Wie gehts das mit der Vorsteuer beim EU Import

Guten Abend,

wie ist das eigentlich wenn ich in der EU z.b Tschechien Waren bestelle und diese in Deutschland verkaufe. Ich zahle ja dem Finanzamt die umsatzsteuer die ich erhalte. Und normalerweise wird diese Zahlung ja durch meinen Einkauf verringert (Vorsteuer). Nun darf ich aber ja nicht die Steuern aus Tschechien in Deutschland als Vorsteuer geltend machen.

Hallo

Ich bin aus der Schweiz, und weiss natürlich nicht genau wie es in Deutschland ist.
Normalerweise müsste die Tschechische Firma die Ware ohne MwSt. verrechnen, weil es ja eine Lieferung ins Ausland ist.
Viele Grüsse
Roger

Hallo,

wenn Du Unternehmer bist, dann hast du sicherlich auch schon eine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Wenn Du nun Waren für Dein Unternehmen in Tschechien (EU) kaufst, dann gibst du beim Kauf deine deutsche USt-ID-Nr. an und erhältst die Waren ohne tschechische Mehrwertsteuer. Du mußt dann allerdings den Einkauf als innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland in Deiner USt-Erklärung besteuern. Erhältst aber im Gegenzug (evtl.) einen EG-Erwerbs-Vorsteuerabzug.

Wenn Du nun aber die Ware (versehentlich / unwissentlich) mit tschechischer Mehrwertsteuer gekauft hast, dann kannst du die Tschechische Mehrwertsteuer natürlich (wie du bereits erkannt hast) nicht beim deutschen Staat wieder holen. Dafür gibt es ein sog. Vorsteuervergütungsverfahren. Da mußt Du dich dann an eine Behörde in der Tschechien wenden, von der Du dann mit entsprechenden Formularen Deine tschechische USt wieder erstattet erhältst.

Viele Grüße, Moni

Vielen Dank.
Aber wieso nur evtl. einen EG Erwerbs Vorsteuerabzug ?

Ich weiß nicht, was für ein Unternehmer du bist.
Es gibt Unternehmer, die z. B. nur Umsatstzerfreie Leistungen erbringen, z. B. Kreditvermittler. Die
müssten dann einen innergem. Erwerb besteuern und hätten keinen Vorsteuerabzug.

Wenn du allerdings ein „Stinknormaler“ Unternehmer bist, der nur umsatszteuerpflichtige Umsätze hat, dann kriegst du natürlich den EG-Erwerbs-Vorsteuerabzug.

Nur deshalb habe ich das Wörtchen „evtl.“ eingefügt.

Viele Grüße, Moni

Vielen Dank.
Aber wieso nur evtl. einen EG Erwerbs Vorsteuerabzug ?

Hallo Stef1989.

als Antwort kommen hier mehrere Möglichkeiten in Betracht :
a) hast du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
(fängt mit DE an),wenn ja bist du schon mal in der
Lage im gesamten EU-Bereich Mehrwertsteuerfrei einzu
fen und auch in andere Eu-Länder zu verkaufen. Dein Verkäufer benötigt auch in seinem Land eine ID Nummer
um dir eine Mwst freie Rechnung erstellen zu können.
b) hat dein Verkäufer keine ID -Nummer und will auch keine beantragen ,kann man an verschiedenen Stellen sich die Mwst zurückerstatten lassen,z.B. an der Grenze
ist aber alles kompliziert und aufwändig.
besser ist eine ID Nummer.
wenn du weitergehende Fragen hast ,teile bitte mehr infos mit, helfe dir dann gerne weiter

hallo,

das weis ich leider nicht genau.
normalerweise werden die güter ohne umsatzsteuer verkauft. bei der einfuhr wird aber eine einfuhrumsatzsteuer fällig. und diese liegt bei 19%.
da du diese in deutschland zahlst, kannst du diese auch in deutschland als vorsteuer geltend machen.
lass dich bitte mal von einem steuerberater aufklären, damit du später keinen stress mit dem finanzamt bekommst.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo,
kontaktieren Sie uns bitte direkt.
MfG

ich habe Ihnen auf diese anfrage schon eine antwort gegeben aber sicherlich haben sie sie nicht erhalten. Ich kenne mich mit tschechien nicht aus da bestimmte länder die nah an europa liegen spezielle abkommen haben.

beste grüsse

Leider habe ich sehr wenig Erfahrung mit Auslandsrechnungen. Mit Tschechien überhaupt nicht.