meine Tochter lebt in einer WG. Ihr Zimmer ist 15 m2 groß. Es hat Dachschräge. Das Zimmer hat ein Fenster (65cm x 65 cm). Das Zimmer ist recht dunkel. Vor dem Fenster sind Bäume, also viel Licht kommt nicht rein. Kann bei einem Brand die Feuerwehr eigentlich in das Zimmer kommen? Darf so ein düsteres Zimmer überhaupt vermietet werden?
Hallo Ringelblume18,
baurechtlich wird die Wohnung als Einheit betrachtet. D. h. für die Feuerwehr muß nur ein Fenster in der Wohnung anleiterbar sein. Bis 8m Brüstungshöhe reichen tragbare Leitern. Liegt das Fenster höher, muss ausreichend Platz für eine Drehleiter vorhanden sein. Gibt es in dem Haus eine zweite Treppe, ist kein anleiterbares Fenster notwendig.
Ein anleiterbares Fenster muss mindestens 90cm auf 120cm im Lichten groß sein. Handet es sich um ein Dachflächenfenster, darf es nicht mehr als 120cm von der Traufe entfernt sein.
Interessant wird es, wenn das einzige anleiterbare Fenster im Raum einer Bewohnerin liegt. Wenn diese ausgeht und ihr Zimmer abschließt, gibt es keinen 2. Rettungsweg. Damit wäre die Nutzung der Wohnung untersagt.
Gruß
Alchemistix
Hallo,
wenn der Raum vom zuständigen Bauamt als Wohnraum genehmigt wurde, dann ist die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr unerheblich.
Heutzutage muss in eigentlich allen Bundesländern bei einer Nutzungsänderung ein zweiter baulicher Rettungsweg installiert werden, bzw. durch entsprechende Maßnahmen die Möglichkeit gegeben sein, die Leitern der Feuerwehr als Rettungsweg zu nutzen.
Es müsste in diesem Fall auch ein entsprechend größeres Fenster verbaut werden.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Wohnraumnutzung Bestandschutz hat und daher ist da nichts zu machen.
Es gibt keine Vorgaben wie viel Lichteinfall ein Raum haben muss, um diesen zu vermieten. Wäre dem so, könnte man einen Großteil von Kellerwohnungen gar nicht vermieten.
es gibt nur eine Treppe. Es gibt nur einen Raum mit „normalen“ Fenstern.Dies ist ein WG-Zimmer.Nachdem der Vermieter überfreundlich ist, denke ich das ein ungutes Gefühl dahintersteckt.
für mich stellt sich die Frage ob es überhaupt eine Baugenehmigung/Nutzungeerlaubnis für Wohnzwecke für diese Räume gibt. Mein Eindruck ist, diese Räume waren bis vor 1-2 Jahren normale Dachbodenanteile der Mieter. Wo kann ich als Laie Nachfragen ob es eine Nutzungsgenehmigung für dieses Objekt gibt?
Das ist jetzt etwas blöd, aber der Eigentümer müsste, wenn er die Nutzungsänderung entsprechend gemeldet hat, die passenden Unterlagen (Baupläne, Genehmigung) vorlegen können.
Beim nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die in der Regel einer Baugenehmigung, eines Freistellungsverfahrens oder eines Anzeigeverfahrens bedarf. Entscheidend hierfür sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem sich das Gebäude befindet. Um überflüssige Planungskosten zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem, das Bauvorhaben frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Meist wird das aber „vergessen“…
dann solltest du diesen Umstand deiner Tochter schildern, so dass sie es dann in der Wg kommunizieren kann
passiert etwas, was keiner will, wäre der Vermieter verantwortlich
du kannst die Bauordnung informieren, die kümmern sich dann mit gerichtsfesten Verfügungen darum
Hallo,
Rettungswege werden immer von der jeweiligen Landesbauordnung definiert, daher bräuchte ich ein paar mehr Infos.
Welches Bundesland?
Es handelt sich um eine Wohngemeinschaft? Ist diese in einer abgeschlossenen Wohneinheit? Also z.B: eine Standard 3-Zimmer Wohnung wo alle Zimmer untervermietet sind? Oder vermietet der Eigentümer die 3x einzelnen Zimmer und stellt z.B: ein Gemeinschaftbad zur Verfügung?
Wenn es sich um eine klassische WG handelt - sind alle Zimmer auf einer Etage? Oder sind die Zimmer über mehrere Etagen verteilt? Ähnl. einer Maisonette?
Wie ist eine evtl. Treppe in der Wohnung definiert?
Wir leben in Bayern. Es handelt sich um 6 einzeln vermietete Zimmer mit Küchenmitbenutzung und Badmitbenutzung. Die Räume sind alle auf einer Etage (Dachgeschoss). Es war bis vor 1-2 Jahre ein normaler Dachboden. In Trockenbauweise wurde Trennwände eingezogen. Im Bad ist kein Fenster. In der Gemeinschaftsküche ist ein kleines Dachflächenfenster. In etwa 40 x 60cm groß. Die Zimmer werden einzeln vom Vermieter vermietet. Es gibt keine Untermietverträge. Es gibt nur eine Treppe. Es gibt eine Wohnungstür, welche schwer zu öffnen ist. Die Mitbewohner schließen ihre Zimmer ab. Im Flur ist es recht eng ( Breite 95cm).