Angegeben möchte ein Freiberufler einen Rahmenvertrag mit einem
Vermittler abschließen. Der Rahmenvertrag vom Vermittler beinhaltet
folgende Klausel. Sind es Stolperfallen? Wie damit umzugehen?
- Behält sich der Kunde im Abnahmeprotokoll oder in den Nachweisen
über den Arbeitsfortschritt Rechte wegen eines von dem Auftragnehmer zu
vertretenden Mangels vor oder macht er Ansprüche aus der
Vertragsdurchführung durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber
geltend, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung des
Auftragnehmers in dem gleichen Umfang zurückzuhalten bzw. zu kürzen. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber freizustellen sowie schad- und klaglos zu halten von allen öffentlich-rechtlichen Abgaben einschließlich der Steuern sowie sonstiger Abgaben.
- Der Auftragnehmer garantiert, dass die vom Auftragnehmer zu erbringende Arbeitsergebnisse frei von Urheber-Schutzrechten
und sonstigen Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer übernimmt die
Haftung gegenüber dem Auftraggeber und jedem Dritten, der eine
Schutzrechtsverletzung bezüglich der nach diesem Vertrag vom Kunden
eingebrachte Inhalte geltend machen kann. Er wird den Auftraggeber /
dessen Kunde sofort von sämtlichen derartigen Ansprüchen freistellen und
sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Nachteile und Schäden
ersetzen.
Vielen Dank im Voraus.