Wie geht man mit Stolperfallen im Rahmenvertrag um?

Angegeben möchte ein Freiberufler einen Rahmenvertrag mit einem
Vermittler abschließen. Der Rahmenvertrag vom Vermittler beinhaltet
folgende Klausel. Sind es Stolperfallen? Wie damit umzugehen?

  1. Behält sich der Kunde im Abnahmeprotokoll oder in den Nachweisen
    über den Arbeitsfortschritt Rechte wegen eines von dem Auftragnehmer zu
    vertretenden Mangels vor oder macht er Ansprüche aus der
    Vertragsdurchführung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber
    geltend, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung des
    Auftragnehmers in dem gleichen Umfang zurückzuhalten bzw. zu kürzen.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber freizustellen sowie schad- und klaglos zu halten von allen öffentlich-rechtlichen Abgaben einschließlich der Steuern sowie sonstiger Abgaben.
  3. Der Auftragnehmer garantiert, dass die vom Auftragnehmer zu erbringende Arbeitsergebnisse frei von Urheber-Schutzrechten
    und sonstigen Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer übernimmt die
    Haftung gegenüber dem Auftraggeber und jedem Dritten, der eine
    Schutzrechtsverletzung bezüglich der nach diesem Vertrag vom Kunden
    eingebrachte Inhalte geltend machen kann. Er wird den Auftraggeber /
    dessen Kunde sofort von sämtlichen derartigen Ansprüchen freistellen und
    sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Nachteile und Schäden
    ersetzen.
    Vielen Dank im Voraus.

Mal so aus der Lebenswirklichkeit:

Zu Ziffer 1: Du arbeitest für den Vertragspartner bei dessen Kunde, und baust dort Mist. Daher erklärt er dann eine Abnahme deiner Tätigkeit nur unter Vorbehalt einer Beseitigung festgestellter Mängel und zahlt bis dahin erst einmal nur einen Teil. Warum sollte jetzt dein Vermittler dir schon alles zahlen, wenn er selbst bis zur Behebung der von dir verursachten Mängel auf den Rest seines Geldes warten muss?

Zu Ziffer 2: Du bist gerade kein Arbeitnehmer, sondern arbeitest selbständig. Was hat dein Auftraggeber also mit deinen Steuern und sonstigen Dingen zu tun, die du im Rahmen deiner selbständigen Tätigkeit gegenüber Vater Staat so abzudrücken hast, nur weil irgendwer meint, die bei deinem Auftraggeber schneller und einfacher beitreiben zu können?

Zu Ziffer 3. Du machst dir einen lauen Lenz, und schreibst Konzepte und Sourcecode nicht selbst, sondern bedienst dich bei Dritten, ohne die dafür notwendigen Rechte zu besitzen. Irgendwann stellt der Rechteinhaber fest, dass der Kunde deines Auftraggebers Materialen nutzt, an denen er diesem keine Rechte eingeräumt hat. Er verlangt ordentlich Schadenersatz und/oder dass dieses Material nicht mehr eingesetzt werden darf. Ggf. muss daher eine komplette Anwendung neu entwickelt werden, ohne dass dabei die Schutzrechte dieses Dritten künftig verletzt werden. Wer muss sich an die eigene Nase packen und für den entstandenen Schaden aufkommen?

Howdy,

ja, Headhunter haben oftmals einen an der Mütze. Zum Glück muss man ja nicht alles akzeptieren, was einem so vorgesetzt wird. Ich habe schon diverse mal ganze Seiten (!) streichen lassen.

Aber zum Thema: Wir reden hier schon über einen Dienstvertrag, oder soll das ein Rahmenvertrag für einen Werkvertrag sein?


Für einen Dienstvertrag würde ich 1) und 2) schon mal sofort nicht akzeptieren.

