Anfang 2013 hatte ich einen zu 100% annerkannten Arbeitunfall mit anschliessenden 8 Monaten Arbeitsunfähigkeit. Nach betrieblichen Eingliederungsmanagement habe ich weiter am alten Arbeitsplatz gearbeitet trotz Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20%. Nun merke ich zunehmend das ich den Anforderungen nicht mehr gewachsen bin. Wie gehe ich nun taktisch am besten vor? Betriebsrat einschalten? Vorgesetzte einweihen? Wie ist meine rechtliche Lage? Bin über 50 Jahre alt und würde gerne innerbetrieblich an einen angemessenen Arbeitsplatz wechseln. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ich kann dir nur aus dem Bauch heraus antworten. Aber deine Idee mit dem Betriebsrat wäre mein Favorit. Der Betriebsrat ist ja dafür da deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Außerdem haben die Mitglieder meist Expertise in Sachen Arbeitsrecht.
Hallo,
hast Du einen Antrag auf Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gestellt ?
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
deine bisherige Vorgehensweise solltest Du beibehalten. Zunächst alle außerhalb Deiner Firma möglichen Stellen befragen und Infos sammeln.
Nicht Dich vermeintlichen Interessensvertretern blauäugig anvertrauen. Betriebsräte sind der zweite, u.U. durchaus erforderliche Schritt. Du hast sie NICHT unbedingt nötig. Bewahre Dir Deine Autonomie. Betriebsräte sind von Gesetzesseite aus geschaffene Positionen. Betriebsräte indes vertreten vorrangig ihre eigenen Interessen. Wenn Du nicht gleichzeitig auf deren Liste stehst, sei es Gewerkschaftsmitgliedschaft etc., weniger günstig für Dich. Entscheidend ist, ob und welche Vereinbarungen es zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung möglicherweise schon gibt.
Gruß mki
Kann mich aus ähnlicher Erfahrung dem Rat anschliessen, Sxhwerbehindertenausweis beantragen , ab 30 % Gleichstellungantrag stellen,
vernünftig vielleicht mit AG reden
und/oder um Erleichterungen am Arbeitsplatz bitten im Rahmen des Eingliederungsmanagements
und letzten Endes will der AG ja nicht eine gute Arbeitskraft verlieren…
Hallo,
die Empfehlung, einen Antrag zur Anerkennung einer Schwerbehinderung und anschließenden Antrag auf Gleichstellung zu stellen, ist sicher ein Schritt.
Ist es für den Fragesteller dann aber auch klug, die Unternehmesleitung davon zu informieren?
Für wahrscheinlich halte ich es, dass die Unternehmensleitung diese Information zunächst und ausschließlich in ihrem Sinne ausnutzt.
Für besser halte ich es, dass der Fragesteller die Unternehmensleitung nach andere Tätigkeiten fragt, ohne die wahren Gründe zu nennen. Insofern hätte der Fragesteller noch ein Ass im Ärmel.
Gruß mki
Nicht 'reininterpretieren, was da nicht steht.
Ich habe erst mal mit keinem Wort geraten, derartige Anträge dem AG zu offenbaren. Ich wollte zuerst nur mal wissen, ob die Antragstellung überhaupt geschehen ist.
Eine Antragstellung führt jedoch drei Wochen nach Zugang des Antrages beim Versorgungsamt gem. § 90 Abs. 2a SGB IX zu einem vorläufigen Rechtsschutz bei Kündigungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html
Allerdings erfährt der AG idR von einem Antrag auf Gleichstellung, da er von der AA zu einer Stellungnahme aufgefordert wird.
Allerdings.
Sprich im Detail mit deinen behandelnden Ärzten über deine Probleme. Diese werden dir weiterhelfen. Auch wäre es gut, eventuell Mitglied bei der VdK zu werden, diese helfen gerne weiter. Diese helfen dir auch, Einspruch einzulegen, wenn der Schwerbehindertenausweis zu gering ausfällt, sodass du deine Rechte auch wirklich erhältst und dein Ziel erreichst.
Hol dir deine gesetzlichen Rechte in Form eines Schwerbehindertenausweises und eines Gleichstellungsantrages. Dadurch hast du auch einen Kündigungsschutz und mehr Sicherheit.