Liebe winterm
Vorab: Ich lebe bereits seit Jahren in der Schweiz, daher kann ich nur versuchen einen unverbindlichen Rat zu geben, weil die Rechtsverhältnisse in den beiden Ländern oft unterschiedlich sind. Aber im Prinzip gilt meine Erklärung in beiden Ländern.
Zuerst müsste einmal geklärt werden, wie die Fliesen gekauft wurden, d.h. mit welchen Geschäftsbedingungen der Kauf zustande kam. Wenn es ein normaler Kauf von Handelsware gewesen ist, gilt die damals gültige Garantiezeit.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren in Deutschland die gesetzliche Garantiefrist für Handelsware geändert.
Sie war aber nie länger als ein Jahr. Der Händler kann von sich aus eine längere Garantiefrist einräumen. Das war aber vor vier Jahren nicht üblich. Schau doch mal auf der Rückseite der damaligen Rechnung nach.
Wenn es sich also um einen Schaden an den Fliesen handelt, ist wohl kaum noch etwas zu machen.
Anders sieht die Sache eventuell aus, wenn die Fliesen bei einem Handwerker gekauft wurden oder einem Fliesenfachgeschäft und die Fliesen im Rahmen dieses Kaufs auch vom Fachmann verlegt wurden. Dann gilt wahrscheinlich die sogenannte VOB. So weit mir bekannt, betrug hier die Gewährleistungspflicht fünf Jahre nach ausgeführter Arbeit.
Hierauf kannst Du dich aber nur berufen, wenn der Schaden auf unsachgemässes Verlegen der Fliesen zurück zu
führen ist. Dieses wiederum kann nur ein hinzu gezogener Sachverständiger beurteilen – oder auch nicht. Die
Kosten für den Sachverständigen, die höher sein können als das, was Du damals für die Fliesen bezahlt hast, musst Du aber selber tragen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass 1. der Fliesenleger damals unfachmännisch gearbeitet hat und 2. die Schäden an den Fliesen hierauf zurückzuführen sind.
Konsequenz: Die alten Fliesen herunterreissen, neue, gute Fliesen im Fachgeschäft oder beim Fliesenleger kaufen und von einem Fliesenleger - nicht in Schwarzarbeit - verlegen lassen. Dann hat Du bis zu fünf Jahre Zeit, eventuelle Reklamationen zu melden und kostenlos in Ordnung bringen zu lassen.
Es tut mir leid,
aber vielleicht habe ich Dir ja doch helfen können.
Beste Grüsse
Werner