Guten Abend zusammen,
mich würde intressieren, wie ich eine Signatur, meiner Unterschrift, bei E-Mails erstellen kann? Ohne Signatur ist die Unterschrift auf einer Mail ja nicht rechtsgültig, Ich hab gehört, eine Signatur müsse beantragt werden. Wie geht dass vor sich, und was kostet es? Vielleicht können mir einige unter Euch darüber Auskunft geben. Im Voraus herzlichen Dank, für Eure Zuschriften.
Gruß
Thomas
Guten Abend,
geht es bei ihnen um die digitale Unterschrift beim Elsterportal?
mfg
Ansonsten ist mir kein Beantragungsverfahren für digitale Signaturen bekannt, falls sie jedoch nur die übliche Signatur bei emails meinen wie Name, Nachname , Adresse usw meinen muss diese weder beantragt noch verifiziert werden.
Mfg
Welche Art von Signatur benötigst Du denn?
Hallo Thomas,
das hängt ganz davon ab, welche Art von Signatur Du liefern muss. Da gibt es nämlich ganz verschiedene, die sich darin unterscheiden, was denn sichergestellt werden soll und wie stark der Schutz sein muss.
Geht es nur darum, dass [email protected] tatsächlich die Mailadresse ist, über die versandt wird, kommst Du ggf. einen kostenlosen Dienst aus dem Internet nutzen.
Schwieriger wird es, wenn auch noch sichergestellt sein soll, dass diese Mailadresse auch wirklich Dir gehört.
Entsprechend gibt es Dienste, die zwingend eine
fortgeschrittene
oder eine
qualifiziert elektronische Signatur erfordern.
Sowas bieten ein paar deutsche Unternehmen an, die meist zu großen Konzernen gehören.
Nur Beispiele, um für die Kostenseite ein Gefühl zu bekommen:
http://www.signtrust.de/Softwarezertifikate/angebote…
http://www.signable.de/facts.html
Ciao, Allesquatsch
Hallo,
soweit ich weiss erfolgt eine entsprechende Authentifizierung z.B. bei der Post, musst da mit einem Formuler und dem Perso hin. Die prüfen und bestätigen dann die Richtigkeit, weiss jetzt gerade nicht mehr wo man es einsetzt ? Behörden ? div. Auktionshäuser ?
Das andere ist eine Email Verschlüsselung, wie erwähnt z.b. S/Mime, PGP. Das Problem ist dass auch der Empfänger die gleiche Verschlüsselung verwendet.
Viel Glück
Hier kostenlos
Hallo Thomas,
web.de bietet das sogenannte De-Mail kostenlos an:
https://produkte.web.de/de-mail/
Allgemein über De-Mail gibt’s bei der Bundesregierung nachzulesen (IT-Beauftragte der Bundesregierung): http://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De…
Gruß
Christa
Ohne Signatur ist die Unterschrift auf einer Mail ja nicht rechtsgültig
Das ist so nicht richtig. Der E-Mail kommt auch ohne qualifizierte digitale Signatur die gleiche rechtliche Bedeutung zu, wie jeder anderen Form der Willensbekundung.
Lediglich da, wo bestimmte gesetzliche Formanforderungen erfüllt werden müssen, (bzw. da, wo ein Gesetz die Signatur explizit vorschreibt), ist eine digitale Signatur erforderlich, diesen Anforderungen Genüge zu tun.
Aber überall da, wo dies nicht der Fall ist (also praktisch überall), bietet die signierte Mail lediglich den Vorteil, dass sie im Zivilprozess ohne eingehende Prüfung als Anscheinsbeweis eingehen kann. In mir bekannten Fällen spielt die Signatur überhaupt keine Rolle, da i. d. R. nicht um den Inhalt einer E-Mail gestritten wird, sondern um deren Eingang oder um die sich aus ihrem Eingang ergebenden Rechtsfolgen.
Gruß
Kann sein, muss nicht
Ohne Signatur ist die Unterschrift auf einer Mail ja nicht rechtsgültig
Das ist so nicht richtig. Der E-Mail kommt auch ohne
qualifizierte digitale Signatur die gleiche rechtliche
Bedeutung zu, wie jeder anderen Form der Willensbekundung.
Aber es fehlt die Nachweisbarkeit für viele Aspekte, die bei anderen Formen gegeben ist.
Wenn durch nachfolgendes Handeln der Inhalt offenkundig ist, dann wird so etwas auch vor Gericht gewürdigt.
Aber in Streitfall scheitert man an der Beweislast, da Urheberschaft, Sende- und Empfangszeiten und Inhalte ohne qualifizierte Signatur nicht gerichtsfest sind.
Bei einem eingegangenen Schriftstück - gar mit Unterschrift - ist die Beweisbarkeit viel stärker gegeben.
Selbst bei De-Mail und E-Postbrief hat man augenblicklich noch nicht die selbe Härte wie bei einem Einschreiben mit Rückschein. Die Rechtsgültigkeit der De-Mail wird aktuell bei Einzelvorgängen per Gesetz erzwungen.
Aber grundsätzlich gilt, dass Richter unabhängig und damit unberechenbar sind
Ciao, Allesquatsch
Nö.
Urheberschaft, Sende- und Empfangszeiten und Inhalte ohne
qualifizierte Signatur nicht gerichtsfest sind.
Die Signatur belegt maximal den unveränderten Inhalt - beim Absender! Sende- und Empfangszeiten sind innerhalb einer Mail grundsätzlich nicht qualifiziert belegbar, da diese Informationen ausschließlich zwischen den beteiligten Servern ausgetauscht werden und in die Mail oder den Mailheader nie nachvollziehbar eingehen. Und schon gar nicht in den signierten Teil der Mail, denn erst erfolgt die Signatur, dann der Versand!
Und wenn der Empfänger bestreitet, eine bestimmte Mail empfangen zu haben, oder wenn er den Empfang zwar einräumt, aber behauptet, lediglich eine nicht signierte Mail völlig anderen Inhalts empfangen zu haben, ist die Signatur genauso wertlos, wie das ganze Signaturgesetz. Dann müsste der Absender schon einen kompletten Workflow nachweisen können.
Kann er vielleicht. Dann aber genauso Schrittchen für Schrittchen für Stolpern zu Fuß, wie bei einer nicht signierten Mail.
Gruß
Die Signatur belegt maximal den unveränderten Inhalt - beim
Absender!
Richtig. Doch für solche Fälle wendet man weitere Signaturen an.
Beispielsweise signierte Prüfungsergebnisse der eingehenden Signatur mit signiertem Zeitstempel.
Das Ganze ist aber eine sehr dynamische Geschichte, weil einfach noch die langfristigen Erfahrungen fehlen, wie Behörden und Gerichte in der Praxis entscheiden.
Ciao, Allesquatsch