Guten Tag Leute,
ich möchte bald eine Mietkautiosnbürgschaft abschließen, möchte aber nichts falsch machen und wollte hier von einem Experten sehr gerne Erfahren, wie so ein Prozess im Detail abläuft?
Guten Tag Leute,
ich möchte bald eine Mietkautiosnbürgschaft abschließen, möchte aber nichts falsch machen und wollte hier von einem Experten sehr gerne Erfahren, wie so ein Prozess im Detail abläuft?
Hallo!
Wie das funktioniert?
Man muss sich jemanden suchen (Bank, Versicherung),die so etwas anbietet.
Dort schließt man einen Vertrag über die Kautionssumme ab (das kostet aber Gebühren, umsonst machen die das nicht !). Das Geld ist dann weg.
Bei Barkaution kriegt man sogar (geringe) Zinsen.
Die Firma stellt eine Urkunde aus, in der sie sich verpflichtet für die Kautionssumme zu bürgen. Die gibt man dem Vermieter. Das ist dann seine Sicherheit.
Hat er Forderungen an den Mieter, kann er sich direkt aus dieser Bürgschaftsumme bedienen. So wie aus deiner Barkaution auch.
MfG
duck313
Und im Laufe der jahre ist es auf jeden fall teuerer als eine Barkaution, da man immer wieder jeder periode z.B. Monatlich das Geld den Bürgen überweisst.
Eine Bürgschaft sollte dem Vermieter genauso reichen wie Bargeld. Bei Bargeld rate ich darauf zu achten, es auf den eigenen Namen auf ein Kautionskonto einzuzahlen und das Konto dann als Kaution zu hinterlegen. somit ist es bei einer Insolvenz des Vermieters nicht futsch!!!
Hallo,
mein Vorredner hat das hier eigentlich super erklärt!
Du musst das natürlich erst mit deinem Vermieter abklären, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Vermieter bei Studenten oder Auszubildenen das gerne machen, da diese beiden Gruppen sowieso oft nicht so viel Geld haben.
Bei einer Mietkaution von beispielsweise 1100€, kostet eine solche Bürgschaft bei Kautel 51,70 , laut dem Rechner auf
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Bei einer Mietbürgschaft bürgt eine dritte Person für einen Mieter. Beispielsweise Eltern für ihr Kind das noch studiert. Ist der Mieter mit seiner Miete im Rückstand oder geht in der Wohnung etwas kaputt kann sich der Vermieter direkt an den Bürge wenden. Bürgen sollte man nur für Menschen denen man voll vertraut. Denn im schlimmsten Fall kann der Bürge unbegrenzt für Zahlungsrückstände und Schäden haftbar gemacht werden. Wie bei der Kaution beträgt die Sicherheitshöhe max. 3 Kaltmieten.
Was ist bei Mietbürgschaften zu beachten?
– Niemals die Gesamtschuld für eine WG übernehmen.
– Derjenige für den gebürgt wird, sollte zumindest eine Haftpflichtversicherung haben.
– Die Höhe der Bürgschaft sollte begrenzt sein.
Eine Mietbürgschaft und eine Kaution sind nicht erlaubt. Es kann nur das eine oder das andere verlangt werden (Az. 23 C 1448/11). Allerdings können Bürgen ihre Bürgschaft auch freiwillig anbieten (Vertragsklausel: „Ich biete unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft an“). Dann ist auch eine zusätzliche Kaution rechtens (Az. IX ZR 16/90). So kann es dann sein, dass über die gesetzlichen 3 Monatskaltmieten hinaus gehaftet werden muss. Beispielsweise wenn der Vermieter beides für eine Wohnungszusage verlangt.
Mag sein, aber pro Mietjahr fällt diese Summe an.
Oft gibt es sogar eine Jahressumme, abhängig von Kautionshöhe plus eine Verwaltungsgebühr.