  1. ist ebenfalls fragwürdig, denn oftmals kommt es vor, dass der AG einem als Freiberufler etwas vorsetzt, was weiter zu bearbeiten wäre. Dem AG ist es dann oftmals egal, ob er selbst die notwendigen Bearbeitungsrechte besitzt oder nicht. Wie soll dann ein AN eine Freiheit von Rechten Dritter oder von Schutzrechten für das Resultat garantieren? Hier würde ich auf eine Umformulierung drängen.

Es kann natürlich sein, dass diese Klauseln ohnehin ungültig sind.
Das müssten aber andere hier bewerten.

Gruß
BW

Deine Antwort ging von einem Werkvertrag aus, oder?

Im wesentlichen nicht relevant m.E.
Schon der Begriff Rahmenvertrag ist fragwürdig, weil in jedem einzelnen Vertrag dieser genannt und gültig/vorrangig sein muss. Sehr häufig werden diese Regelungen über den Einzelvertrag geändert.

Die hier vorgetragenen Punkte sind weitgehend durch weitere Gesetze geregelt und gedeckelt. So beispielsweise Verzugsstrafen, der Höhe nach gedeckelt. Alles darüber hinaus, Folgeschäden, muss der AG einfordern. Oder Urheberrechte. Der Urheber muss sich an seinen „Vertragspartner“ wenden, und dann läuft die Kette in die eine oder Richtung. Oder gesetzliche Abgaben und Gebühren. Am Ende steht der erste AG in der Pflicht.

Das Problem ist, dass der Freiberufler am Ende der Kette steht, und genügend Kreuz haben muss, die sehr häufig zu Unrecht vorgenommenen Einbehalte und Kürzungen finanziell auf Dauer zu überstehen. Jeder Auftraggeber trachtet danach, sich über die volle Höhe der ihm gegenüber geltend gemachten Einbehalte am Sub schadlos zu halten. Ob dies rechtens ist, ist egal, Prozesse werden mangels Masse oder Dauer nicht geführt.

Ich hätte ob der Formulierungen in diesem Vertrag kein Problem. Wenn es zu einem Zwischenfall kommt, und die laxe Verweigerung der Abnahme ohne Grund ist relativ einfach, dann muss man dies unter Geschäftsrisiko verbuchen.

Franz

Hi Franz,

Vorbemerkung: In allen mir vorliegenden Rahmenverträgen wird von dem Tripel {AG,Vermittler,AN} gesprochen, wobei der Vermittler sich durchgängig selbst beim Namen nennt. Der AG in meinen Antworten ist also der Endkunde!]


Bei einem Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete selbständige Dienste (selbständige Tätigkeit). Er schuldet jedoch keinesfalls einen Erfolg oder einen Arbeitsfortschritt. Er kann auch diesbezüglich nicht wirklich in Verzug geraten. Von daher ist die Bezahlung bzw. die Zahlungsverpflichtung des AG prinzipiell unabhängig von irgendwelchen Abnahmeprotokollen, selbst wenn das der AG gerne hätte und mit dem Vermittler so vereinbart hat.

Natürlich wird der AN sich bemühen, sowohl Erfolg als auch Arbeitsfortschritt nachzuweisen, allein schon, weil er vielleicht für den AG weiter arbeiten möchte. Es gibt aber Projekte, in denen das Erreichen der Ziele schon im Ansatz unmöglich ist oder bei denen im Laufe des Projektes der AG vom AN mit dem Hinweis auf sein sonst nicht abgezeichnetes Abnahmeprotokoll rechtswidriges Verhalten einfordert.

Ich verwende bei meinen Dienstverträgen Stunden- bzw. Tageslisten. Je nach AG werden diese unterzeichnet (und beim Vermittler eingereicht) oder nur abgeheftet. Will der Vermittler ein eigenes System verwenden, damit es für den AG einheitlicher aussieht, so tippt er die Stundenlisten nach meiner Vorlage selber in sein System ein und legt das Resultat dann dem AG vor.


