Hallo Pooch,
tja also, mir waren da so ein/zwei Dinge zu eingefallen.
Jetzt ist es natürlich schon fast zu spät für einiges… Ist das Gespräch morgens oder nachmittags? Kannst du irgend jemanden mitnehmen? (Als Zeugen)
Den Mittelweg, so wie ich das sehe, gibt es nicht. Entweder muss sich die Lehrerin anders verhalten (und ich sehe dafür nicht wirklich eine Chance) oder aber deine Tochter muss von ihr weg. Ansonsten wird sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf die Dauer ernsthafte Probleme bekommen, wie z. B. geringes Selbstwertgefühl, Schulverweigerung, Lernunlust usw.
Um das eine oder andere zu erreichen, musst du wahrscheinlich harte Geschütze auffahren…
Es wäre gut zu wissen, wie das bei den anderen Kindern läuft. Machen die auch so lange Hausaufgaben? Wenn nicht… was hat deine Tochter auf, was die nicht aufhaben? Und dann ganz wichtig (weil sie ja angeblich im Unterricht zu langsam ist) haben die anderen all die Dinge fertig, die deine Tochter fertig machen musste? Oder war es bei den anderen ok wenn sie nicht fertig wurden? Hast du mit irgend jemanden in der Klasse guten Kontakt wo du das nachprüfen könntest?
Wenn deine Tochter tatsächlich mehr machen muss, solltest du das ansprechen.
Sag ihr alles, was dir auf dem Herzen liegt, aber lass dich nicht zu Unhöflichkeiten hinreißen…
Frag sie doch mal wie sie die Leistung deiner Tochter im Verhältnis zur Klasse sieht (Das wär sicher interessant *g*) Ob sie irgendwelche Probleme bei der Bewältigung der Anforderungen der 1. Klasse sieht.
Wenn nein… was rechtfertigt die langen Hausis?
Wenn ja… hehe, dann würden die drei Stellen, die die Schulreife bestätigt haben sie wohl auslachen. (hmmm, so kannst das nicht sagen, aber vielleicht fällt dir ja was Kluges dazu ein)
In der ersten Klasse sind in der Regel Hausaufgaben von ca. 30 min vorgesehen.
Sage der Lehrerin, dass du ab jetzt (entgegenkommenderweise) deine Tochter 45 Minuten Hausaufgaben machen lässt, dann abbrichst und im Hausaufgabenheft vermerkst, dass sie 45 min gearbeitet hat.
(Deine Tochter ist sicher nicht dumm, sonst wär sie nicht vorzeitig eingeschult worden, ich denke nicht, dass sie dadurch Lernrückstände hätte…)
Sie wird da nicht viel unternehmen können, denn sie wird wissen, dass sie im Unrecht ist.
Du hattest letztens in deinem Beitrag geschrieben, dass die Lehrerin meinte, die Schüler sollten am Ende der ersten Klasse im Zahlenraum bis 100 rechnen. Das entspricht nicht dem Lehrplan. Vielleicht kannst du sie ja dazu bringen, diese Aussage zu wiederholen. Damit würde sie nämlich den verbindlich vorgeschriebenen Bildungsauftrag missachten.
Ich würde auch sofort einen Termin bei dem Rektor machen und der Lehrerin das auch sagen, dass du Absicht hast, dies zu tun.
Und dass du dich schon mit deinem Rechtsanwalt zusammen gesetzt hast um Beschwerde bei der Schulbehörde einzureichen, was du auch tun wirst, wenn sich nicht an der Schulsituation deiner Tochter gravierendes ändert. (Braucht die ja nicht zu wissen, dass das nicht stimmt) (Und das ist ein Schritt den du notfalls tatsächlich auch in Erwägung ziehen solltest, weil sonst deine Tochter auf die Dauer untergehen wird). (Wer weiß, vielleicht reicht das ja schon, dass sie deine Tochter möglichst schnell in eine Nebenklasse loswerden möchte…)
Dann würde ich einen Termin mit dem Rektor machen. Und ihm von der Schulsituation erzählen und dass du möchtest, dass deine Tochter in eine Parallelklasse wechselt.(Da du schon da warst müsste er es ja wissen). Du kannst ihm auch sagen, dass andere Eltern dich nicht unterstützen bei deinem Anliegen, da sie befürchten, dass die Lehrerin das dann an ihren Kindern auslässt und ihm das wohl zu denken geben müsste. Und schau mal was der sagt. Wenn er hilfreich ist (was er vermutlich nicht sein wird) ist es ok.
Wenn nicht, dann sag ihm genau das, was du der Lehrerin auch gesagt hast… was die Lehrerin so macht und dass er ja nun ihr Vorgesetzter ist und dafür zu sorgen hat, dass sie sich dem Kind gegenüber vernünftig verhält, und wenn ihr das nicht möglich ist, er sich darum kümmern soll, dass sie in eine Parallelklasse kommt. Wenn er sich dazu nicht in der Lage sieht dann wirst du deinen Rechtsanwalt halt noch ein wenig mehr beschäftigen. Ob nu ein oder zwei Beschwerden, darauf kommt es dann auch nicht mehr an.(Dein imaginärer Anwalt ist auf jeden Fall ganz schön fleißig) Und auch dass du in dem Fall die Schulpsychologie einschalten wirst.
Du gehst dort nicht als Bittsteller hin, sondern hast ein ernstes Anliegen und erwartest dass dieses Anliegen ernst genommen wird und Abhilfe geschaffen wird. Du musst auf jeden Fall selbstbewusst da rein gehen… der Lehrerin und dem Rektor in die Augen sehen, ruhig und bestimmt sprechen (ich weiß, ist schwierig nicht in die Luft zu gehen, aber wer zuerst die Nerven verliert, der ist halt meistens der Verlierer)
Am besten liest du dir die Gesetzestexte durch, druckst die entsprechenden Stellen aus (mit Angabe der Paragraphennr.) und streichst sie dir an (mit Marker). Je mehr du davon ohne auf die Zettel zu schauen weißt, desto besser. Aber du solltest sie mithaben zur Sicherheit. So zeigst du auch, dass du dich informiert hast und dich nicht so einfach ins Bockshorn jagen lässt. Je mehr du weißt, desto ernster wirst du genommen.
Lass dich nicht einschüchtern! Eine beliebte Masche ist es, wenn einem keine Argumente mehr einfallen, eine etwas spitze Bemerkung fallen zu lassen (macht die Lehrerin unserer jüngsten Tochter). Lass dich nicht irritieren, vor allem, fall nicht darauf rein und gehe wieder direkt zu dem Thema bei dem ihr gerade wart. Und falls es allzu abwegig ist, mach auch ruhig darauf aufmerksam… etwa, dass gehört nicht zum Thema…
Also zieh deinen Kampfanzug an…
Ich wünsche dir viel Glück für morgen… ups, ist ja inzwischen heute!
Viele Grüße
gipsy