Wer kennt sich mit der Sache aus ? Wenn man eine Tankgutschein im Wert von 30 Euro komplett an der entsprechenden Tanke abtankt, behält der Wart den Gutschein dann ein oder liest er ihn nur ein und gibt ihn mir dann wieder und wie lange dauert es, bevor er dann sein Geld erhält ? Ihr seht liebe Leute ich brauch Euch mal wieder dringenst. Und deshalb danke ich Euch schon im Voraus für Eure Hilfe und Euer Interesse. Kliffi
Hallo!
Klar behält die Tankstelle den Gutschein ein und man kann den Betrag auch nur auf einmal aufbrauchen, nicht teilweise in Anspruch nehmen.
Wann die Tankstelle dann das Geld bekommt ?
Wäre Dir das wichtig, wie das intern verrechnet wird ?
Das Geld ist doch bereits in der Kasse der Tankstellenkette, denn der Zeitungsverlag(Abo-Prämie) hat den Gutschein doch schon bezahlt !
MfG
duck313
Das Geld ist doch bereits in der Kasse der Tankstellenkette,
denn der Zeitungsverlag(Abo-Prämie) hat den Gutschein doch
schon bezahlt !
Nein, das hat er nicht ! Bestenfalls hat der Verlag eine „Sicherheitsgarantie“ hinterlegt, was allerdings für den einzelnen Tankstellenbetreiber irrelevant ist, da diese Verrechnung zwischen dem Mineralölkonzern und dem „Gutscheinaussteller“ (Zeitungsverlag ?) erfolgt.
Die Verrechnung des jeweils einzelnen „Gutscheines“ allerdings erfolgt zwischen dem Tankstellenbetreiber und „seinem Mineralölkonzern“ und wird zumeist in Form einer „Gutschrift“ auf den „nächsten fälligen Rechnungsbetrag“ abgehandelt.
Gruß
nicolaI
Ausgehend von _duck_s Beitrag bin ich von „einem bestimmten Gutschein, einzulösen bei einer festgeschriebenen Tankstellenkette“ ausgegangen.
Bei frei konvertierbaren „Gutscheinen“ (gültig an jeder beliebigen Tankstelle, also auch an „freien“) verhält es sich etwas anders; für „Konzerntankstellen“ gilt das im vorigen Beitrag geschriebene, sogenannte „freie“, bzw. „konzernfreie“ Tankstellenbetreiber müssen sich allerdings selbst um eine „Verrechnung“ kümmern. Hierbei handelt es sich zwar buchhalterisch um „Geld in der Kasse“, und zwar in Form einer „ausstehenden Forderung an den Gutscheinaussteller“, in real allerdings entsteht aus dieser Forderung erst dann Geld, wenn diese (üblicherweise in Form einer „Sammelverrechnung“ nach Ende der Gutscheingültigkeit, bzw. in festgesetzten, periodischen Zeiträumen) geltend gemacht wurde und nicht bereits beim Zeitpunkt der „kassenmäßigen Einbuchung“.
Wobei in beiden Fällen gilt : da eine exakte Bestimmung von Anzahl, Ort und Zeitpunkt der tatsächlichen „Einlösung“ derartiger Gutscheine unmöglich ist, ist auch eine im Vorhinein erfolgende „Bezahlung“ derselben unmöglich und wird die tatsächliche Ablösung derartiger Gutscheine zumeist in Form einer „Hinterlegung“ einer die voraussichtlichen Eventualitäten abdeckenden Geldsumme bei einer Bank oder einem anderweitigen „Treuhänder“ gewährleistet.
Generell sind „Vorkassen“ im „gewerblichen Handel“ (Firma -> Firma) eher selten und nur bei mangelnder oder zweifelhafter Bonität des Geschäftspartners üblich, „Zahlungsziele“ (sprich : Stundungen) von mehreren Wochen hingegen allgemein gebräuchlich.
Gruß
nicolai
Also liebe Leute , Ihr seit klasse ! Lieber duck 313 und auch Du nicolai , Eure Ausführungen haben mir in der Tat weitergeholfen und es war äußerst interessant und wissenswert für mich wie man in der Realität mit den Tankgutscheinen verfährt . Übrigens handelte es sich um einen ESSO-Tankgutschein. D.h. also für mich beim nächsten Mal , Tankgutschein abtanken und dem Wart dann auhändigen , ich erhalte im Gegenzug dann die Tankquittung ( Kasse ) als Beleg für mich oder ? Na ich muß doch auch hinterher etwas in den Händen haben oder? In diesem Sinne nochmals danke Euer k.