Ganz anders sieht es aber bei einem Werkvertrag aus. Hier gibt es Ziele, Fortschritt und Verzug. Und deshalb hab ich den TE gefragt, um was es sich denn hier handele.

Gruß
BW

Nein, denn diese Rahmenverträge decken üblicherweise alle möglichen Konstellationen ab, in denen man Dritte für die eigenen Kunden beschäftigt. D.h. das kann im einen Fall ein Werk-, im anderen Fall ein Dienstvertrag sein, und damit ist die Liste ja noch lange nicht vollständig, denn es gibt dann ja noch so nette Konstruktionen wie Festpreis- und Höchstpreis-Projekte, den gesamten Managed-Service-Bereich, und gerade bei den Werkverträgen findet man in den letzten Jahre zunehmend kuriose Konstrukte. Aber auch Mischformen sind dank grundsätzlicher Vertragsfreiheit möglich, und werden auch genutzt. Insoweit kann die Abnahme durchaus nicht nur im klassischen Werkvertrag auftreten. Zudem deckt die Klausel ja auch „Nachweise über den Arbeitsfortschritt“ ab, worunter man auch Zeitnachweise bei T&M verstehen kann. Und auch da kann ein Kunde durchaus mal berechtigt Stress machen, bei dem der Vermittler gut daran tut, über eine entsprechende Klausel die Kürzungen des Kunden weiter zu geben.

Wie gut die im konkreten Streitfall dann vor Gericht bzgl. einzelner Bestimmungen durchgehen mögen, lasse ich mal außen vor, und steht auf einem anderen Blatt. Tatsächlich geben aber die Dienstleister in diesen Verträgen nur das weiter, was ihnen von den oft wirtschaftlich erheblich übermächtigen Kunden abverlangt wird, gegenüber denen die Verhandlungsmöglichkeiten regelmäßig sehr eingeschränkt sind.

Ich kenne beide Seiten des Spiels sehr gut. Bin selbst als Consultant und Projektleiter extern sowie intern unterwegs gewesen, und mache seit Jahren genau solche Verträge auf der einen, und die Verträge mit dem großen Kunden auf der anderen Seite. Da muss man eben auch als Dienstleister sehen wo man bleibt, damit man nicht zwischen Kunden, die alles daran setzen, möglichst wenig zahlen zu müssen, und Dritten, die nicht gar so selten ihr Geld nicht wert sind, zerrieben wird. Liquidität ist halt für alle Beteiligten ein hohes Gut. Und wenn der Kunde Einbehalte macht, dann kann man als Dienstleister nicht grenzenlos für die Dritten die Bank spielen. Die Dienstleister drucken ihr Geld auch nicht im eigenen Keller.

Zu 1. siehe meine andere Antwort unten: Das kann sich auch auf Zeitnachweise beziehen, die gegenüber dem Endkunden vorzulegen sind. Und wenn der dann berechtigten Einspruch erhebt, ist es nicht unbillig, dass der Dienstleister/Vermittler das bei ihm aus diesem Grund nicht ankommende Geld auch nicht gegenüber dem so genannten Freiberufler auszahlt. Ich hatte selbst - sowohl als Projektleiter, als auch jetzt im juristischen Bereich - schon mehrfach mit Leuten zu tun, die sich brav morgens eintrugen, und dann für Stunden nicht mehr gesehen wurden. Das lässt sich dann zu Anfang oft „noch erklären“ und bis zu einem gewissen Maße bei guter Arbeit sogar ggf. noch tolerieren, aber ich habe selbst auch schon mehrfach Leute vor die Tür gesetzt, und die haben dann selbstverständlich nicht das Geld für die offiziell aufgeschriebenen Stunden, sondern nur das Geld für die tatsächlich geleistete Arbeit bekommen. Geklagt hat von denen übrigens (trotz tausendfacher Verwünschungen) keiner.

