Wie geht man vor: Hausübertragung an zwei Kinder?

Hallo und guten Tag,

Ehepaar Anfang 60, zwei erwachsene Kinder, möchte Haus den Kindern übertragen.
Beglaubigung etc macht ja der Notar. Aber wie sieht es davor aus?

Man hat noch zig Fragen etc. Kann es nur auf die Kinder überschrieben werden, ohne dass die Schwiegerkinder Nutzen haben etc…Lässt man sich davor beim Anwalt beraten, der setzt dann alles auf und Notar beglaubigt das?

Hauswert 450.000 Euro bis 500.000 Euro, wie teuer wird das?

Danke!

Der Notar beglaubigt hier nichts, er beurkundet den Vorgang, setzt also den Vertragstext auf. Im Preis von insgesamt mehreren tausend Euro (Notar, Grundbuchamt) ist die Beratung zu deinen Fragen inbegriffen.

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Hallo,

was rechtliche Dinge angeht, kann auch der Notar beraten. Was man den nicht fragen sollte, sind Fragen aus dem steuerlichen Umfeld. Da ist man beim Steuerberater besser aufgehoben.

Gruß
C.

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Natürlich kann man das alles in einem beim Notar machen lassen. Dessen Vergütung ist allerdings so geregelt, dass da die Motivation zu umfassender Beratung gelegentlich fehlt und recht schnell die all-time-favorites aus der Vorlagensammlung gezückt werden, die nicht unbedingt so wirklich zum konkreten Einzelfall und dessen Besonderheiten passen müssen, die ggf. dann auch gar nicht abgefragt/erörtert wurden.

Solche „lustlosen“ um nicht zu sagen grob fahrlässig fehlerhaft und insbesondere steuerschädlich erstellten Testamente hatte ich schon diverse Male kopfschüttelnd in den Händen.

Insoweit kann es durchaus sinnvoll sein die Beratung und Vertragserstellung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung, die den tatsächlichen Aufwand abdeckt, über einen in der erbrechtlichen Gestaltungsberatung erfahrenen Anwaltskollegen laufen zu lassen, und den Notar dann lediglich für die Beurkundung zu nutzen. Das ist ein durchaus gängiges Modell, das von vielen Anwälten praktiziert wird.

Ein in der Gestaltungsberatung erfahrener Anwalt ist zwar kein Steuerberater/darf nicht steuerberatend tätig werden, verfügt aber natürlich über ein „Hintergrundwissen“, das er im Rahmen der Gestaltungsberatung zwingend benötigt und auch einsetzt um denkbare Regelungen abzuwiegen und die passenden Vorschläge zu machen. D.h. wenn es nur um die optimale Nutzung von Freibeträgen, … geht, die durch Nutzung einer bestimmten Regelungsvariante möglich ist, die andere Varianten nicht bieten würden, kommt man oft auch ohne zusätzlichen Steuerberater aus/ist ein erfahrener Kollege in der Lage einzuschätzen, an welchen Stellen dessen Kompetenz zusätzlich benötigt wird.

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Jain, er kann durchaus auch einen fremd erstellten Text beurkunden (also aus einem schnöden Blatt Papier eine notarielle Urkunde mit Schnur, Oblate, Siegel und Unterschrift machen), wie das in den von mir im anderen Posting genannten und vielen anderen Konstellationen regelmäßig gemacht wird und üblich ist. Im Zeitalter der E-Mail werden allerdings schon lange dann eher E-Mails mit Anhängen als Papier-Ausfertigungen durch die Gegend geschickt. Je nach Grad der Vorbereitung brauchen die dann im Notariat nur noch ausgedruckt werden oder werden Texte in das Urkundstemplate des Notars per Textverarbeitung eingefügt.

Für meinen ehemaligen Haus- und Hofnotar hatte ich das Template mit Landeswappen und Co. sogar ursprünglich mal selbst als Vorlage für die Textverarbeitung gebaut und hatte die daher natürlich auch auf dem eigenen Rechner. Der bekam die Sachen also immer „druckfertig“. Als der sich zur Ruhe setzte und und ich einem neuen Notar die ersten Sachen so schickte, kam gleich die Frage, wo ich denn das schöne Urkunden-Template her hätte, und ob er das auch haben könne :wink:

Das ist mir schon klar. Ich habe dutzende Grundstückskaufverträge nicht nur gesehen, sondern rechtlich geprüft. Niemand will täglich das Rad neu erfinden.

