Hallo zusammen,
Ich habe zwar schon Unmengen an Artikeln gelesen, aber irgendwie bin ich mir noch nicht wirklich sicher.
Deswegen zwei „Mini-Szenarien“.
Angenommen ein Unternehmer nimmt in einem Jahr 20000€ ein, die USt. wird mal außer acht gelassen.
a)
Er kauft ein Arbeitsmittel für 600€. Es ist selbstständig benutzbar und abnutzbar, liegt zudem unter den 800€ -> Sofort Absetzbar
Heißt das nun:
- Er zählt die 600€ zu den Ausgaben und nochmal die 600€ des Absetzens -> Er muss noch einen Gewinn von 20000€ - 2*600€ = 18800€ versteuern
- Die 600€ werden einfach gezählt -> Er muss 19400€ versteuern
b)
Er kauft einen Rechner für 5000€. Weil er aus bestimmten Gründen immer aktuelle Hardware benötigt -> Wird über 2 statt 3 Jahre linear abgschrieben.
- Er zählt die 5000€ zu den Ausgaben und nochmal die 2500€ des Absetzens -> Er muss noch einen Gewinn von 20000€ - 5000€ - 2500€ = 12500€ versteuern
- Er darf nur den Abschreibeanteil ansetzen: Er zieht 2500€ von seinem Gewinn ab -> Er muss einen Gewinn von 17500€ versteuern
Der zweite Fall verwirrt mich immer etwas, da ich mir Szenarien denken könnte, in denen man durch die Regelung Verlust macht, da ja letztendlich nur immer ein Teil des Kaufpreises den Gewinn mindert.
Wie sind dann eigentlich Güter zu versteuern, die weiterverkauft oder zur Produktion genutzt werden?
Danke schon einmal und sorry für die blöde Frage…
Beste Grüße