Zu 2., siehe meine 1. Antwort: Wir reden hier von jemand der gerade kein Arbeitnehmer ist! Und daher ist es ganz logisch, dass der seine ö-r Abgaben und Steuern selbst zahlt. Die kennt der in Deutschland ansässige Mensch auch, und wird hierdurch auch nicht überrascht, oder besonders benachteiligt. Kritisch kann die Klausel im Ausland oder bei Ausländern in Deutschland werden, die sich ggf. im Vorfeld nicht mit zusätzlichen Abgaben/Steuern im Ausland auseinander gesetzt haben. Aber auch das kann dann nicht das Problem des Vermittlers sein.

Zu 3. Dein Beispiel wäre von dieser Klausel nicht umfasst. Wenn der Auftraggeber bereits selbst Dinge „gemopst“ hat, die er zur weiteren Bearbeitung vorlegt, ist der Bearbeiter grundsätzlich aus dem Schneider, wenn er nicht gerade erkennen/wissen musste, dass die Sache nicht koscher ist. Der Klassiker ist hier der Fall, dass so genannte „Freiberufler“ mit einem immer größer werdenden Stapel externen Festplatten und USB-Sticks von Kunde zu Kunde ziehen, und für so beinahe jedes Problem der Welt „schon mal etwas vorbereitet“ haben. Und wenn man dann mal so durch die Sourcen schaut, findet man da dann gelegentlich ganz eindeutige Hinweise, woher der ein oder andere Schnipsel ursprünglich stammte. Auch dafür habe ich Leuten schon „die Freundschaft gekündigt“ (und die hatten alle nicht damit gerechnet, dass ich mir tatsächlich gelegentlich mal den Spaß mache, in den Sourcen zu wühlen, weil ich lieber selbst derjenige bin, der so etwas aufdeckt, bevor es der Kunde tut).

Beispiel Kinderbetreuung: Abholung um 7.00 Uhr, weil ich zum ersten Geschaftstermin muss, Zurückbringen 15.00 Uhr, da bin ich regelmäßig wieder Zuhause. Der Kollege erscheint aber erst um 9.00 Uhr, mein erster Kunde kündigt mir einen Vertrag (Dienstleistungsvertrag).

Die vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Dienstvertrags beinhalten häufig Termine. Ob die Leistung Kinderbetreuung nun gut oder schlecht ist, hat damit nichts zu tun.

Franz

Hi Wiz,

ich hab nicht von Arbeitnehmer gesprochen. Die Abkürzung AN steht natürlich für Auftragnehmer.

Aber sei es drum. Du arbeitest offensichtlich in einem Branche, in dem es tatsächlich massenweise betrügende und unwissende AN gibt.

Meine langjährige Erfahrung ist eine ganz andere: Deutlich unter 1% betrügende AN; dagegen stehen aber knapp an die 100% betrügende AG ! Und wenn du die letzten Jahre hier verfolgt hast, mit welchem Member ich am meisten „streite“ :wink: dann weisst du auch, um welche Branche es sich handelt :smile:

Eines von zig Beispielen: AG 1 haben meine Headerkommentare in den Sourcefiles nicht gepasst, weil sie auch für jedes einzelne Datei genau darlegten, dass das Bearbeitungsrecht explizit nicht vergeben wurde, und diese Header durch einen internen Mitarbeiter löschen lassen; daraufhin hat ein anderer interner Mitarbeiter die Sourcen geklaut und zu AG 2 mitgenommen … Nur,… die Welt ist klein. Kann ich es einklagen? Nicht wirklich, denn aufgrund der schwarzen Listen in dieser Branche würde ich danach keinen Auftrag mehr bekommen.

Es ist natürlich klar, dass hier versucht wird, diese Klauseln durchzudrücken. Das ist deren gutes Recht. Mein Recht ist aber auch, diese auch weiterhin nicht zu akzeptieren. Mag der AG oder der Vermittler das nicht, so kommen wir einfach nicht ins Geschäft.


