Wie Forderungen aus abgestürzten Aktien geltend machen?

Hallo zusammen,

wie macht man Vorderungen aus abgestürzten Aktien geltend (z.B. aus Royal standard minerals), wenn aber noch kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, die Sachwerte des Unternehmens aber schon verschachert werden?
Das hat man davon, wenn man etwas beginnt ohne sich im voraus genügend zu informieren :wink:

Viele Grüße
Chris

wie macht man Vorderungen aus abgestürzten Aktien geltend
(z.B. aus Royal standard minerals), wenn aber noch kein
Insolvenzverfahren eröffnet ist, die Sachwerte des
Unternehmens aber schon verschachert werden?

Welcher Art sind die Forderungen, um die es hier geht?

Gruss Roland

Hallo Chris,

als Aktionär ist man Teilhaber eines Unternehmens, nicht Gläubiger. Mit einer Aktie kaufst du sozusagen ein Stück des Unternehmens. Wenn das Unternehmen nun quasi pleite ist und demnach nichts mehr wert, dann wirst du auch mit den Aktien nichts mehr anfangen können - weil es schlichtweg niemanden gibt, der sie dir abkauft.

viele Grüße
Felix

Hallo,

demnach nichts mehr wert, dann wirst du auch mit den Aktien
nichts mehr anfangen können - weil es schlichtweg niemanden
gibt, der sie dir abkauft.

Aktionäre haben das Recht auf ihren Anteil am Liquidationserlös. In den wenigsten Fällen übersteigt dieser einen Cent, dennoch besteht der Anspruch und dieser hat so ziemlich gar nichts mit dem Aktienkurs zu tun, auch wenn letzterer natürlich umso höher ist, desto größer der zu erwartende Liquidationserlös ist.

Gruß
C.

1 Like

Das ist ja alles richtig… nur wurde die in Klammern genannte Firma nicht liquidiert, sondern hat Teile des Firmenvermögens veräussert um die Schulden beim Hauptgläubiger zu bezahlen… dies hat die Generalversammlung entsprechend beschlossen.

In sofern gilt durchaus: Gegen das herumdümpeln im Kurskeller ist wohl kaum was machen…

Hallo, einerseits wurden die Aktien als registered shares ausgegeben, was sie aber nicht sind (deshalb Ombudsmannverfahren… angedacht), die zweite Frage bezieht sich dauf, sollte es ein insolvenzverfahren geben, wie mache ich dann Ansprüche auf das restvermögen gelztend???
LG Chris

Guten Abend, Chris!

… sollte es ein insolvenzverfahren geben, wie mache
ich dann Ansprüche auf das restvermögen gelztend???

Welches Restvermögen?
Ansprüche sind beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Aber es braucht schon an Weltfremdheit grenzenden Optimismus, um zu glauben, mit dem Anmelden irgendwelcher Ansprüche würde man wenigstens die Druckertinte, geschweige denn die Briefmarke refinanzieren können. So gut wie immer ist nichts da und wenn doch etwas vorhanden ist, gehört es Dritten. Irgend Verwertbares greift sich der Insolvenzverwalter zur Deckung der Verfahrenskosten.

Falls vor einer geplanten Insolvenzanmeldung doch noch liquide Mittel vorhanden sein sollten, vergibt man ein paar Beraterverträge an sündhaft teure Freunde und Verwandte Fachleute - um noch im letzten Moment die Insolvenz abzuwenden. Die Berater werden natürlich eiligst bezahlt. Danach ist dummerweise nichts mehr da.

Gruß
Wolfgang