Wie funktioniert Eigentümerwechsel bei Aktien?

Verehrte Experten,

bei Namensaktien ist der Aktionär bei der AG im Aktionärsverzeichnis registriert.
Wenn nun ein Aktionär eine Aktie einer anderen Person zukommen lassen will, z.B im Wege der Schenkung oder seines Nachlasses, also ohne daß sie verkauft wird,
wer muß dann was veranlassen? Wie würde so etwas ablaufen?

Dank voraus für eure Antworten.
Cassius

Hallo!

Überleg mal, wer muss sich kümmern ?
Oder anders herum, kann die AG wissen, dass Aktien übertragen wurden ?
Nein, sie hat nur den alten Besitzer in den Unterlagen.

Also muss sich der neue Eigentümer kümmern. Denn er mag zwar die Papiere in Händen halten, kann die Rechte daraus erst in Anspruch nehmen, wenn er bei der AG registriert ist.

Schau hier :smile:

Hallo Duck,

Dank für den link.

Mir ist schon klar, daß sich der neue Eigentümer in Marsch setzen muß, um die AG zu informieren. Und nicht nur die.
Genügt dazu eine freundliche Mail mit Angabe der (alten) Aktionärsnummer, der Stückzahl und der persönlichen Daten
oder muß er die Schenkungsurkunde bzw. den Erbschein vorlegen (vorzugsweise in beglaubigter Kopie :tired_face: )?
Dazu kommen noch Depotverwalter/Broker und Banken, jeweils alt und neu.
Das ist ein ganz schöner Aufwand.

Gibt es da eine Abkürzung, ggf. Dienstleister, die einem das alles abnehmen?

Gruß
von Cassius

Ich kann jetzt nicht direkt fuer den Inhaberwechsel sprechen, aber ich habe mal Evonik-Aktien per Depotuebertrag von einer Bank zur anderen geschoben, bei meiner Zielbank stand die Position Umschreibeentgelt auf dem Eingangsbeleg. Kostet pauschal 0.95 EUR (bei comdirect).

Gruss
Sebastian