Verehrte Experten,
bei Namensaktien ist der Aktionär bei der AG im Aktionärsverzeichnis registriert.
Wenn nun ein Aktionär eine Aktie einer anderen Person zukommen lassen will, z.B im Wege der Schenkung oder seines Nachlasses, also ohne daß sie verkauft wird,
wer muß dann was veranlassen? Wie würde so etwas ablaufen?
Dank voraus für eure Antworten.
Cassius