Wie finde ich heraus, ob Teile einer Strasse zu einem privaten Grundstück gehören?

Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation:
ich habe vor einiger Zeit eine neue Wohnung bezogen. Nun gibt es leider Streitigkeiten um die Parkplätze, die sich hier befinden. Vor dem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich 3 Parkplätze. Als wir eingezogen sind, haben wir uns darüber sehr gefreut, da vorher die Parkplatzsituation eine Katastrophe und Abends ein echtes Glücksspiel gewesen ist.
Nachdem wir immer wieder mal dort geparkt haben, kam eines Tages meine Freundin auf mich zu und meinte, eine Frau wäre auf sie zugekommen, wir sollen doch da nicht mehr parken. Ein Grund wurde nicht genannt. Da sich die drei Parkplätze über 2 Hausnummern von zwei Unterschiedlichen Nachbarn erstrecken, kam uns das zusätzlich spanisch vor. Als wir uns noch einmal mit unserem Auto dort hinstellten, wurde kurzerhand unser Auto zugeparkt, sodass wir nicht mehr rausfahren konnten.
Da ich mich gerade im Hof befand, konnte ich das Treiben rechtzeitig bemerken und mich bei dem Fahrer erstmal als neuen Nachbarn vorstellen und fragen, was er da tue. Höchst gereizt schrie er mich an, dass seine Frau uns doch gesagt hätte, wir sollen da nicht parken. Da der Parkplatz nicht mal vor seinem Grundstück war, fragte ich, wem dieser Platz denn gehöre. Darauf kam keine Antwort, aber er versicherte, er würde jeden Winter diesen Platz räumen (?) und ein halber meter vom Haus weg, würde zu ihm gehören. Er hätte außerdem 4 Wagen, die würden nicht alle auf seinen Hof passen, deswegen müsse er sie dort abstellen. Seltsamerweise hat er aber auch kein Schild angebracht, dass es privat wäre.
Ich verstehe ihn ja, dass, wenn er schon ewig dort parkt, irgendein „Neuer“ ihm ja ein Dorn im Auge sein könnte, also beließ ich es dabei und wir stellen unser Auto seit dem ungefähr dreihundert Meter weiter bergab ab, da in unserer Straße sonst keine Parkplätze sind. Ein paar Schritte sind nun echt kein Problem.
Nun ist die Situation aber so, dass meine Freundin nun schwanger ist. Vor unserem Haus halten geht leider nicht, da es eine sehr enge Zufahrtsstraße ist. Und ich möchte es meiner Freundin nicht zumuten, mit Sack und Pack und Kinderwagen oder Kinderschale jeden Tag den Berg auf und ab zu laufen, bzw. in der Endphase der Schwangerschaft auch nicht.

Deswegen möchte ich gerne herausfinden, ob die drei Parkplätze auf dem Gehweg gegenüber öffentlich sind, oder wirklich zu seinem Grundstück gehören. Bei welchem Amt, oder bei welcher Verwaltung kann ich denn einsehen, wie die Besitzrechte sind? Habe ich überhaupt das Recht, Auskunft einzuholen?

LIebe Grüße

Sie müssen sich erkundigen, wo das für Ihr Gebiet zuständige Liegenschafts-/Kataster-Amt o.ä. befindet. Sie können dort hinschreiben, anfragen, um Auszug bitte - natürlich mit genauen Angaben. Das kostet etwas. Bei persönlicher Vorsprache dürfen Sie selbst in die Karte einsehen und erhalten auch mündlich Auskunft über die Eigentümer von bis zu 3 Flurstücken. Dies ist kostenlos

Hier mal ein Auszug des webangebots ‚Hessen‘

"Informationen aus dem Liegenschaftskataster bei berechtigtem Interesse

Das Liegenschaftskataster unterliegt dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Somit kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster und seine Unterlagen einsehen, Auskunft sowie Ausgaben daraus erhalten.

Die Einsicht in die personenbezogenen Daten sowie das Erteilen von entsprechenden Auskünften und Ausgaben ist nur zulässig, wenn der Nutzer ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten darlegt. Personenbezogene Daten sind die Namen von natürlichen Personen, deren Geburtsdaten und Anschriften.

Als Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster kommen im Allgemeinen Auszüge aus der Liegenschaftskarte und aus der Liegenschaftsbeschreibung in Betracht. …
Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Amt für Bodenmanagement …beraten.

In Geodaten online können Sie sich über die Flurstückssituation informieren und Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten.