Hi Wiz

Ich dachte es ginge um eine Schenkung? Also eine Übertragung zu Lebzeiten?

Da sind ja zumindest aktuell bei den direkten Nachkommen die Freibeträge noch ganz o.k. - wenn das Haus tatsächlich „nur“ einen Wert von 500.000€ hat und es zwei Kinder sind, dürfte m.E. keine Schenkungssteuer anfallen (sofern die Eltern noch mind. 10 Jahre leben)

Gruß h.

Hallo,

die Lustlosigkeit und Nachlässigkeit ist sicher nicht nur auf Testamente beschränkt. Das, was ich bisher bei privaten Geschäften bei Notaren erlebt habe (drei Notare, um die zehn Vorgänge), war durchaus geeignet, mein Vertrauen in diesen Teil der Rechtspflege gründlich zu erschüttern.

In einem Fall ist den Mitarbeitern sogar gelungen, einen von mir vorformulierten Text für eine Grunddienstbarkeit völlig falsch und sachverhaltsverfälschend in den Urkundenentwurf einzubauen.

Ein andernmal wurde ich von einem Notarfachangestellten auf angebliche steuerliche Probleme hingewiesen, die es ganz offensichtlich nicht gab, wovon der Mann sich aber über eine halbe Stunde am Telefon nicht abbringen ließ. Ein anderes mal wurden Flurstücknummern aus dem Formular falsch übernommen, so dass die ganze Eintragung nicht gepasst hätte.

Falsche Paragraphen, Rechtschreibfehler und Artefakte von anderen Verträgen, die als „Muster“ genutzt worden waren, waren da noch die harmloseren Fehler. Die Härte war allerdings die Reaktion des Notars beim Beurkundungstermin auf meinen Hinweis auf die zahlreichen Fehler: „Ach, das wurde bestimmt an einem Montag gemacht.“ Ich wies dann noch darauf hin, dass bei ihm in der Kanzlei wohl ziemlich oft Montag ist und suchte mir in der Folge einen anderen Notar.

„Zum Glück“ habe ich auch beruflich mit Notaren (eher größere Kanzleien) zu tun und was ich da sah und sehe, versöhnt mich dann wieder mit dem Berufsstand.

Insofern würde ich bei inhaltlich wichtigen Fragen, bei denen ich selber nicht ganz sattelfest bin, sicherlich lieber von einem echten Fachmann klären lassen und nicht vom Notar oder seinem Büro.

Gruß
C.

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Ich hätte besser schreiben sollen: Testamente, Erbverträge und Co. Letztlich geht es bei solchen Übertragungen um eine vorweggenomme Erbfolge und ein klassischer Fehler in diesem Zusammenhang ist, den Wunsch des Mandanten nach Übertragung des Hauses nicht im Zusammenhang mit der gesamten Erbfolge zu hinterfragen, sondern einfach stumpf umzusetzen. Und dazu gehört insbesondere auch die Frage der Steuerpflicht isoliert nur für den Wert des Hauses meinen beantworten zu können. Es ist keine Schande, wenn Laien das tun. Aber wenn sie zu einem Fachmann gehen, sollte der erst einmal die Gesamtsituation erfassen und dann auf dieser Basis den Mandanten umfassend dahingehend beraten ob dessen ursprünglich aus der Laiensicht geäußerte Wunsch wirklich das ist, was er mit allen damit verbundenen Konsequenzen will, oder ob er nicht vielleicht doch lieber etwas ganz anderes will, was ein Fachmensch ihm als Gesamtpaket empfiehlt, mit dem er unter dem Strich deutlich besser fahren wird.

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Ich will nicht unnötig Kollegenschelte betreiben, schließlich passieren Fehler überall, und ich habe über die Jahre durchaus auch viele gute Notare und Notariate (oft liegt es mehr am Personal dort als am Notar selbst, wie gut der Laden ist) erlebt. Aber passend zum hiesigen Thema und meinem Posting an @Hexerl zu Thema „umfassende Beratung“ ein Fall, den ich hier auch schon früher thematisiert hatte: Angehörige kommen zu mir mit einem notariellen Testament, das „ggf. nicht optimal sein könnte“. Isoliert betrachtet, war an dem Testament nichts auszusetzen. Allerdings hatte der Notar eben stumpf getan, wie ihm geheißen und hatte den Sachverhalt überhaupt nicht aufgeklärt. Gegenüber meiner dann nach umfassender Sachverhaltsklärung vorgestellten Lösung ergab sich eine Steuerschädlichkeit in Größenordnung des Gegenwerts eines Einfamilienhauses! Jetzt will ich dem Kollegen zugute halten, dass die Familie auch mir gegenüber zunächst sehr verschlossen und unzugänglich war, was die Preisgabe des tatsächlichen Vermögens anging, um ja nicht einen Cent zuviel dem raffgierigen Anwalt für dessen Arbeit in den Rachen schmeißen zu müssen. Aber ich habe es schließlich auch geschafft, indem ich über die steuerlichen Konsequenzen falscher Angaben aufgeklärt habe.

