Wie geht man mit einer Mietminderung um

Hallo,

meine Frage: Mieterin droht Mietminderung an, weil im Bad an der Wand ein feuchter Fleck ist. Normalerweise hätte ich bereits einen Installateur beauftragt, wir haben z.Z. wegen Hochwasser (Kreis Ahrweiler) die größten Probleme einen Handwerker zu bekommen, da entweder selber betroffen oder anderswo im Einsatz.
Versprochene Fotos vom Schaden wurden bis heute (fast 2 Wochen später) nicht geschickt.
Erschwerend kommt dazu, dass das Mietverhöltnis komplett zerstört ist, da man mir Hausfriedensbruch vorwarf und mich schwer beleidigt hat. Auch traue ich mich wegen deren Agressivität auch nicht alleine in die Wohnung…
Muss ich wirklich einen Anwalt einschalten, die sind nämlich im Augenblick auch total überlastet.
Danke für Antworten

Gruss Andrea

nein muss man nicht.

Die Frage ist aber, was möchtest du erreichen?

ist denn die Mietminderung gerechtfertigt - Schaden und Höhe stimmen überein?

Was dir in in hand spielt. Wenn die Miete falsch gemindert wird, und das über längere Zeit. Dann kann der Vermieter wegen Zahlungsverzug kündigen. Dies würde ich dann aber nicht ohne Anwalt machen. (543 BGB (2) - 3)

Aber da ja nur gedroht wir . . .

Das ist das Problem, ich kenne den Schaden ja nicht… Ich kann es also nicht beurteilen.

Die Kündigung müsste ich mir sowieso erst mal verkneifen, da ich Augenblick keine Wohnungen zu bekommen sind (Hochwasser) und so ein Vermieterschwein bin ich nicht, dass ich jemanden in die Obdachlosigkeit treibe, zumal mir jedes Gericht evtl. Recht geben würde, aber wegen der augenblicklichen Situation keine Räumungsklage einräumen würde.

Andrea

Hallo!

Mietminderung droht man nicht an, man macht sie „einfach“,also überweist weniger Miete.
Aber nur wenn ein Mangel besteht.
Ein Fleck ist noch kein Mangel, wenn die Benutzung des Bades voll möglich ist. Der Fleck also mehr ein optischer Mangel ist.
Das wäre natürlich zu prüfen. Ist es so schlimm dass es im ganzen Bad feucht ist, schimmelt, dann wäre es ein Mangel.

Aber der Vermieter muss natürlich Gelegenheit bekommen den Schaden zu besichtigen und Maßnahmen zu planen und zu veranlassen.

Also , sieh zu wie Du mit dem Mieter einen Termin vereinbarst, wann du und z.B. ein Handwerker gemeinsam (Installateur wäre wohl der Richtige) den Schaden besichtigen und die Maßnahme mit ihm absprechen. Beginn und Dauer und wie ein Ausgleich für die Einschränkung(Bad /WC nicht nutzbar) geschehen soll.

MfG
duck313

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Dadurch wird die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt?
Nur das berechtigt nämlich zur Minderung.

Ich würde ganz nüchtern den Eingang der Mängelanzeige bestätigen:

"Juten Tach,
Ihre Mängelanzeige vom 18.07.21 bezüglich eines Flecks im Bad habe ich bekommen. Leider sind die Installateure wegen der Hochwasserschäden völlig überlastet. Ich hatte Sie bereits gebeten, mir Bilder für eine genauere Beurteilung des Schadens zukommen zu lassen - um diese Information zum Auftrag wurde ich auch von den bisher angefragten Handwerkern gebeten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich sowohl auf Grund Ihrer fehlenden Mitwirkung als auch wegen der angespannten Auftragslage bei den in Frage kommenden Handwerkern eine Beseitigung des Schadens verzögern wird.

Sobald sich ein Handwerker bereit erklärt, auch ohne einfache Schadensfotos die Arbeiten auszuführen, werde ich mich bei Ihnen zwecks gemeinsamer Begutachtung des Schadens melden."

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Danke für die Antwort…
Mein Problem ist, dass ich aus vielen Gründen nicht persönlich in die Wohnung gehen kann. Weiter gibt es wegen unserer augenblicklichen Situation auch keinen Handwerker (Hochwasser).
Evtl. kommt diese Woche ein Gutachter der Versicherung; allerdings wegen meines eigenen Schadens an meinem Haus.
Die Fotos werden mir nicht übermittelt, warum kann ich nicht sagen. Ob die Mieter tatsächlich die Miete mindern, weiß ich noch nicht, da diese noch überwiesen wurde.
LG Andrea

muss man ja auch nicht, dafür gibt es Personen die man damit beauftragen kann.

X Strom: ich kann in diese Wohnung nicht alleine gehen, da ich a. wahrscheinlich sowieso nicht hereingelassen werde und b. wegen deren Agressivität Angst habe.
LG
Andrea

Du kannst auch eine Person deines Vertrauens um Beistand bitten. Und wenn dir als Vermieter vom Mieter ein Schaden gemeldet wird, hast du auch das Recht, nach Terminabsprache die Wohnung zu betreten, um dir den Schaden anzuschauen.

Gruß
Christa

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X-Strom schlägt dir vor, erst einmal nur einem Brief zu schreiben!

Wäre es für dich eine Katastrophe, wenn du etwas weniger Miete bekämst? Stresst dich die Sorge, dass du weniger Einnahmen hast, weil du ja auch vom Hochwasser betroffen bist?

Vermutlich könnte ja eine gerechtfertigte Mietminderung, wenn überhaupt, nicht besonders groß sein.

Karl

Karl "
Danke für die Antwort.
Die Mietminderung schreckt mich überhaupt nicht…
Mein Schaden wird von der Versicherung bezahlt, ebenso der Schaden in der Mietwohnung.
Angesichts der augenblicklichen Situation, die hier herrscht, wo viele ihre Existenzen, ihr Zuhause und ihr Eigentum verloren haben, bin ich betroffen, dass man überhaupt wegen einer verhältnismäßigen Kleinigkeit gleich nach einer Mietminderung schreit,
Es ist natürlich in meinem Interesse, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben wird. Aber Handwerker sind nicht zu kriegen - ich habe mir in den letzten Wochen die Finger wundtelefoniert…
In normalen Zeiten wäre die Sache längst Geschichte.
Ferner stört mich natürlich, dass man mir noch nicht einmal Fotos schickt…
ich denke, dass man erst einmal Kasse machen möchte und mir Schaden zufügen will.
LG

Andrea

Abwarten, Tee trinken.

Ohne Einschränkung der Nutzbarkeit keine Minderung.
Bei ungerechtfertigter Mietminderung mahnst du den einbehaltenen Teil an, gut ist.

Dass du dich nebenher weiter um die Begutachtung des Mangels kümmerst, ist klar.
Du musst ja nicht bei der Begutachtung dabei sein, warne den Handwerker aber vor einer potentiell aggressiven Stimmung und bitte ihn, aussagekräftige Fotos VOR der Behebung des Schadens zu machen.

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Aber wenn das ungerechtfertigt ist, müssen die das doch später nachzahlen.