Hallo liebe Wissenden,
Ich weiß, dass ein Wechsel ein veraltetes Zahlungsmittel ist. Trotzdem interessiert mich wie das funktioniert:
angenommen jemand hat bei mir Schulden:
stelle ich den Wechsel aus > er akzeptiert den Wechsel > ich kann den Wechsel bei der Bank einlösen?
Ich verstehe nicht ganz die Begrifflichkeiten: Aussteller, Begünstigter, Bezogener
können Aussteller und Begünstigter nicht die gleiche Person sein?
Warum ich frage?
weil die Konsequenzen eines nichtgedeckten Wechsels abschreckender sind - und mein Schuldner versucht die Zahlung hinauszuziehen… Aber auch ich arbeite nicht - weil mir langweilig ist. Der Schuldner (GmbH) „versprach“ mich auf JEDEN FALL zu bezahlen mit der Aussage „Er habe privates Vermögen“… hm… nur interessiert privates Vermögen bei einer GmbH nicht… ich sehe evtl. eine Lösung darin, ihm die Zahlung in Form eines gedeckten Wechsels anzubieten. Wann kann ich den Wechsel z.B. bei der Bank einlösen ??? Sofort? Und ab meiner Einlösung schuldet er nicht mehr mir das Geld sondern der Bank???
Wer stellt den Wechsel aus? Ich lese überall von einer 3er-Konstellation. Sehe aber Aussteller und Begünstigter als eine Person.
Vielen Dank für Euere Antworten
Stefanie