Wie funktioniert das mit dem Absetzen und dem Abschreiben?

Hallo zusammen,

Ich habe zwar schon Unmengen an Artikeln gelesen, aber irgendwie bin ich mir noch nicht wirklich sicher.

Deswegen zwei „Mini-Szenarien“.
Angenommen ein Unternehmer nimmt in einem Jahr 20000€ ein, die USt. wird mal außer acht gelassen.
a)
Er kauft ein Arbeitsmittel für 600€. Es ist selbstständig benutzbar und abnutzbar, liegt zudem unter den 800€ -> Sofort Absetzbar
Heißt das nun:

  • Er zählt die 600€ zu den Ausgaben und nochmal die 600€ des Absetzens -> Er muss noch einen Gewinn von 20000€ - 2*600€ = 18800€ versteuern
  • Die 600€ werden einfach gezählt -> Er muss 19400€ versteuern

b)
Er kauft einen Rechner für 5000€. Weil er aus bestimmten Gründen immer aktuelle Hardware benötigt -> Wird über 2 statt 3 Jahre linear abgschrieben.

  • Er zählt die 5000€ zu den Ausgaben und nochmal die 2500€ des Absetzens -> Er muss noch einen Gewinn von 20000€ - 5000€ - 2500€ = 12500€ versteuern
  • Er darf nur den Abschreibeanteil ansetzen: Er zieht 2500€ von seinem Gewinn ab -> Er muss einen Gewinn von 17500€ versteuern

Der zweite Fall verwirrt mich immer etwas, da ich mir Szenarien denken könnte, in denen man durch die Regelung Verlust macht, da ja letztendlich nur immer ein Teil des Kaufpreises den Gewinn mindert.

Wie sind dann eigentlich Güter zu versteuern, die weiterverkauft oder zur Produktion genutzt werden?

Danke schon einmal und sorry für die blöde Frage…

Beste Grüße

So ist es richtig:

Folgendes wird der nette Betriebsprüfer bestimmt kassieren, wenn das nicht tatsächlich dem bei diesem Steuerpflichtigen Betriebsüblichen entspricht:

und:

Bei Verbrauch oder Verkauf als Aufwand. Praktisch beim Kleinbetrieb jedoch meist sofort als Aufwand und Korrektur im Jahresabschluss durch Aktivierung des Bestands.

Hallo,

bei der Absetzung für Abnutzung machst du einen dicken Denkfehler:

Du kaufst einen PC für 5000€ - das mindert doch nicht deinen Gewinn.
In der BIlanz hast du zwar 5000€ weniger auf dem Bankkonto, aber dafür einen Gegenwert von 5000€ als Anlagegut.

Erst durch den Gebrauch ergibt sich eine Abnutzung, eine Wertminderung.
Diese wird durch die Abschreibung grob nachgebildet.
Dein 5000€ PC wird nach zwei Jahren sicher nicht werlos sein.
Mal angenommen, du würdest die zweijährige Nutzung durchbekommen.
Dann wird zweimal der Bilanzwert des PC um 2500€ gemindert,
Der PC wird nach zwei Jahren verkauft, sagen wir mal für 1000€.
Das wäre dann zu versteuernder Gewinn.

Am Ende hast du also genau die 4000€ gewinnmindernd absetzen können, die du auch an Kosten hattest.

a)
Möglichkeit 1 - Einzel- oder Sammelaktivierung in der Anlagenbuchhaltung und 100% Abschreibung im Zugangsjahr

Möglichkeit 2 - Buchung direkt auf Aufwandskonto GWG und damit ebenfalls 100% ergebniswirksam im Zugangsjahr.

b)
Wenn die verkürzte Nutzung der Hardware über Anlagenabgänge nachweisbar ist, würde das vermutlich auch bei der Betriebsprüfung durchgehen.
Anderenfalls würde entsprechend „Verlust aus dem Abgang des Anlagevermögens“ entstehen, der dann im Jahr des Abganges (Restbuchwert - Verkaufserlös) ergebniswirksam ist.

Ach,

noch was:

Ein Anfängerfehler wäre es, den echten Wert und den Buchwert gleichzusetzen, also z.B. nach vollständiger Abschreibung das Wirtschaftsgut einfach mal so zu streichen und anschließend privat zu verkaufen oder zu nutzen.

Neben Mauscheleien mit Dienstwagennnutzung ist das einer der Punkte, auf die sich Steuerprüfer gerne konzentrieren.

Und vergiss nicht, dass „Abschreiben um jeden Preis so schnell wie möglich“ nicht immer sinnvoll ist!
Was bringen dir 2500€ Abschreibung im ersten Jahr, wenn du in dem Jahr sowieso keinen Gewinn gemacht hast.

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