Wie gehts weiter in Idomeni?

Nun, das Thema Asylrecht <==> Recht ist recht umfangreich. Beispielsweise hinsichtlich Freiwilligkeit des Asylgebenden, Verpflichtungen des Asylnehmenden.
Oder: Ist Moral, und welche, eine Schuld? Eine Gewissensfrage?
Oder: Wo kein Recht ist, wird ein Gesetz installiert.

Das kann man/ich nicht so einfach in zwei drei Sätzen abhandeln.

Der Grundgedanke aber ist sehr interessant. Für mich.

Franz

Hallo,

Du hattest es zuvor viel zu knapp dargestellt, was Mißverständnisse auslösen konnte. Die kursierende und bewusst gestreute Behauptung, dass das Asylrecht ein einforderbares Menschenrecht des Asylbegehrenden gegenüber einem (ggf. auch noch beliebigen) Staat wäre, ist unwahr. Hingegen ist es ein einforderbares Menschenrecht gegenüber dem Verfolgerstaat, sein Territorium zwecks Asylbegehren in einem anderen Staat verlassen zu dürfen.

Deine Behauptung könnte auch so gelesen werden, dass ein bestimmtest Asylgesetz (z.b. das dt.) nicht gerecht wäre oder gegen int. Recht verstösst.

Gruß
vdmaster