Wie gehe ich bei Reklamation von Fliesen vor?

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, ich bin bei der richtigen Sparte, aber ich versuch´s einfach mal. Und zwar haben wir vor bald 4 Jahren Fliesen für unser neues Haus gekauft. Wir achteten darauf, daß alle I. Sortierung sind und Abrieb 4 haben und haben uns dann für welche vom Praktiker entschieden. Diese haben ungefähr 10 Euro/m² gekostet, nicht viel, aber wir dachten uns halt, I. Sortierung muss genauso halten…na ja, falsch gedacht. Vor 3 Jahren sind wir dann eingezogen und ein halbes Jahr später haben einige angefangen, Blasen zu werfen. Erst kommt eine Blase, dann platzt diese auf und am Schluss ist dann ein Loch in der Fliese. Wir wissen nun überhaupt nicht, was wir tun sollen, aber diese Fliesen werden wohl nicht mal 10 Jahre halten. Bevor wir nun Praktiker kontaktieren, würden wir gerne wissen, was man nun verlangen kann an Schadensersatz oder was man unternehmen kann…

Vielen Dank schon mal.

lg
Antonie

Liebe winterm

Vorab: Ich lebe bereits seit Jahren in der Schweiz, daher kann ich nur versuchen einen unverbindlichen Rat zu geben, weil die Rechtsverhältnisse in den beiden Ländern oft unterschiedlich sind. Aber im Prinzip gilt meine Erklärung in beiden Ländern.

Zuerst müsste einmal geklärt werden, wie die Fliesen gekauft wurden, d.h. mit welchen Geschäftsbedingungen der Kauf zustande kam. Wenn es ein normaler Kauf von Handelsware gewesen ist, gilt die damals gültige Garantiezeit.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren in Deutschland die gesetzliche Garantiefrist für Handelsware geändert.
Sie war aber nie länger als ein Jahr. Der Händler kann von sich aus eine längere Garantiefrist einräumen. Das war aber vor vier Jahren nicht üblich. Schau doch mal auf der Rückseite der damaligen Rechnung nach.
Wenn es sich also um einen Schaden an den Fliesen handelt, ist wohl kaum noch etwas zu machen.

Anders sieht die Sache eventuell aus, wenn die Fliesen bei einem Handwerker gekauft wurden oder einem Fliesenfachgeschäft und die Fliesen im Rahmen dieses Kaufs auch vom Fachmann verlegt wurden. Dann gilt wahrscheinlich die sogenannte VOB. So weit mir bekannt, betrug hier die Gewährleistungspflicht fünf Jahre nach ausgeführter Arbeit.

Hierauf kannst Du dich aber nur berufen, wenn der Schaden auf unsachgemässes Verlegen der Fliesen zurück zu
führen ist. Dieses wiederum kann nur ein hinzu gezogener Sachverständiger beurteilen – oder auch nicht. Die
Kosten für den Sachverständigen, die höher sein können als das, was Du damals für die Fliesen bezahlt hast, musst Du aber selber tragen, wenn nicht einwandfrei festgestellt wird, dass 1. der Fliesenleger damals unfachmännisch gearbeitet hat und 2. die Schäden an den Fliesen hierauf zurückzuführen sind.

Konsequenz: Die alten Fliesen herunterreissen, neue, gute Fliesen im Fachgeschäft oder beim Fliesenleger kaufen und von einem Fliesenleger - nicht in Schwarzarbeit - verlegen lassen. Dann hat Du bis zu fünf Jahre Zeit, eventuelle Reklamationen zu melden und kostenlos in Ordnung bringen zu lassen.

Es tut mir leid,
aber vielleicht habe ich Dir ja doch helfen können.

Beste Grüsse
Werner