Wenn man Kommanditist ist und davon einen Gewerbegewinn hat, dann werden angeblich die Daten vom Finanzamt selbst „eingepflegt“. Sind sie aber (noch) nicht, vor 3 Jahren war das schon mal vergessen worden. Wie weise ich das Finanzamt mit Elster elektronisch darauf hin, das da noch was passieren muss im Amt,
ohne dieses selbst zu machen und dann notwendigerweise z.B. diesen einen Anleitungs-Satz verstehen zu müssen:
„Sind in Verlust- beziehungsweise Gewinnanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge im Sinne des § 8b KStG oder § 3 Nummer 40 EStG in Verbindung mit § 3c Absatz 2 EStG enthalten, ist darauf zu achten, dass diese Beträge im Rahmen der Hinzurechnung nach § 8 Nummer 8 GewStG beziehungsweise der Kürzung nach § 9 Nummer 2 GewStG nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der sie – nach Anwendung des § 8b KStG oder § 3 Nummer 40 in Verbindung mit § 3c Absatz 2 EStG oder der Teilfreistellung nach den §§ 20, 21 InvStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 43 Absatz 3 und § 44 InvStG) bei der Ermittlung des einkommensteuerlichen Gewinns oder des körperschaftsteuerlichen Einkommens – im Betrag laut Zeile 33 gegebenenfalls nach Abzug des Betrags laut Zeile 34 noch enthalten sind.“
Ich krieg die Krise…oder Kri…se…???