Hey,
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten
„Ist der Mitarbeiter nicht das ganze Kalenderjahr über beschäftigt, so hat der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des Bestehens des Anstellungsverhältnisses im jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Für den Fall, dass der dem Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustehende, gegebenfalls auch zeitanteilig berechnete Mindesturlaub durch vorstehende Berechnungsweise unterschritten wird, wird der dem Mitarbeiter aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zu entstehende Mindesturlaub gewährt“
Greift durch diesen Satz bereits die pro rata temporis Regelung oder muss die Formulierung hier eine spezielle sein? Damit meine ich, muss in der Formulierung explizit etwas über das Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte stehen? Darf der Mindesturlaub überhaupt gezwölftelt werden, so wie es in dem Text steht?
Ich freue mich auf eure Antworten