Wie hat eine pro rata temporis Regelung im Arbeitsvertrag auszusehen?

Hey,
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten :slight_smile:

„Ist der Mitarbeiter nicht das ganze Kalenderjahr über beschäftigt, so hat der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des Bestehens des Anstellungsverhältnisses im jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Für den Fall, dass der dem Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustehende, gegebenfalls auch zeitanteilig berechnete Mindesturlaub durch vorstehende Berechnungsweise unterschritten wird, wird der dem Mitarbeiter aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zu entstehende Mindesturlaub gewährt“

Greift durch diesen Satz bereits die pro rata temporis Regelung oder muss die Formulierung hier eine spezielle sein? Damit meine ich, muss in der Formulierung explizit etwas über das Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte stehen? Darf der Mindesturlaub überhaupt gezwölftelt werden, so wie es in dem Text steht?

Ich freue mich auf eure Antworten

Hallo,

da das jeweils aktuelle gesetzliche Mindestniveau Bestandteil des Vertrages ist, sehe ich urlaubsrechtlich keine Probleme. Fraglich ist höchstens, ob die Klausel nicht so verschwurbelt ist, daß sie einer allgemeinen AGB-Kontrolle standhält.

Und schon beim oberflächlichen Betrachten des BUrlG kann einem der § 5 mit der Überschrift „Teilurlaub“ auffallen.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

&Tschüß
Wolfgang

Warum sollte das nötig sein? Genau für diesen Fall ist doch formuliert

Zum Verständnis: Die Worte „gegebenenfalls auch zeitanteilig berechnet“ bedeutet „der gesetzliche Mindesturlaub kann zeitanteilig berechnet oder ungekürzt zustehen“, es ist darüber überhaupt nichts ausgesagt, und es gibt eben Fälle, in denen er zeitanteilig berechnet wird.

Die Klausel bedeutet schlicht, dass bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte zwei Größen verglichen werden: (A) Zeitanteilig berechneter Jahresurlaub in der vereinbarten Zahl von Urlaubstagen und (B) ungekürzter gesetzlicher Mindesturlaub. Wenn A < B, besteht Anspruch auf B, sonst auf A.

Übrigens: „pro rata temporis“ bedeutet auf Deutsch nichts anderes als „zeitanteilig“, dahinter steckt kein kompliziertes Geheimritual, sondern bloß ein banaler Dreisatz.

Schöne Grüße

MM