Wie geht es weiter

Mein Sohn  fingt imAugust 2013  eine Ausbildung bei einer Firma in B ruchköbel an.
Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen entlassen.Auch auf  meine Fr  agen hin wurden keine Angaben gemacht. Er war immer Pünktlich und hat sich nichts zuschulde kommen lassen. Nun hat er ein Jahr verloren .Mit diesem Makel ist es noch schwerer einen neuen Ausbildungsplatz zu finden .  Wir  wisssen nicht mehr weiter und sind total Verzweifelt. Er schreibt Bewerbungen ohne Ende, macht ein Praktikum nach dem anderen.War  bei vielen , vielen Einstellungsstest und Gesprächen. Er hat seinen Realschulabschluß mit 2,7 bestanden  ist ein freundlicher liebenswerter junger Mann. Am Schuß steht immer : leider haber wir uns für einen anderen Bewerber entschieden.Bei der Agentur für Arbeit konnte oder wollte man ihm auch nicht helfen.Wir wissen nicht mehr weiter.

MOD: Firmenname entfernt

Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen entlassen. Auch auf meine
Fragen hin wurden keine Angaben gemacht.

Nach der Probezeit muss die Kündigung immer unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen, sonst ist sie unwirksam.

Kaum vorstellbar, dass sich ein Ausbildungsbetrieb bei diesem sensiblen Thema nicht an die Anforderungen an Form und Inhalt der Kündigung hält. Noch unvorstellbarer, dass Azubi und Erziehungsberechtigte nicht gegen die unwirksame Kündigung vorgingen.

Hallo,

Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen entlassen. Auch auf meine
Fragen hin wurden keine Angaben gemacht.

Nach der Probezeit muss die Kündigung immer unter Angabe der
Kündigungsgründe erfolgen, sonst ist sie unwirksam.

ich denke mal er wurde nicht nach der Probezeit gekündigt…das Ausbildungsverhältnis auf Probe wurde nur nicht in ein dauerhaftes Ausbildungsverhältnis überführt.
Wenn ich mir den Orginaltext so ansehe, wird der UP sich wohl falsch ausgedrückt haben und keine Rücksicht auf die Feinheiten bzw. Bedeutung der deutschen Vokabeln genommen haben.

Ansonsten hast du natürlich Recht…

Gruß und schönen Abend
Angus

Hallo,

Mein Sohn  fingt imAugust 2013  eine Ausbildung  in B ruchköbel an.

als was?..bin nur neugierig

Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen
entlassen.

Also die Probezeit lief aus und er wurde nicht in ein dauerhaftes Ausbildungsverhältnis übernommen?
Die Angabe von Gründen ist auch nicht erforderlich.

Auch auf  meine Fr  agen hin wurden keine Angaben
gemacht.

Die Angabe von Gründen ist auch nicht erforderlich.

Er war immer Pünktlich und hat sich nichts zuschulde
kommen lassen.

sagt wer?
…und muss er auch nicht…Pünktlichkeit und „nichts zu Schulden kommen lassen“ ist
kein Grund jemanden zu übernehmen…
man muss auch für den Ausbildungsberuf „geeignet“ sein…

Nun hat er ein Jahr verloren .

c’est la vie

Mit diesem Makel
ist es noch schwerer einen neuen Ausbildungsplatz zu finden .

kommt drauf an…man darf aber auch nicht vergessen das zur Zeit auch viele Auswahlverfahren schon gelaufen sind

Wir  wisssen nicht mehr weiter und sind total Verzweifelt.

glaub ich gerne

Er schreibt Bewerbungen ohne Ende, macht ein Praktikum nach dem
anderen.War  bei vielen , vielen Einstellungsstest und
Gesprächen.

und als was? Praktika als was?

Er hat seinen Realschulabschluß mit 2,7 bestanden

sagt garnichts…mit zB. Deutsch und Tanzen Note 1, aber Mathe und Physik Note 5…kommt er zB. als Elektroniker nun mal nicht weit

ist ein freundlicher liebenswerter junger Mann.

irrelevant wenn er nicht gerade Concierge werden will

Am Schuß steht
immer : leider haber wir uns für einen anderen Bewerber
entschieden.

Standarttext

Bei der Agentur für Arbeit konnte oder wollte man
ihm auch nicht helfen.

sorry…aber die sind nun gerade auch nicht die kompetentesten Leute in Sachen Berufswahl

Wir wissen nicht mehr weiter.

kann ich verstehen…wie wäre es mit einem BGJ?