Generell hat es auch den Anschein (Ein Thema, über das wir auch mal später gerne mal diskutieren können, hier ist es jetzt OT), dass für Duplikate des Erstellers (also im Falle des Programmierers: wenn eine gleiche Aufgabe bei mehreren AG in derselben Weise durch ein schon existierendes, selbst programmiertes Stück Code gelöst wird) in Deutschland unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen und zwar in Abhängigkeit davon, wer da was erstellt.

Mal überspitzt: Ein Programmierer steht unter Generalverdacht, wenn er bei zwei AGs zur Lösung des Problems „Ausgabe eines 10zeiligen Weihnachtsgrusses“ dieselben Zeilen

void WeihnachtsgrussVon1Bis10()
{
  for (int i=0; i <10; ++i) 
    std::cout << "hi ho " << i << std::endl;
}

hinschreibt. Andere Berufssparten werden da bei Duplikaten der „eigenen Kunst“ ganz anders behandelt :wink:

Gruß
BW

Der „Arbeitnehmer“ war hier ja nur als „ist nicht Arbeitnehmer“ verwendet. D.h. um deutlich zu machen, dass wir es hier mit Selbständigen zu tun haben, die natürlich selbst für ihre Steuern verantwortlich sind (im Gegensatz zum Arbeitnehmer für den der Arbeitgeber die Steuern zumindest rein technisch abführt).

Ansonsten geht es bei solchen Vertragsklauseln ja immer darum für den Fall der Fälle vorzusorgen. D.h. es geht hier nicht um Massenphänomene, denen man durch solche Klauseln begegnet, sondern um Einzelfälle, die aber durchaus vorkommen, die bei größeren Unternehmen in Summe in einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten, und die insbesondere extrem ins Geld gehen können.

Natürlich ist die Sache bei der Programmierung immer schwierig im Einzelfall nachzuweisen, und sind die Grenzen recht fließend, zumal man sich über die Frage der Schöpfungshöhe, die für einen urheberrechtlichen Schutz erreicht sein muss, immer vortrefflich streiten kann. Aber mir sind (bei diversen hundert Externen, mit denen ich schon zu tun hatte) durchaus auch schon ganz eindeutige und gravierende Dinge (Einzelfälle) vorgekommen, die mir aufgrund ihrer Dreistigkeit teilweise die Sprache verschlagen haben.

So beschwerte sich ein Kunde mal über ein Konzept, welches ihm keinen neuen Erkenntnisgewinn gebracht habe, und an dem ein Externer angeblich sechs Wochen gesessen hatte. Dieses Konzept basierte auf einem älteren Konzept eines anderen Dienstleisters, welches ich mir dann vorgenommen habe. Dabei stellte ich fest, dass bis auf Deckblatt und eine etwas umgeschriebene Einführung so knapp 99% copy/paste waren, und selbst augenfällige Änderungen der Landschaft nicht erkannt und verarbeitet worden waren. Das hatte dann gleich auch noch zur Folge, dass der ebenfalls extern eingekaufte Projektleiter von mir ebenfalls Ärger bekam, weil ihm dies nicht selbst schon während der Bearbeitungszeit aufgefallen war.

In einem anderen Fall musste eine komplette Software neu entwickelt werden, die ein Externer zu so knapp 90% von einem früheren Kunden „mitgebracht“ hatte. Und da reden wir nicht von deinen Weihnachtsgrüßen, sondern von einer sehr speziellen Ergänzung zur Fertigungssteuerung eines Wettbewerbers des früheren Kunden. Ein interner Kollege hatte Zugriff auf die Sourcen, die der Externe (noch) nicht von ganz eindeutigen Bezügen zum früheren Kunden bereinigt hatte, und die Sache dann zu mir eskaliert. Wäre das so zum Kunden gegangen, hätte uns die Geschichte richtig Geld kosten können.