Guten Morgen Leni,
erst mal „Vielen Dank“ das du mich als Experte gewählt hast.
Deine Frage lässt sich leicht beantworten.
Da du dich selbstständig machen möchtest,musst du erst mal ein Gewerbe anmelden,(Antrag beim Gewerbeamt). Deinen Minijob brauchst du damit „NICHT“ angeben,da du ja somit ein „Gewerbe“ hast,da kannst du machen was du willst! In den ersten „3 Jahren“ bist du steuerfrei,erhälst auch eine finanzielle Unterstützung.Nun weiss ich nicht,bei welchem Amt du registriert bist? (Dort bekommst du alle Unterstützungen und Tipps)! Versteuern musst du noch nichts,sinnvoll ist es eine Sozial-Rentenversicherung dabei abzuschliesen!!! Bedenke aber: Wenn deine Selbstständigkeit nicht funktioniert,musst du alles zurückzahlen!!! (Dies steht auch alles in deiner Gewerbeanmeldung,die du dir aufmerksam durchlesen musst)!!!
Du musst auch ein Konzept,(eine Realitätsvorschau) vorlegen können,oder müssen!!!
Nicht böss gemeint,aber da du ja nie in einem Arbeitsverhältnis warst,kann das als Studentin Probleme bereiten,deshalb würde ich dir empfehlen,erst mal auf „FREIBERUFLERIN“, ohne Gewerbeschein deinen Job auszuüben,den Gewerbeschein kannst du dann später auch einreichen!!!
Hoff dir etwas geholfen zu haben,bei Fragen musst du nochmals kontaktieren.
Dir ein schönes WE…,
LG. von Bernde…