Gruß Angus

MOD: Name der Firma gelöscht

Hallo,

Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen
entlassen.Auch auf  meine Fr  agen hin wurden keine Angaben
gemacht.

Ehrlich gesagt, das kann ich mir nicht vorstellen.
Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder werden es wissen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Von daher würde ich gerne erstmal die ganze Geschichte hören…

Gruß
Jörg Zabel

Moin,

und was ist jetzt die Frage? Er hat einen Ausbildungsplatz verloren (ich schätze, da steht er nicht alleine da, das kommt vor) und findet grad keinen neuen - warum nicht? Wie sind seine Bewerbungen? Auf welche Art von Ausbildung bewirbt er sich?

Und bevor Verzweiflung um sich greift: was ist die Alternative? Z.B. noch einmal auf eine Schule … welche hinge natürlich von seiner Neigung ab. Dann müsste er sich zügig informieren, da gibt es auch Fristen.

Aber da ich deinen Ausführungen nicht entnehme, was du nun eigentlich wissen möchtest, ist das irgendwie alles bisschen spekulativ …

Grüsse
Ex.

Hallo,

nicht verzweifeln! In der Probezeit darf ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, aber es ist schon schade keine Rückmeldung zu geben, wenn danach gefragt wird.
Vielleicht kann Dein Sohn ja nochmal das abschließende Gespräch suchen - und zwar nur mit dem Ziel eine ehrliche Antwort zu bekommen (und nicht den Arbeitsplatz).
Gerade in kleineren Betrieben muss die Chemie im Team passen - das hat nichts mit Qualifikation zu tun, sondern teilweise mit dem Auftreten / Verhalten, aber auch mit der Persönlichkeit. Letzteres lässt sich kaum ändern.

Viel Glück und nicht aufgeben!

Hallo,

ups, danke - das habe ich überlesen. Das ist natürlich absolut richtig: nach der Probezeit ist ein Auszubildender durch den Ausbildungsbetrieb so gut wie unkündbar. Da muss er schon in die Kasse greifen, Abmahnungen bekommen haben oder Vorgesetzte oder Kollegen beschimpfen.

Viele Grüße

Hai!

Auch auf  meine Fr  agen hin wurden keine Angaben
gemacht.

Die Angabe von Gründen ist auch nicht erforderlich.

Das ist so nicht richtig für einen Auszubildenden.

Der Ausbildungsbetrieb muß die Kündigung bei einem Auszubildenen begründen.

Wenn man noch nicht mal merkt das man aneckt und glaubt alles richtig zu machen,
stellt sich allerdings die Frage ob dies noch hilft.

Der Plem

mit „ich denke“, „wenn ich mir den…“, „wird sich der UP wohl falsch ausgedrückt haben“ in einem Forum die eigenen, nicht belegbaren Vermutungen kund getan werden!
Wer gibt dem Antworter eigentlich das Recht an einer klar gestellten und formulierten Frage derart herumzufabulieren?
Das Forum nennt sich wer-weiss-was und nicht wer denkt oder vermutet was!
Kopfschüttelnd
ramses90

1 Like

Hallo,

Mein Sohn 

Wir wissen nicht mehr weiter.

Schade, dass hier keine Antworten von Dir kommen.

Kann ich unterstellen, dass das Problem doch nicht so dringend war?
Oder haben nur die Antworten nicht „geschmeckt“?

Gruß
Jörg Zabel

moin moin,

Der Ausbildungsbetrieb muß die Kündigung bei einem
Auszubildenen begründen.

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 22
Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem
zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer
außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Zitat Ende.

während der Probezeit bzw. mit Auslaufen der Probezeit sind keine Angabe von Gründen notwendig.

Wenn man noch nicht mal merkt das man aneckt und glaubt alles
richtig zu machen,
stellt sich allerdings die Frage ob dies noch hilft.

eben…Schuld sind immer die Anderen(!)

Gruß Angus

1 Like

und was hilft das jetzt weiter?

Das Forum nennt sich wer-weiss-was und nicht wer denkt oder
vermutet was!

na das kannst du aber zu jedem dritten Beitrag hier hinterlassen…

Nachtrag:

Nach der Probezeit wurde er ohne angabe von Gründen
entlassen.Auch auf  meine Fr  agen hin wurden keine Angaben
gemacht.

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 22
Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben
oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem
zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer
außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Zitat Ende.

während der Probezeit bzw. mit Auslaufen der Probezeit sind keine Angabe von Gründen notwendig. …

Gruß Angus

Wo stand da jetzt das der Ausbildungsbetrieb es nicht begründen muß?

Der Plem

Er hat es doch extra unterstrichen.

TET