Hallo,
folgendes Szenario:
Hochbetagter Mensch nimmt haushaltsnahe Dienstleistungen = Rasenmähen, Hecke -schneiden, Putzen in Anspruch, um sich die letzten Tag ein wenig erträglich zu gestalten.
Viel Geld ist nicht vorhanden, die Bezahlung dieser Helfer wird vom Essen abgeknapst.
Nun ist es aber doch so, dass diese Helfer steuerlich angemeldet werden müssen!
Diese hochbetagte Person ist alleinstehend, hat keine Angehörigen und sämtlicher „Papierkram“ wurde einst vom längst verstorbenen Ehepartner abgewickelt.
Weiterhin ist diese Person stark gehbehindert, kann also nicht aus dem Haus
Wie hat sich der Gesetzgeber vorgestellt, dass hier Anmeldepflichten erfüllt werden?
Oder auch: Gibt es da Steuerberater oder andere gewiefte Kundige, die für 5 Euro so eine Hilfe erbringen?
Und dann: Was passiert, wenn keine Anmeldung stattfindet und ein eifriger Beamter dynamische Menschen im Garten arbeiten sieht?
Gruß
Hummel