernehmen kann und möchte, um dafür an einem anderen Tag frei zu haben, der ihr wichtig ist.

Es gibt immer zwei Seiten…

Hallo,

Rein arbeitsrechtlich gibt es keine Vorschriften wie du deine Freizeit verbringst. Du kannst sie in einer einsamen Berghütte, ohne Strom und im Funkloch, im Himalaya verbringen! Du musst einfach pünktlich bei deiner Arbeit erscheinen.

Wenn du erreichbar sein musst (Pikettdienst) muss diese Einschränkung finanziell abgegolten werden.
Im Allgemeinen ist niemand gezwungen Arbeit auf Abruf zu machen, die gilt auch für Teilzeitangestellte. Anders sieht es aus, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Durch die heutigen technischen Möglichkeiten, sehen dies manche Arbeitgeber etwas anders als das Gesetz. Allerdings wäre ein guter Teil dieser Arbeitgeber auch für die Wiedereinführung der Leibeigenschaft…

MfG Peter(TOO)

Man sollte sich auch dem AG gegenüber fair Verhalten; nicht nur den Kollegen!

Was ist den bitteschön so schlimm daran, auf Anrufe oder Nachrichten des AGs angemessen zu reagieren? Ich meine „so schlimm“, weil Du das extra „rechtlich“ geklärt haben möchtest. Es ist wie bei allem ein „Geben und Nehmen“…

@Maralena hat das ja schon sehr gut dargelegt.

Gruß Oberberger

PS: Die Kommunikation via WhatsApp würde ich auch unterbinden; liegt aber eher an WhatsApp selber. Melde Dich einfach dort ab und anschließend mit geänderter (Fake-) Handynummer wieder an; das kann man innerhalb WhatsApp irgendwie einstellen.

Hi

Es gibt keine Pflicht WhatsApp zu installieren. Es ist mein privates Smartphone und ich weigere mich schon aus Datenschutzgründen die App zu installieren.

Da müßte mir mein Chef ein firmenfinanziertes Smartphone zur Verfügung stellen, dann kann er dort installieren was er will. Dann sind auch nicht meine privaten Kontaktdaten hinterlegt, sondern die geschäftlichen Nummern*.

(*ob das aus Datenschutzgründen besser ist, wenn interne Nummern auf einem Server in den USA gespeichert werden, ist eine spannende Frage.)

lg,
vordprefect