Unvergessen wird mir auch der Notar bleiben, der eine Mandantin für verrückt erklärte eine über und über mit Grundschulden belastete Wohnung erwerben zu wollen, und mich ihr gegenüber gleich verdächtigte, zu ihren Lasten krumme Dinger drehen zu wollen. Es fehlten einfach nur bei Übersendung des ersten Vertragsentwurfs noch die Löschungsbewilligungen für diese Grundschulden (was nicht so selten der Fall ist), und den entsprechenden Hinweis im Anschreiben und die dazu passende Vertragsklausel hatte er „übersehen“.

Auch dass ich in einer zugegebenermaßen auf den ersten Blick komplizierten internationalen Erbsache über ein Jahr auf einen Erbschein warten musste, weil der Notar selbst nach vollständiger Erledigung der Rückfragen des Gerichts ihm gegenüber durch mich (nachdem er offenbar nicht in der Lage war, sich bzgl. pakistanischem Erbstatut mit Überleitung britischen und indischen Rechts, religiöser Rechtsspaltung und Scharia sowie Apostille etwas bei Google durchzuhangeln) sich nicht in der Lage sah, einfach die von mir gefundenen Antworten in seinen Briefbogen zu kopieren und an das Gericht zu schicken, war nicht unbedingt ein Highlight. Nachdem das Gericht dann mit endgültiger Ablehnung des Antrags drohte, wechselte in den Notar. Der neue Notar machte nichts anderes, als ich dem Vorgänger vorgeschlagen hatte, und kopierte einfach nur meine Antworten in seinen Briefbogen. Der Erbschein kam dann binnen zwei Wochen unter Verzicht auf Vorlage einer Apostille ohne jegliche weitere Rückfragen wie beantragt.

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Na ja, aber der Notar hat den Hut auf, auch für das, was sein Personal macht, und wenn da Sachen in seinem Namen gemacht werden, mit denen er nicht zufrieden ist, sollte er durchaus tätig werden. Also letztendlich fällt es für mich doch auf ihn zurück.

Da stimme ich Dir grundsätzlich zu. Nur ist gutes Personal natürlich gerade aktuell Mangelware. Zudem ist ein Notariat schon eine etwas eigenartige Mischung zwischen juristischer Qualifikation des Notars, der insbesondere den nötigen Hintergrund haben muss, um eine Urkunde rechtssicher so abfassen zu können, dass sie auch zu dem von der Mandantschaft gewünschten Zweck taugt und notfalls eben auch vor Gericht Bestand hat, und einer Art Behörde, bei der es ganz, ganz viel um Formalien und Prozesse (im nicht rechtlichen Sinne gesprochen) geht. Und letzteres ist die Domäne der Notariatsmitarbeiter, die genau hierfür ausgebildet sind. Natürlich muss der Notar grundsätzlich auch selbst in der Lage sein, diese ganzen Formalien und Prozesse zu überblicken. Aber die tagtägliche Praxis haben eben die Notariatsmitarbeiter, die im Massengeschäft die Dinge oftmals bis auf die Unterschrift des Notars komplett selbständig abwickeln.

D.h. wenn man möchte, dass Dinge schnell und einfach über die Bühne gehen, sollte man insbesondere nach einem Notariat Ausschau halten, dessen Bürovorstand seine Leute im Griff hat, und weiß, wie der Hase rein formal läuft. Sonst passieren eben Dinge wie x-fache Rückfragen, in falscher Reihenfolge gestellte Anträge, die dann zunächst wieder zurückgenommen werden müssen, … Die kann man dann natürlich alle dem Notar ankreiden. Aber davon wird die Sache dann auch nicht besser und lassen sich z.B. Verzögerungen beim Hauskauf, die dann schnell zu richtigen Problemen führen können, auch nicht wieder aufholen.

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