Der kleinste Polizeibezirk Deutschlands heißt „Polizei beim Deutschen Bundestag“ Link.
Auf der Seite heißt es unter anderem:
Der Deutsche Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk, in dem der Bundestagspräsident das Hausrecht und die Polizeigewalt ausübt.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden.
Hervorhebung durch @Pierre
und weiter:
Gesetzliche Grundlage
„Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.“ Artikel 40 Absatz 2 des Grundgesetzes begründet eine eigenständige Kompetenz des Bundestagspräsidenten zum Schutz des Parlaments vor Einflussnahme durch Exekutive und Judikative und folgt damit dem Prinzip der Gewaltenteilung. Bei der Erfüllung der polizeilichen Aufgaben gilt allgemeines Polizeirecht.
Doch. Auch diese Polizisten laufen in der üblichen schwarzen, am Aufnäher „Polizei“ gut erkennbaren Uniformen herum. Was natürlich nicht ausschließt, dass es auch „Zivilbeamte“ gibt, die zwischen den normalen Besuchern unerkannt herumlaufen.
Auch für den inneren. Wenn man die Kuppel besucht trifft man sie. Und wenn man mal einen Rundgang mitmachen darf. Wie gesagt: sie sind recht gut erkennbar und in nicht geringer Zahl vorhanden.