Auf dem Dachboden rumpelt es gewaltig. Es sind Siebenschläfer. Welche Methode ist die Beste?
Einlass verwehren. owt
o hne
w eiteren
t ext
Siebenschläfer stehen unter Naturschutz (owt)
=^…^=
Hallo =^…^=
Welches Naturschutzgesetz meinst du, außer, dass man allgemein wildlebenden Tieren nicht so einfach nach dem Leben trachten darf?
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
den Paragraphen kann ich spontan nicht benennen und mag ihn aufgrund eines akuten Koffeinmangels gerade auch nicht suchen, aber ich entsinne mich noch aus der Zeit, als ein Siebenschläfer sein Lager in unserem Heizungskeller aufgeschlagen hat (ja, der, in dem jetzt die Ratten meine Besitztümer schreddern), dass der Siebenschläfer Tier des Jahres 2004 war.
Die aus diesem Anlass herausgegebene Kurzinfo sagt: „Da wir mitten im Wald wohnen, haben die Siebenschläfer es irgendwie geschafft, in unseren Küchenbereich einzudringen, was kein Anlass zur Freude ist. Tierarzt, Förster, Kammerjäger und Zoo, alle wurden befragt, was zu tun sei, um die Tiere los zu werden. Keiner hatte eine Lösung, doch alle wiesen darauf hin, dass die Siebenschläfer unter Naturschutz stehen“. Alle Schläferarten sind geschützt. Drei norddeutsche Bundesländer führen den Siebenschläfer in ihren eigenen Roten Listen der gefährdeten Tierarten, beim Gartenschläfer sind es vier Länder, und der Baumschläfer ist für ganz Deutschland als „stark gefährdet“ eingestuft. (http://www.sdwi.de/download/pdf/2004_siebenschlaefer…)
Schläfrige Grüße
=^…^=
Hallo =^…^=
Die Einstufung auf Rote Listen erfolgt nach (teilweise umstrittenen) fachlichem Ermessen und hat keinen Rechtsstatus. Die Einstufung als Tier des Jahres ist nur ein politisches Signal von Verbänden.
Grüße
Ulf