© 2013 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation . "

Hallo,
als erstes kann ich feststellen, dass die Straße öffentlich ist, und damit für alle Verkehrsteilnehmer zugänglich somit auch die vorhandenen Parkplätze. Es kann natürlich sein, dass die Parkplätze auf einen privaten Grundstück angebracht worden sind. Da sie aber nicht als private Parkplätze gekennzeichnet sind für jedermann nutzbar. Der Nachbar hat also nicht das Recht diese Plätze für sich in Anspruch zu nehmen.
Beim zuständigen Ordnungsamt (Straßenverkehrsamt) bekommen Sie die richtige Auskunft über die Situation.
M.f.G.

Hallo Dukezonk,
so wie es aussieht kann eine Auskunft zu den Eigentumsverhältnissen nur die Gemeinde bzw. das zuständige Katasteramt geben. Grundsätzlich handelt es sich hier aber um eine Angelegenheit des öffentlichen Verkehrs, also würde ich mich an die zuständige Verkehrsbehörde (Gemeinde, Stadt oder Kreisbehörde je nach örtlicher Regelung des Bundeslandes) wenden wegen Klärung der Angelegenheit bzw. Frage nach Möglichkeit der Einrichtung weiterer Parkplätze.
LG
Conny

ja ja, die lieben Nachbarn…
So wie es sich für mich anhört handelt es sich um öffentliche Parkplätze auf einer öffentlichen Straße.Da keine Schilder wie zum Beispiel Autokennzeichen oder „Anlieger frei“ usw dort stehen, also darf dort jeder parken sei es Anwohner, Besucher oder einfach nur Spaziergänger. Erkundigen darüber können sie sich bei der Stadtverwaltung, Rathhaus, Gemeinde.

Auf Ihrer Gemeinde gibt es ein Grundbuchamt, in leineren Gemeinden oft im Ordnungsamt eingegliedert, wo Sie sich erkundigen können, wem der Parklatz gehört.
Ihrer Schilderung entnehme ich jedoch, dass es ein ganz normaler, öffentlicher Parkplatz ist, auf dem jeder sein Fahrzeug parken darf und kann.
Wegen einer Schwangerschaft ist leider kein Sonderparkplatz zu erwirken, das geht nur bei besonderer Schwerbehinderung, einen Versuch für eine befristete Zeitspanne würde ich doch mal versuchen, zuständig hier wäre die Polizeibehörde.
Sollte Ihr Fahrzeug abermals eingeklemmt zugeparkt werden, können sie die zuparkenden Fahrzeuge durch die Polizei natürlich auch abschleppen lassen, was natürlich zu einem massiven Nachbarschaftsstreit führen würde.
Bevor Sie ernsthaftes unternehmen, klären Sie erst einmal die eventuellen Eigentumsverhältnisse, doch sollte ein Platz einem Bewohner gehören, müßte er einen entsprechenden Hinweis aufstellen, der aber amtlich abgesegnet sein muß.

Einsehen kann man sowas bei der Gemeinde.

Aber: Wenn keine Schild oder eine bauliche Trennung darauf hinweist, ist es in der Regel ein öffentlicher Parkplatz.

Ich bin auch schonmal von so nem Parkplatzanrainer angelabert worden, von wegen des wäre ein Parkplatz für den Anwohner. Dem konnte ich aber auch ganz schnell weiterhelfen.

Sie dürfen - so wie Sie das schildern - dort parken (rein rechtlich!). Fördert natürlich nicht das nachbarschaftliche Verhältnis:smile:

Hallo.

Einfach bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Weiß nicht, wie dort die Verteilung ist.
Grundbuchamt, Bauamt oder Katasteramt.

w-w-w hat mich gebeten, diese Frage zu beantworten:

Ich würde vorschlagen, mit der zuständigen Tiefbauabteilung zu sprechen. Sie wird sicherlich Auskunft darüber geben können, ob es sich um privaten oder öffentlichen Grund handelt. In HH, wo ich lebe, gibt es sogar sog. „Wegewarte“.

Die Namen von evtl. privaten Eigentümern wird die Behörde wohl nicht bekannt geben.

Hi, Du könntest mal beim Straßenbauamt des Landkreises nachfragen, bzw bei der dortigen Bauverwaltung (Bauamt). Die Beamten müssten eigentlich dort auch Bescheid wissen. Wenn alles nichts hilft, die Polizei rufen, die macht sich auch schlau und kann Dir weiterhelfen.
Gruß
webcruiser

Man kann das herausfinden beim zuständigen Ordnungsamt oder der Gemeinde. Es ist ein öffentlicher Parkplatz, wenn er nicht eindeutig durch Verkehrsschilder als „Anwohnerparkplatz“ (dann mit entsprechender Parkgenehmigung) ausgeschildert ist.