Ich habe ein Gutachten von der Schulbehörde( es geht um die abgelehnte Zurückstellung meiner Tochter 4te kl.), in dem u.A aufgeführt ist, dass meine Tochter auf dem Elternabend ein
Vortrag gehalten hat. Nun hat sie diesen Vortrag gegen Uhr 20:00 gehalten. Der Elternabend endete etwa 20:30. Das
Gutachten benennt diesen Vortrag und hat auch das Datum vom selbigen Tag.
Also entweder hat der Beamte bis Abends um 20:30 im Büro gesessen und somit gegen den Tarifvertrag verstoßen, um das Gutachten zu schreiben oder, er hat es erst am nächsten
Tag abgeschlossen, dann stimmt aber das Datum nicht.
Und nun Frage ich mich kann ich das Anfechten und muss ich das Gutachten (100,-)Bezahlen?
Hallo,
die Frage zielt auf eine Rechtsauskunft und die kann ich beim besten Willen nicht geben.
Meine persönliche Meinung wäre, dass ein Beamter, der Überstunden macht, nicht gleich gegen den Tarifvertrag verstößt. Vielleicht hat die Schulbehörde dies auch zur Beurteilung an die Schule weitergegeben? Dann könnte der/die anwesende Lehrer/in das formuliert haben.
Wieso sollte auch ein Kind zurückgestellt werden, wenn es in der Lage ist, in der vierten Klasse einen Vortrag vor Eltern zu halten?
Alles in allem glaube ich nicht, dass ein Grund für einen Widerspruch vorliegt. Diese Rechtsauskunft kann aber nur ein Jurist erteilen.
Freundlichen Gruß
Hallo, das ist eine rechtliche Frage. Allerdings glaube ich, dass man das Gutachten in der Sache nicht anfechten kann. Auch ist für mich nicht erkennbar, dass der Beamte gegen eine gesetzliche Bestimmung verstoßen hat. Er hat außerdem keinen Tarifvertrag.
Gruß Alkazar
öhm also ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz? Der Beamte kann das Gutachten doch auch an einem anderen Datum geschrieben haben, selbst wenn er von dem Vortrag der Tochter (vielleicht über die Schule?) was mitbekommen hat?
Daher kann ich das gar nicht beurteilen. Vielleicht mal in der Schule nachhören oder bei einer Beratungsstelle…